Zweifel an Qualifikation der FF

Nach Rettung von Kind: Schadenersatzforderung an Feuerwehr

Donaustauf (BY) – Die Überraschung folgte rund zwei Monate nach dem Einsatz: 7.050,50 Euro forderte eine Eigentümergemeinschaft über einen Rechtsanwalt von der Freiwilligen Feuerwehr Donaustauf (Kreis Regensburg) beziehungsweise der Gemeinde. Das berichtet der Bayerische Rundfunk (BR). Die Feuerwehrleute hatten einen eineinhalbjährigen Jungen aus einem Aufzug befreit – und dabei die Tür gewaltsam geöffnet. Die Feuerwehr sei brachial und nicht fachgerecht vorgegangen, so der Vorwurf. 

Dem Bericht nach war das schreiende Kind beim Eintreffen der Feuerwehr schon eine Stunde  gefangen, die innere Tür hatte sich verklemmt. Der Hausmeister habe laut Eltern nicht helfen können, wann der Notdienst käme sei unklar. Die Feuerwehrleute hätten zunächst selbst 15 bis 20 Minuten vergeblich versucht, die Tür manuell zu öffnen. Am Ende kam es zu einem gewaltsamen Einsatz, der den Schaden verursacht hatte.

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Die laut BR in dem Anwaltschreiben geäußerten Zweifel, die Feuerwehr sei für die Aktion fachlich nicht qualifiziert gewesen, führten zu Unverständnis und Unmut bei Feuerwehr und zweitem Bürgermeister. Der Fall würde nun an die Gemeindehaftpflichtversicherung weitergeleitet.

Hier geht´s zum Originalbeitrag: “Kind aus Aufzug gerettet: Feuerwehr soll Schaden bezahlen” (Bayerischer Rundfunk, 20. August 2020)

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Symbolfoto: Notrufknopf im Aufzug/Fahrstuhl. (Bild: Michael Klöpper)

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Ich bin selber seit Jahren Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr und habe es schon öfters erlebt, dass die Feuerwehr für den Einsatz bezahlen muss, wenn unsachgemäß vorgegangen wurde. In diesem Fall ist das auch absolut gerechtfertigt! Das ein Aufzug mal steckenbleibt kann schon mal vorkommen, in diesem Fall sollte eigentlich die beauftragte Person für den Aufzug verständigt werden, diese besitzt das nötige Wissen die eingeschlossene Person sicher zu befreien. Um die Tür manuell ohne Beschädigung zu öffnen gibt es einen genormten Schlüssel, das sollte man als Feuerwehr, die eine Person aus einem Aufzug befreien soll, auch wissen. Wie hier vorgegangen wurde ist lebensgefährlich!!!!!!! Wenn die Tür einfach aufgebrochen wird, wird der Türantrieb und die Mechanik, die die Schachttür öffnet, beschädigt, in diesem Fall kann es vorkommen das die Aufzugssteruerung immer noch das Signal bekommt, das die Aufzugstür geschlossen ist. Wenn die Feuerwehr jetzt das Kind aus dem Aufzug holt, könnte der Aufzug einfach losfahren, sollte sich in diesem Moment das Kind zwischen der Kabine und dem Aufzug befinden, wäre es zerquetscht worden. Solche Unfälle sind tatsächlich schon passiert! Dass die Feuerwehr nicht in der Lage gewesen ist den Aufzug Fachmännisch zu öffnen ist wie ich finde noch sehr freundlich formuliert. Ein Aufzug ist eine gefährliche Maschine, bei der nur eingewiesene Personen eine Befreiung durchführen dürfen (dies gilt auch wenn man die Feuerwehr ist). Bei einem Einsatz einen Schaden von 7000€ zu verursachen und so grobfahrlässig zu handeln, obwohl man die Tür einfach mit einem Schlüssel hätte öffnen können, hier so darzustellen als wäre alles richtig gelaufen finde ich ziemlich daneben.

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  2. Sozialstaat?
    Solidargemeinschaft?
    In einem Sozialstaat ist es so, dass der Staat den Schwachen hilft.
    Hier tritt das Grundrecht auf Eigentum zwar insofern zurück, als dass die Hauseigentümer dulden mußten, dass die Feuerwehr ihnen den Aufzug demoliert, um das Kind zu befreien.
    Ferner wurde ihr Hausrecht insofern eingeschränkt, als dass Sie der Feuerwehr den Zugang erdulden mußten.
    Aber wieso sollte eine einzelne Hauseigentümergemeinschaft auf den Kosten sitzen bleiben???
    Da kann doch die Solidargemeinschaft einspringen, und die Kosten bezahlen. Wenn die Feuerwehr Fahrzeuge, Geräte oder Schutzkleidung einsetzt, dann bezahlt diese die ja auch. Und nimmt dies aus dem Steuertopft. Aber enteignet nicht die Feuerwehrhelmhersteller.
    Genau so finde ich richtig, dass die Feuerwehr alles bezahlt, was sie an Kosten verursacht. Nicht der Feuerwehrmann selbst, sondern natürlich aus dem Steuersäckel.
    Unabhängig davon stellt sich natürlich die Frage, ob man die Kosten dem Nutzer/Verursacher weiterleiten kann.
    Aber ein Kind in diesem Alter dürfte dafür noch nicht einsichtig genug sein.
    Denn die Gemeinschaft hilft ja dem Jungen, nicht die Hauseigentümergemeinschaft.

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  3. Zum Thema Notlage und ob die Feuerwehr hätte befreien sollen oder nicht:
    Da war ein Kleinkind hilflos eingeschlossen. Das Kind war Panisch und nicht von außen zu beruhigen, wie ich die Berichte verstehe. Das Kind konnte vermutlich nicht verstehen, warum es plötzlich durch eine Wand von den Eltern getrennt war und diese es nicht auf den Arm nehmen wollten.
    Weiter noch: von außen war nicht ersichtlich, ob sich das Kind eventuell verletzt hat. Meine Schlussfolgerung: dringender Handlungsbedarf. Wenn in dem Moment vor Ort die beteiligten keine andere Option gesehen haben, als die Tür zu zerstören, dann musste das eben sein. Die Gesundheit von Menschen (auch die geistige Gesundheit) zu schützen, ist genau das, was ich mir von der Feuerwehr wünsche.

    Zum Thema Rolle des Notdienstes und des Hausmeisterservices:
    Hier bleiben leider zu viele Fragen offen. Sicher scheint hier nur: Der Notdienst wurde sicherlich nicht per Notrufknopf von dem Kind gerufen.
    Wenn die Eltern erst selbst versucht haben zu befreien, dann ein herbeigerufener oder zufällig vorbeikommender Hausmeister einen Befreiungsversuch unternommen hat und dann womöglich erst der Notdienst telefonisch über den Personeneinschluss verständigt wurde, kann ich mir schon vorstellen, dass das Kind sehr lange im Aufzug war. Wenn dann der vom Notdienst alarmierte Personenbefreier womöglich noch bei einem anderen Einsatz oder im Verkehr feststeckt und die Rückmeldung an die Eltern nur war: “Der Kollege ist auf dem Weg und sollte bald eintreffen”, dann ist wohl nur zu verständlich weshalb die Feuerwehr alarmiert wurde.

    Zum Thema Wartungsfirma / technischer Zustand des Aufzugs:
    Wie bei jedem anderen Gerät auch, kann es bei einem Aufzug zu Fehlfunktionen aus den verschiedensten Gründen kommen. Dies kann auch durchaus mal 30 min nach einer Wartung passieren. Aus der Berichterstattung lässt sich nicht erschließen, wie der technische Zustand des Aufzugs war.
    Wichtig ist zu wissen: die technischen Sicherheitseinrichtungen bei Aufzügen werden laut Vorschrift regelmäßig geprüft und vom Tüv (oder ähnlichem) abgenommen. Es gibt mehrfache Absturzsicherungen. Weder die Kabinen noch die Schächte sind Luftdicht, das bedeutet es besteht kein höheres Risiko einer Sauerstoffunterversorgung als im restlichen Gebäude.

    Leider sind die Türen druchaus ab und an ein Schwachpunkt. Wie das gute alte Uhrwerk bestehen sie aus vielen mechanischen Finessen. Schon eine kleine Unwucht, zum beispiel weil jemand gegen eine Tür gestoßen ist, kann zu einem “verhaken” der Tür führen.
    Ohne den Eltern jetzt einen Vorwurf machen zu wollen (es muss schrecklich sein, nicht zu wissen was mit seinem schreienden Kind auf der anderen Seite einer Tür gerade passiert) könnte es sein, dass die ersten Befreiungsversuche das “Verhaken” noch verschlimmert haben und dadurch womöglich nur noch ein Mechaniker mit spezifischen Wissen über die verbaute Aufzugstür diese halbwegs Materialschonend hätte öffnen können.
    Neben den eigentlichen Befreiern, haben auch die Wartungs / und Errichterfirmen der Aufzüge in der Regel einen Notdienst, der in solchen Fällen ansprechbar ist. Hier sind die Anfahrts- und Einsatzzeiten aber in der Regel recht lang, genaueres dürfte die Hausgemeinschaft im Wartungsvertrag zum Aufzug sicher nachgelesen haben.

    Mein Szenario hier ist reine Spekulation. Es kann auch ganz anders gelaufen sein. Ich glaube aber mein Szenario könnte erklären, weshalb die Hausgemeinschaft hier eher eine Chance sieht, das Geld von der Feuerwehr bzw. dessen Träger ersetzt zu bekommen, als vom Notdienst oder der Wartungsfirma.
    Jeder Notdienst, egal ob nun Befreierfirma oder Wartungsfirma, kann natürlich nur aktiv werden, wenn sie anständig alarmiert werden und ihnen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sowie der vertraglich vereinbarten Fristen auch die notwendige Zeit zum Handeln eingeräumt wird.

    Wenn die Zeit aber nicht da ist (wie erinnern uns an den Beginn meines Postings: Ja, ich finde ein schreiendes Kind zu dem kein Kontakt aufgebaut werden kann ist eine akute Notsituation die sofortiges Handeln nach besten Wissen und Gewissen rechtfertigt), dann ist es meiner Ansicht nach folgerichtig die Feuerwehr zu alarmieren und auf deren Sachverstand und Lageeinschätzung vor Ort zu vertrauen.

    Und das keiner Geld zu verschenken hat, sollte allen klar sein. Mich würde es auch nicht wundern, wenn neben der Forderung (oder möglicherweise auch schon vorher erfolglos) an die Feuerwehr versucht wurde, das Geld beim Notbefreiungsunternehmen einzutreiben oder dem Wartungsunternehmen aufzubürden, den Aufzug auf eigene Rechnung instand zu setzen.

    Ich fände es spannend, mehr Hintergründe zu diesem Vorfall zu erfahren. Auch würde mich interessieren, wie der entsprechende Träger der Feuerwehr bzw. eben diese Versicherung weiter mit der Rechnung umgeht.

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  4. Die Frage kst doch, haben die Eltern wirklich die Aufsichtspflicht verletzt? Man muss sich doch auch fragen, warum ging die Aufzugstür nicht wieder auf? War da nicht auch noch eine Störung am Aufzug. Hätte ein Notdienst rechtzeitig kommen können (hier geht es um ein Kleinkind). Da sind viele Fragen und klar ist, dass keiner den Schaden bezahlen will. Aber ganz sicher ist doch, dass die Feuerwehr genau das Richtige gemacht hat.

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  5. die Diskussion hier ist ja ganz schön geladen.
    Der Bericht ist schön und gut, legt allerdings nicht wirklich die Fakten offen auf den Tisch. So ergeben sich ein paar Fragen:
    1) Was sucht ein 1 1/2 Jahre altes Kind allein im Aufzug? Okay, kann passieren im Eifer des Gefechts…Mutti hat was vergessen, dreht sich um, Tür zu. Kann man Ihr Verletzung der Aufsichtspflicht unterstellen?
    2) Wurde die Verhältnismäßigkeit adäquat geprüft und das Mittel gewählt, welches den geringsten Schaden erzeugt? Man kann so eine Tür ein Stück weit demontieren, man kann die Tür mit hydraulischen Hilfsmitteln aufspreizen, mit dem Brenn-/Plasmaschneidgerät auf die Tür losgehen oder aber mit dem Winkeltrennschleifer oder einer Säbelsäge die Tür als Ganzes ausbrennen.
    3) wurde telefonisch Kontakt zur Aufzugsfirma hergestellt? Hat mit mit einem fachkundigen Mitarbeiter sprechen können über die Möglichkeiten vor Ort? Wie lang hätte die Anfahrt eines Servicemitarbeiters gedauert?
    4) War der Zustand des Kindes wirklich medizinisch so fraglich oder hat es nicht nur aus Panik geschrieben und die Kameraden verunsichert? Vom Luftvorrat her gesehen, sollte bei einem Kleinkind im Fahrkorb genügend Sauerstoff vorhanden sein.

    Ich möchte hier niemanden der Schuld bezichtigen, sondern lediglich zum Hinterfragen anregen. Die Schuldfrage klären ja nun andere und die haben bekanntlich alle Zeit der Welt…während der Einsatzleiter in einem Bruchteil einer Sekunde seine Maßnahmen treffen muss. Im Nachhinein kann man alles besser machen und die erlangten Erfahrungen einbringen, aber nicht jeder Einsatz ist gleich.

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  6. Ich finde ich es unverschämt, den Kameraden der FF Donaustauf mangelnde Fachkenntnis vorzuwerfen bzw. ihnen das brachiale Vorgehen, wie es im Artikel heißt, anzulasten. Sie haben doch lang genug versucht, die Tür auf “sanftem” Weg zu öffnen. Es blieb also nur der grobe Weg. Übrigens wundere ich mich über die mangelnde Fachkenntnis des Hausmeisters. Er müsste als Verantwortlicher vor Ort doch eigentlich eine Einweisung vom Hersteller der Aufzuganlage erhalten haben.
    Was die Schadenersatzforderung betrifft, so hielte ich es für gut, wenn die Eltern des Kindes den Schaden bezahlen müssten. Denn möglicherweise ist ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht anzulasten. Das ist aber nur eine Spekulation meinerseits.
    Wie auch immer, es ist zum Kotzen (sorry!), dass man in diesem Fall alles auf die Kameraden der FF Donaustauf abwälzen will.

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  7. Völlig unverständlich, höchst verwerflich und unmoralisch ist die Klage der Hausgemeinschaft, nebst ihres Anwalts und absolut nicht nachvollziehbar. Da sieht man mal wieder, wie einzelne Individien, aber auch Gesellschafts schichten in unserer heutigen Zeit moralisch tief gesunken sind. Statt den Einsatzkräften für die technisch gewiss nicht einfache Hilfeleistung dankbar zu sein, wird nun fleissig drauf gehauen.
    Auch ich kann da nur sagen: “Unterste Schublade” – pfui” !
    Natürlich kenne ich die Einzelheiten zu diesem Einsatz nicht, aber dem Bericht zufolge lag hier eindeutig “Gefahr im Verzuge” vor. Selbst wenn die Feuerwehr nach anfänglichen Versuchen die Aufzugtür zu öffnen erfolglos war und dann zu massiveren, brachialen Befreiungsversuchen griff die Schäden verursachten, sind solche Handlungsweisen berechtigt, um eine Gefahr für eine Person abzuwehren – auch wenn dabei Eigentum beschädigt wird. Ich kann nur dazu raten, diese moralisch bedenken- und gewissenlose Hauseigentümergemeinschaft nebst Anwalt, zukünftig zu ignorieren und aus der Dorfgemeinschaft auszuschliessen. Allerdings frage ich mich, wie es möglich ist, das ein Kleinkind von 1.1/2 Jahren alleine im Aufzug fährt. Daher würde ich die Reparaturrechnung den Eltern zustellen und eine Verletzung der Aufsichtspflicht in Frage stellen.

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  8. Das Kind war mit 1,5 Jahren panisch und außer Stande den Notrufknopf des Aufzug zu betätigen. Laut Bericht griff es immer mit den Fingern durch die Aufzugtür und saß damit bereits über eine Stunde fest. Der zuständige Facility Manager war ja vor Ort und diesem müssten, wenn notwendig, auch die Durchwahlnummern vorliegen. Die Feuerwehr wurde ja vermutlich nicht ins erster Instanz gerufen.

    Übrigens ist der Begriff Notfall bei Kindern nie statisch, was für uns wie eine Bagatelle klingt kann das Kind in einen med. kritischen Zustand versetzen.

    Ihr Vergleich mit dem Auto ist übrigens stark aus der Luft gegriffen. Das geringste Mittel der Wahl wäre im benannten Beispiel eine Seitenscheibe des KFZ einzuschlagen um dann das KFZ von innen zu entriegeln. In der Feuerwehr wie im Rettungsdienst gilt der Grundsatz: Das geringste Einsatzmittel für minimalen Schaden bei maximaler Effizienz.

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  9. Liebe Kameraden/innen,

    wir sollten alle mal für 1, 2 Monate den Bettel hinschmeissen! Die Richter, welche solch einen Vorgang überhaupt mit einem Aktenzeichen versehen…… ich kann nur noch den Kopf schütteln

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  10. Schämen sie sich für diesen Kommentar! Und übrigens macht man die Autotür nicht mit einem Spreizer auf wenn ein Kind in Notlage ist! Im schlimmsten Fall macht man die Scheibe kaputt, das ist der kleinere Schaden! *Kopfschütteln*

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  11. Und dnn müsste die Verletzung der Aufsichtspflicht greifen.

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  12. Eineinhalbjähriges Kind im allein Aufzug ist immer ein Notfall. Eine Eigentümergemeinschaft kommt ihrer Verpflichtung nach, sofern Sie einen Notdienst hat über den in einem Objekt bestellten “Aufzugswärter”. Letztere kann nicht nur rund um die Uhr zugegen sein, dafür ist dann der Notdienst dar. Steht dieser Recht zur Verfügung, ist es unabhängig von Temperaturen die Aufgabe der Feuerwehr, das Kind aus der Notlage zu befreien, da nicht absehbar ist, dass aufgrund der Gesamtsituation das Kind in Panik, und somit in einen gesundheitlichen Notstand verfällt. Ich selbst würde als Mitbewohner den Eigentümer meiden, der den Anwalt beauftragt hat. Eine Welt voller Egoisten. Ich selbst war über 25 Jahre bei der Feuerwehr und kann nur bestätigen, dass die Kollegen richtig gehandelt haben.

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  13. Die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die müssen den Schaden zahlen. Das jemand auf so etwas kommt, eine Klage diesbezüglich , zeugt schon von Unverschämtheit und Arroganz. Ich würde bei denen jegliche Art von Hilfe ab jetzt verweigern. Aber beim nächsten Anruf um Hilfe wird wieder ausgerückt, den man hilft auch solchen armseligen Leuten.

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  14. Genau wegen Typen wie ihnen habe ich meine Tätigkeit im Rettungsdienst beendet. Ich hoffe nur für sie, das sie NIE in eine Situation kommen wo Einsatzkräfte entscheiden das sie kein Notfall sind und dann entsprechend so lange warten bis wirkliche “Fachleute” vor Ort sind. Wenn es für Sie dann zu spät ist kann man das dann ja als Kolateralschaden werten. Typen wie Ihnen ist es auch zu verdanken das immer mehr Menschen in einem “Notfall” nichts unternehmen weil sie Angst vor event. Schadenersatzforderubgen haben müssen.

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  15. Ich glaube hier ist eine regelmäßige und intensive Begehung durch den örtlichen vorbeugenden Brandschutz notwendig.

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  16. Mir stellt sich bei einem anderthalb jährigen Kind alleine in einem Aufzug eher die Frage nach der Verletzung der Aufsichtspflicht. Ansonsten möchte ich der Gemeinde raten, sich zu stellen und den Streit juristisch auszufechten. Ansonsten werden wir als Feuerwehren nach jedem Einsatz bald mit Schaderersatzforderungen überschüttet werden. Zusätzlich würde ich diesen Fall in die großen überregionalen Medien tragen, um die Eigentümergemeinschaft damit öffentlich zu konfrontieren.

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  17. Ich möchte Tobi (Kommentar vom 21.08.2020, 10:56) beipflichten. Wo kämen wir denn hin, wenn wir von der Freiwilligen Feuerwehr plötzlich Fachleute in allen auf uns zukommenden Einsatzlagen sein müssten?
    Zudem: Ein unbeaufsichtigter, weinender Junge, nur 1,5 Jahre alt, alleine im Aufzug stellt doch eindeutig einen Notfall dar – und das berechtigt die herbeigerufene Feuerwehr, nach einem ergebnislosen zerstörungsfreien ersten Schritt, im zweiten Schritt zum gewaltsamen Zugang.
    Hier müssten hinsichtlich der entstandenen Reparatur- und Anwaltskosten m.E. viel eher die Eltern herangezogen werden, welche schließlich Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben!

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  18. Mir fehlen da die Worte. Diese Herrschaften müßten diesen Einsatz Bezahlen und noch das Verfahren dazu. Sie sollten sich mal überlegen wenn es diese Leute nicht gäbe was dann wäre. Sie opfern ihre Zeit um anderen in Gefährlichen Situation zu Helfen. Solche Mitmenschen sollten sich was schämen. Da fehlen einem die Worte.

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  19. Es war ein Eineinhalb-Jähriger eingesperrt. Du erwartest nicht wirklich, dass dieses Kind in der Lage ist, den Notrufknopf zu drücken, oder?

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  20. Diesem Kommentar kann ich mich nur anschließen!

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  21. Solche Typen sind so unmenschlich und gierig, da geht’s nur um Geld. Anstatt der Feuerwehr dankbar zu sein, ich glaube ich habe auch noch freiwillige Feuerwehr gelesen, die opfern ihre Zeit um anderen zu helfen. Da ist wirklich fremdschämen angesagt. Diese Typen müssen den Einsatz der Wehr bezahlen. Mit solchen Leuten möchte ich nichts zu tun haben. Pfui Teufel. Vielen Dank der Feuerwehr und allen Wehren in Deutschland die für uns da sind, bei Tag und Nacht.

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  22. Was für ein mega Unsinn!

    Da lag doch eine Notlage vor! Einem Kleinkind ist diese lange Zeit nicht zuzumuten. Schreit es sich in einen Affektkrampf, fällt dabei unglücklich, dann ist die Katastrophe perfekt.
    Darüber hinaus scheinst du ja schon vom Fach zu sein. Es kommt nicht darauf an, wie hoch die Außentemperatur, sondern wie stark die Sonneneinstrahlung ist. Auto in der Sonne mit Kind drin ist genauso eine Notlage, allerdings brauch ich hier keinen Rettungssatz, sondern da reicht es, die Scheibe weg zu spicken.
    Und diese Fragen, die du alle stellst… Hinterher kann man sich stundenlang Gedanken machen, aber es zählt einzig und allein, der Informationsstand, zum Zeitpunkt der Entscheidungsfällung.
    Wenn meine Frage als Einsatzleiter, ob alles versucht wurde (was das Protokoll vorgibt), das Problem anders zu lösen mit “Ja” beantwortet wird, dann fange ich nicht an, nochmal das Rad zu drehen, befreie das Kind und gehe nach Hause mit dem Stolz des Feuerwehrmannes, der Hilfe leisten konnte.
    Ich muss als Feuerwehr kein Fachmann für Aufzüge sein. Es reicht, fachlich gut mit meinen Geräten ausgebildet zu sein und zu wissen, wie ich sie in welcher Lage einsetze. Wo kämen wir denn hin, wenn wir Fachleute in allen auf uns zukommenden Einsatzlagen sein müssten???

    Kann ich nur den Kopf schütteln…

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  23. Wo war der Notdienst. Warum war unklar wann der kommt. Hier ging es um ein kleines Kind das im Aufzug eingesperrt ist. Die Eigentümergemeinschaft sollte sich lieber fragen wer ist an dem Vorfall Schuld. Zum Beispiel Wartung des Aufzuges.

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  24. Es ist einfach eine Schande aus solchen Fällen noch Profit schlagen zu wollen. Wie hätten diese Leute reagiert wenn Sie im Aufzug feststecken würden. Diese Leute würden sagen holen Sie mich schnell heraus, aber beschädigen Sie die Aufzugstür nicht. Die Gemeinde sollte dieses geforderte Geld nicht bezahlen. Armes Deutschland. Man sollte sich schämen.

