Wiesbaden (HE) – Einheitliche Planung, weniger Aufwand: Mit der Handlungsempfehlung „Musterfeuerwehrhaus Hessen“ unterstützt das Innenministerium künftig Kommunen beim Neubau moderner Feuerwehrhäuser. Der Ansatz soll Zeit sowie Kosten sparen – und den Kommunen die Planung erleichtern.
Der Leitfaden „Musterfeuerwehrhaus Hessen“ definiert erstmals einheitliche Planungsgrundlagen für Neubauten kommunaler Feuerwehrhäuser. (Symbolfoto: Feuerwehr-Magazin | Raaf)
Feuerwehrhäuser sind mehr als Garagen für Einsatzfahrzeuge – sie sind der zentrale Ort, an dem Ausbildung, Organisation und Kameradschaft zusammenlaufen. Damit Neubauten künftig schneller und effizienter realisiert werden können, hat das Hessische Innenministerium jetzt den Leitfaden „Musterfeuerwehrhaus Hessen“ vorgestellt. Das Konzept richtet sich vor allem an kleinere und mittlere Kommunen mit Wehren, die ein bis vier Stellplätze benötigen.
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Der neue Leitfaden liefert standardisierte Raumprogramme und Grundrisse, bündelt technische, rechtliche und förderrechtliche Vorgaben und gibt damit eine verbindliche Orientierung von der ersten Bedarfsermittlung bis zur Fertigstellung. Kommunen erhalten konkrete Hinweise zu Standortwahl, Projektablauf und Zuständigkeiten – von der frühen Abstimmung mit Hessen Mobil bis zur Bauabnahme.
Im Mittelpunkt steht die Funktionalität. Das Musterfeuerwehrhaus gliedert sich in sechs Bereiche: Alarmparkplatz, Fahrzeughalle, Umkleide- und Sanitärtrakt mit Schwarz-Weiß-Trennung, Schulungs- und Aufenthaltsräume, Funktionsräume und Technik. Vorgesehen sind mindestens neun Alarmparkplätze, getrennte Wege für Fußgänger und Fahrzeuge, rutschfeste Böden, eigene Sektionaltore pro Fahrzeug und eine Abgasabsaugung nach TRGS 554. Für die Sanitärbereiche verweist der Leitfaden auf ASR A4.1, ein barrierefreies WC ist Standard.
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Besonderen Wert legt das Land auf Resilienz und Sicherheit. Feuerwehrhäuser gelten künftig ausdrücklich als Kritische Infrastruktur. Daher enthält der Leitfaden Empfehlungen zu Einbruchschutz, Cyber-Sicherheit, Notstromversorgung und dokumentierten Wartungs- und Prüfpflichten, um die Einsatzfähigkeit dauerhaft zu sichern. Die Stromversorgung soll mindestens über eine Einspeisemöglichkeit nach DIN/TS 14684 abgesichert werden.
Erarbeitet wurde die Handlungsempfehlung gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband Hessen, der Unfallkasse Hessen, mehreren Kreisbrandinspektionen sowie Fachplanungsbüros. Innenminister Roman Poseck erklärte, Kommunen sollten sich im Brandschutz auf den Schutz der Bevölkerung konzentrieren können – der Leitfaden liefere dafür praxisnahe und finanzierbare Lösungen. LFV-Präsident Norbert Fischer sprach von einem Fortschritt, der Planungszeit verkürze und Fehlplanungen vermeide.
Als erste Kommune soll Weilrod (Hochtaunuskreis) das Konzept umsetzen und dabei als Musterkommune Erfahrungen sammeln. Die Förderung erfolgt weiterhin nach der Brandschutzförderrichtlinie (BSFRL), zusätzlich steht ein Förderlotse des Innenministeriums beratend zur Verfügung. Nach Angaben des Landes wurden 2024 rund 85 Bauprojekte und 145 Fahrzeuge mit rund 20 Millionen Euro gefördert; für 2025 sind 69 Millionen Euro für den Brand- und Katastrophenschutz vorgesehen.
Ein Lange überfälliger Schritt. Ich hoffe andere Bundesländer ziehen da nach.
Sicherlich wird es Situationen geben, wo das “Musterfeuerwehrhaus” Nicht passt. Aber für den Großteil ist das eine Super Maßnahme um Kosten zu sparen
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