Brandschutz

Standard für Feuerwehrhäuser: Hessen führt Musterplanung ein

Wiesbaden (HE) – Einheitliche Planung, weniger Aufwand: Mit der Handlungsempfehlung „Musterfeuerwehrhaus Hessen“ unterstützt das Innenministerium künftig Kommunen beim Neubau moderner Feuerwehrhäuser. Der Ansatz soll Zeit sowie Kosten sparen – und den Kommunen die Planung erleichtern.

Der Leitfaden „Musterfeuerwehrhaus Hessen“ definiert erstmals einheitliche Planungsgrundlagen für Neubauten kommunaler Feuerwehrhäuser. (Symbolfoto: Feuerwehr-Magazin | Raaf)

Feuerwehrhäuser sind mehr als Garagen für Einsatzfahrzeuge – sie sind der zentrale Ort, an dem Ausbildung, Organisation und Kameradschaft zusammenlaufen. Damit Neubauten künftig schneller und effizienter realisiert werden können, hat das Hessische Innenministerium jetzt den Leitfaden „Musterfeuerwehrhaus Hessen“ vorgestellt. Das Konzept richtet sich vor allem an kleinere und mittlere Kommunen mit Wehren, die ein bis vier Stellplätze benötigen.

Anzeige

Der neue Leitfaden liefert standardisierte Raumprogramme und Grundrisse, bündelt technische, rechtliche und förderrechtliche Vorgaben und gibt damit eine verbindliche Orientierung von der ersten Bedarfsermittlung bis zur Fertigstellung. Kommunen erhalten konkrete Hinweise zu Standortwahl, Projektablauf und Zuständigkeiten – von der frühen Abstimmung mit Hessen Mobil bis zur Bauabnahme.

Im Mittelpunkt steht die Funktionalität. Das Musterfeuerwehrhaus gliedert sich in sechs Bereiche: Alarmparkplatz, Fahrzeughalle, Umkleide- und Sanitärtrakt mit Schwarz-Weiß-Trennung, Schulungs- und Aufenthaltsräume, Funktionsräume und Technik. Vorgesehen sind mindestens neun Alarmparkplätze, getrennte Wege für Fußgänger und Fahrzeuge, rutschfeste Böden, eigene Sektionaltore pro Fahrzeug und eine Abgasabsaugung nach TRGS 554. Für die Sanitärbereiche verweist der Leitfaden auf ASR A4.1, ein barrierefreies WC ist Standard.

Sonderheft: Katalog 2026 Vorbestellung

Der neue Katalog 2026 ist da – DAS Standardwerk für Feuerwehr-Einsatzkräfte und Entscheider! Jetzt exklusiv im Feuerwehr-Magazin-Shop vorbestellen und über 20% sparen – nur für kurze Zeit!

9,90 €
Lieferzeit: 3-5 Werktage
Erhältlich ab: 19.12.25
AGB

Besonderen Wert legt das Land auf Resilienz und Sicherheit. Feuerwehrhäuser gelten künftig ausdrücklich als Kritische Infrastruktur. Daher enthält der Leitfaden Empfehlungen zu Einbruchschutz, Cyber-Sicherheit, Notstromversorgung und dokumentierten Wartungs- und Prüfpflichten, um die Einsatzfähigkeit dauerhaft zu sichern. Die Stromversorgung soll mindestens über eine Einspeisemöglichkeit nach DIN/TS 14684 abgesichert werden.

Erarbeitet wurde die Handlungsempfehlung gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband Hessen, der Unfallkasse Hessen, mehreren Kreisbrandinspektionen sowie Fachplanungsbüros. Innenminister Roman Poseck erklärte, Kommunen sollten sich im Brandschutz auf den Schutz der Bevölkerung konzentrieren können – der Leitfaden liefere dafür praxisnahe und finanzierbare Lösungen. LFV-Präsident Norbert Fischer sprach von einem Fortschritt, der Planungszeit verkürze und Fehlplanungen vermeide.