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  25. Für Personenbefreiungen aus Aufzügen, ist die Feuerwehr eigentlich nur in Notfällen da, wenn es zum Beispiel brennt, oder bei einem medizinischen Notfall im Aufzug, wenn das Kind bereits verletzt wäre, oder zum Beispiel wegen Zuckerkrankheit eine Isolinspritze braucht, da beides nicht der Fall war, war es kein echter Notfall. Jede Aufzugsanlage muß über eine Notruffunktion verfügen, diese landet in einer Notrufzentrale des Aufzugherstellers oder eines Sicherheitsdienstes, dort sollten diverse Telefonnummern von Personen vorliegen, die auch vom Hersteller oder der Wartungsfirma, über eine Einweisung zur Berfreiung von Personen aus diesem Aufzug verfügen. Wurde diese Liste überhaupt abtelefoniert? Was hat die Wartungsfirma dann gesagt, wann der Monteur, der diese Anlage normalerweise wartet kommen könne? Wenn die Schachttür oder die Kabinentür tatsächlich durch einen defekt, dermaßen verklemmt, dass man sie auf dem normalen Weg mit dem Kabinenschlüssel (lag dieser überhaupt vor) nicht mehr öffnen kann, dann wäre nur noch der Monteur, der die Anlage regelmäßig wartet, in der Lage die Tür ohne sie zu beschädigen zu öffnen. Die erste Frage wäre, ob denn wirklich niemand anderes ans Telefon zu bekommen war, der für eine Personenbefreiung für diesen Aufzug eingewiesen ist? Das der Defekt an der Aufzugstür, bedingt durch eine schlechte Wartung entstanden ist, darf man so einfach nicht sagen, weil bei vielen älteren Aufzugsanlagen, die Wartungsfirma schon länger die Verwaltung oder den Eigentümer darauf hingewiesen hat, dass die Anlage erneuert werden muß, es aber nie zu einem Auftrag hierüber gekommen sei. Die Antwort wer die Reparatur des Aufzuges bezahlt, wäre in einem anderem Beispiel zu suchen: Wenn eine Mutter auf dem Supermarktparkplatz steht, Außentemperatur zu dieser Zeit 15 oC, das Fahrzeug läßt sich nicht öffnen, ihr 1,5 jähriges Kind ist noch drin, sie würde zu diesem Zweck die Feuerwehr rufen, diese würde dann wie in einem “richtigen Notfall” die Fahrzeugtür mit dem hydraulischen Spreizer öffnen. Wer zahlt in diesem vergleichbaren Fall die Reparatur am Auto?

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  26. Wie groß wäre das Geschrei, wenn ein Kind dieser sauberen Herrschaften eingesperrt gewesen wäre und jemand hätte auf den Hausmeister oder den Monteur gewartet und nicht die Feuerwehr gerufen. Diese nämlich rettet Tag für Tag Leben und wird dafür dann noch mit Füßen getreten, was auch hier der Fall ist. Es ist schlichtweg zum Kotzen, daß es immer wieder Typen gibt, die die Hilfe der Feuerwehr – hier ein Kleinkind zu retten – mit einer widerwärtigen Anzeige eines noch widerwärtigeren Anwalts quittiert. Unterste Schublade! Die sollten sich alle in Grund und Boden schämen und brauchen sich nicht wundern, wenn ganz Donaustauf mit dem Finger auf sie zeigt – jeder weiß doch inzwischen um welches Haus es sich handelt.

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  27. Geld verändert den Charakter. Die Feuerwehr hat richtig gehandelt.

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  28. So sehe ich das auch, schließlich befand sich das Kind in einer Notlage und dazu wurde die Feuerwehr doch wohl gerufen. Wenn die Mieter da anderer Meinung sind, sollte man denen den gesamten Einsatz in Rechnung stellen.
    Gruß ein Feuerwehrmitglied

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  29. Wo steht denn das der Aufzug nicht ordnungsgemäß gewartet wurde?

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  30. Man sollte die Einsatzkosten der Eigentümergemeinschaft in Rechnung stellen, wegen nicht ordnungsgemäß gewartetem Aufzug.

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  31. Man liest sowas in letzter Zeit gefühlt häufiger als früher. Da kann man nur den Kopf schütteln.

    Und am Ende bezahlt die Haftpflichtversicherung der Gemeinde das ganze wohl wahrscheinlich anstandslos, weil die auch keine Lust auf die Kosten einer Klage haben.
    Ich habe da eine einfache Lösung: Wenn die Betreiber des Aufzugs der Ansicht sind, die Feuerwehr wäre nicht passend ausgebildet, darf er natürlich gerne die Kosten für einen Lehrgang beim Aufzugshersteller übernehmen.

    Das Geld, was jetzt der Anwalt in Rechnung stellt hätte man vllt. lieber in die Wartung des Aufzugs gesteckt…

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  32. Umgekehrt kann die Kommune fragen, warum der Hausmeister, der für das Objekt zuständig war, nicht qualifiziert genug war, selbst die Notbetätigung des Lifts zu öffnen -> Rechnung für den Einsatz an die Eigentümer. So oder so, die Stadt dürfte keinesfalls für die Kosten aufkommen, da der rechtfertigende Notstand greift, da ja tatsächlich Gefahr in Verzug war.

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  33. Typisch Deutschland! Statt das man sich freut, dass das Kind unversehrt gerettet wurde, will man mit schlauen Anwalttricks noch Geld aus der Sache schlagen.
    Mein Vorschlag an diese super Schlauen: Tretet in die Feuerwehren ein und ihr könnt alles besser manchen!
    MfG von einem Feuerwehrkameraden

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