Feuerwehr-Magazin 11/2025

Inferno in Hamburg-Veddel +++ Hightech-Einsatz FF Münster +++ Neue Drehleiter Westerland +++ Akku-Brand in Vorarlberg +++ Hensel baut HLF 20

5,50 €
6,50 €
Lieferzeit: 3-5 Werktage
AGB

Als erste Kommune soll Weilrod (Hochtaunuskreis) das Konzept umsetzen und dabei als Musterkommune Erfahrungen sammeln. Die Förderung erfolgt weiterhin nach der Brandschutzförderrichtlinie (BSFRL), zusätzlich steht ein Förderlotse des Innenministeriums beratend zur Verfügung. Nach Angaben des Landes wurden 2024 rund 85 Bauprojekte und 145 Fahrzeuge mit rund 20 Millionen Euro gefördert; für 2025 sind 69 Millionen Euro für den Brand- und Katastrophenschutz vorgesehen.

>> Hier geht es zur Handlungsempfehlung.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Sicherlich ein guter Schritt, aber bitte nicht als nonplusultra die Pläne betrachten. Der Leitfaden kann sicherlich zu Einsparungen in den Planungsphasen führen, wenn er wenn er sinnvoll angewendet wird. Muster- oder Typenentwürfe sind bestens bekannt. Sie sind fast nie 1 zu 1 umzusetzen.
    Zu überdenken sind in den weiteren Planungsphasen noch einige wichtige Aspekte, so u.a. welche Pflicht- und freiwillige Aufgaben hat die FF nach der kommunalen Brandschutzbedarfsplanung abzudecken und Beachtung der Forderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie anderer Regelwerke. Auf den ersten Blick betrachtet dürfte z.B. der Sanitärbereich der Frauen unterbemessen sein- besonders ab FF mit 2 Stellplätzen (Frauenanteil u.B. der Absicherung der Tageseinsatzbereitschaft im ländlichen Raum, Mädchenanteil in Kinder- und Jugendfeuerwehr).

    Auf diesen Kommentar antworten
  2. …dann wäre eine Anzeige bei der dort zuständigen Feuerwehr Unfallkasse vielleicht angebracht,um Gefährdungen der Mannschaft zu vermeiden…nur diese ist in der Lage, (auch neuer FGH) still zu legen,wenn die Bauten gegen das bestehende Recht verstoßen…wie immer geht es nur ums Sparen….

    Auf diesen Kommentar antworten
  3. Bitte beachten, dass das Foto im Beitrag lediglich ein Symbolfoto von uns ist. 🙂

    Auf diesen Kommentar antworten
  4. Dafür, dass es ein Zweckbau ist, sieht es sogar richtig schick aus.

    Auf diesen Kommentar antworten
  5. Die in Hessen sind halt auf Zack. Wir sind in RLP und haben ein neues Feuerwehrhaus bezogen. Da sind so viele Fehler gemacht worden, dass ein Betrieb gar nicht sein dürfte. Keine Alarmparkplätze bzw nur 3 bei 30 Aktiven, kein getrennter Weg von Fahrzeugen und Personal, keine Schwarz-weiß Trennung und und und.. die bevorstehende Fahrzeugbeschaffung wird wird wahrscheinlich auch so ablaufen.

    Auf diesen Kommentar antworten
  6. Das ist schon längst überfällig!
    Jetz bitte noch eine Art Baukastensystem entwickeln um dieses Gebäude auch auf größere Feuerwehren anpassen zu können.
    Und was mir besonders gut gefällt: Es ist ein Zweckbau und nicht irgend ein Prunkbau mit dem ein Architekt glänzen will!

    Auf diesen Kommentar antworten
  7. Trotzdem sollte man,(auch wenn es bestimmt nicht billig ist,) nach Möglichkeit schauen noch einen entsprechenden Schutzraum der auch in Form einer Tiefgarage gebaut zusätzlich werden kann unterzubringen.Auch aufgrund der aktuellen Unruhen in Richtung der politischen Zeiten.

    Auf diesen Kommentar antworten
  8. Schritt in die richtige Richtung!
    Wären da nicht die Stadtplaner, die aus jedem Feuerwehrhaus (und zu vielen anderen Zweckbauten) ein Kunstwerk machen wollen.

    Auf diesen Kommentar antworten
  9. Ein Lange überfälliger Schritt. Ich hoffe andere Bundesländer ziehen da nach.
    Sicherlich wird es Situationen geben, wo das “Musterfeuerwehrhaus” Nicht passt. Aber für den Großteil ist das eine Super Maßnahme um Kosten zu sparen

    Auf diesen Kommentar antworten

Schreibe einen Kommentar zu Tom

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert