Neue Begründung für Ablehnung - mit KOMMENTAR

Land Hessen plant Bundesratsinitiative zum Versicherungsschutz

Wiesbaden – Die Unfallkasse Hessen wollte den Versicherungsschutz für die nicht verheirateten Hinterbliebenen im Einsatz getöteter Feuerwehrleute verbessern. Doch das Hessische Sozialministerium genehmigte den Antrag nicht. Dem Landesfeuerwehrverband Hessen gegenüber wurde diese Ablehnung “mit dem Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit” begründet. Dies berichteten wir am 9. April 2019. Einen Tag später erhielten wir die Pressemitteilung der Hessischen Landesregierung, dass eine Genehmigung auf Landesebene rechtlich nicht möglich sei. In Niedersachsen und Brandenburg gibt es allerdings solche Regelung! Die Begriffe Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit fanden sich in der Pressemitteilung übrigens nicht mehr.

Verunglücken freiwillige Feuerwehrleute im Einsatz tödlich, spielt es für die Absicherung der Hinterbliebenen momentan noch ein große Rolle, ob die Paare verheiratet waren oder nicht. Das Bundesland Hessen will jetzt eine Bundesratsinitiative starten, um diesen Missstand zu beseitigen. Andere Bundesländer wollten nicht auf eine bundesweit einheitliche Lösung warten und haben bereits Regelungen getroffen. Symbolfoto: Hegemann

“Hessen wird ehrenamtliche Einsatzkräfte und ihre Hinterbliebenen besser absichern. Dafür werde die Landesregierung eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, erklärten Innenminister Peter Beuth und Sozialminister Kai Klose heute in Wiesbaden”, heißt es in der Pressemitteilung vom 10. April 2019. Und weiter: “Eine Regelung über eine Mehrleistung, die durch eine Satzung der Unfallkasse Hessen gewährt wird, ist rechtlich nicht möglich, da das Sozialgesetzbuch keine Leistungen an nichteheliche Lebensgefährten erlaubt. Daher konnte die Rechtsaufsicht des Sozialministeriums den Antrag der Unfallkasse nicht genehmigen. Diese Rechtsauffassung hätten die Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger des Bundes und der Bundesländer 2012 einstimmig bekräftigt.” „Wir wollen eine gute Absicherung auch von Angehörigen Ehrenamtlicher, die unverheiratet zusammenleben. Die Voraussetzungen dafür muss der Bundesgesetzgeber schaffen,“ erklärte der Sozialminister.

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“Diese Aussage stimmt tatsächlich”, bestätigt uns auf Nachfrage Christian Heinz, Mitglied der Geschäftsführung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord. In Mecklenburg-Vorpommern war 2010 ein freiwilliger Feuerwehrmann im Einsatzdienst gestorben. An die hinterbliebene Lebenspartnerin durften keine Leistungen und Mehrleistungen gezahlt werden, da das Paar nicht verheiratet war. “Auch wir hatten danach versucht, für solche Fälle besondere Bestimmungen in der Mehrleistungsrichtlinie aufzunehmen. Auch bei uns wurde der Antrag damals vom Sozialministerium abgelehnt”, so Heinz. Zwei Gründe waren dafür ausschlaggebend: der gesetzlich festgeschriebene besondere Schutz von Ehe und Familie verbunden mit dem Hinweis, dass Mehrleistungen nicht gewährt werden könnten, wenn kein Anspruch auf Grundleistung bestehe. 

Erste Initiative nach bundesweiter Lösung brachte nichts

Heinz bestätigt, dass die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord damals eine Initiative in ihrem Geschäftsgebiet angeschoben hatte, um Regelungen zur Absicherung aller Angehörigen zu finden – egal ob verheiratet oder nicht. “Uns schwebte wenigstens eine Einmal-Zahlung als Hilfe für die Hinterbliebenen vor”, so Heinz weiter. Die Initiative hatte leider keinen Erfolg. Als dann 2014 in Thüringen erneut ein nicht verheirateter freiwilliger Feuerwehrmann im Einsatz starb, kam noch einmal etwas Dynamik in die Diskussionen. Eine bundesweite Regelung wurde indes nicht gefunden. “Derzeit bemühen wir uns gemeinsam mit den Landesfeuerwehrverbänden und den Innen- und Sozialministerien in unserem Geschäftsgebiet, eine einvernehmliche und für die Feuerwehren praktikable Lösung für das Problem zu finden“, verweist Heinz auf den aktuellen Sachstand bei der HFUK Nord.

Passend dazu:

Land Hessen lehnt besseren Versicherungsschutz für Feuerwehrleute und ihre Partner ab!

2,5 Jahre Haft nach tödlichem Unfall mit zwei Feuerwehrleuten auf der A2

Im November 2017 starben dann zwei Feuerwehrleute auf der Autobahn 2 bei Kloster Lehnin (Brandenburg). Einer war verheiratet, der andere nicht. Beide Beziehungen bestanden seit Jahren, beide Paare lebten zusammen. An die Ehefrau des einen getöteten Feuerwehrmannes durfte die Unfallkasse Leistungen zahlen, an die Partnerin des anderen nicht. “Eine enorme Ungerechtigkeit und in der heutigen Zeit nicht mehr akzeptabel”, befand DFV-Präsident Hartmut Ziebs damals. “Diese Regelungen entsprechen nicht mehr der Lebenswirklichkeit in Deutschland.”

Brandenburg und Niedersachsen haben Lösungen gefunden

Das Land Brandenburg verabschiedete daraufhin die Regelung, dass jedem tödlich Verunglückten im Feuerwehrdienst eine Entschädigung in Höhe von 60.000 Euro gezahlt wird. Die Entschädigung für unverheiratet Hinterbliebene kommt direkt vom Land Brandenburg.

Und auch Niedersachsen wollte sich nicht mit dem Status Quo zufriedengeben. In Niedersachsen wurden die unverheirateten Partner in die Reihe der Bezugsberechtigten für einmalige Mehrleistungen nach den Bestimmungen der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (FUK) aufgenommen. Das niedersächsische Sozialministerium als zuständige Landesaufsicht genehmigte den Beschluss mit folgenden Worten: ” Die von der Vertreterversammlung der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen in ihrer Sitzung am 20.04.2018 beschlossene Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Mehrleistungen als Anlage zu § 21 Abs. 3 der Satzung vom 06.04.2011 in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 24.11.2016 wird gemäß § 114 Abs. 2 Satz 1 SGB VII i. V. m. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB IV genehmigt.” Hannover, 16.05.2018, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

In Niedersachsen gibt es allerdings noch zwei Einschränkungen: “Die leibliche Mutter oder der leibliche Vater eines waisenrentenberechtigten Kindes des/der Verstorbenen (Feuerwehrmannes/Feuerwehrfrau) erhält eine einmalige Leistung in Höhe von 80 % der Leistung nach § 7, die eine Witwe oder ein Witwer zu beanspruchen hat oder hätte. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt des Todes mit dem/der Verstorbenen eine häusliche Gemeinschaft bestanden hat. Voraussetzung ist ferner, dass die/der Berechtigte mit dem/der Verstorbenen weder verheiratet ist noch verheiratet war. § 7 Abs. 4 gilt entsprechend.” Die gesamte Satzung findet sich auf der Website der FUK

“Die Aufsichtsbehörde in Niedersachsen hat eine andere Rechtsauffassung zu der Thematik; das ist seit Längerem bekannt”, schreibt uns Thomas Wittschurky, der Direktor der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen. “Das Beispiel in Niedersachsen zeigt, dass es sehr wohl einen Weg gibt, wenn alle wollen”, sagt Dr. h.c. Ralf Ackermann, der Vorsitzende des LFV Hessen. 

Rasche Lösung für ehrenamtliche Feuerwehrleute und KatS-Helfer aus Hessen

Diese Ansicht scheint sich inzwischen auch in der Hessischen Landesregierung durchzusetzen. Wir zitieren aus der Pressemitteilung: “Um eine schnelle Unterstützung für die ehrenamtlichen Feuerwehrleute und Katastrophenschutzhelfer zu leisten, bereitet das Innenministerium zurzeit eine eigene Regelung vor, die keiner Gesetzesänderung bedarf. „Wir werden unseren Unfallentschädigungserlass erweitern, auf dessen Basis das Land ehrenamtliche Feuerwehrangehörige bereits jetzt finanziell unterstützt, die bei Einsätzen zu Schaden gekommen sind. Diese finanzielle Unterstützung wird zusätzlich zu den Leistungen der Unfallkasse Hessen gewährt. Wir werden hier auch Hinterbliebene in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft einbeziehen. Damit bieten wir den Kameradinnen und Kameraden eine schnelle und unbürokratische Lösung an“, sagte der Innenminister.”

Das Feuerwehr-Magazin hatte daraufhin die Hessische Landesregierung um eine Konkretisierung der Aussagen gebeten. Wir wollten gerne wissen, welche Entschädigungen geplant sind und wann diese neuen Regelungen greifen könnten. Aktuell steht die Antwort noch aus. “Wundert mich nicht”, sagt Dr. Ackermann.    

LFV-Präsident Dr. h.c. Ralf Ackermann: „Es ist für unsere Feuerwehrleute unverständlich, dass seit Monaten diese
Verbesserung des Versicherungsschutzes verweigert wird und sie mit ihrer Gesundheit und deren Familien dafür
gerade stehen.“ Foto: Hegemann

 Chance vertan

KOMMENTAR von Jan-Erik Hegemann, Chefredakteur Feuerwehr-Magazin

Politiker betonen oft und gerne, wie wichtig ehrenamtliches Engagement für die Gesellschaft ist. “Sportvereine, Hilfsorganisationen, Feuerwehren, Musikschulen, Kulturvereine und Umweltschutzgruppen bereichern unser Leben”, heißt es dann immer. Und: “Wir können uns glücklich schätzen, in einem Land mit so engagierten Bürgern zu leben.” Wie viel diese Worte wert sind, zeigt sich aber immer erst, wenn konkrete Unterstützung benötigt wird. So wie jetzt in Hessen. “Rechtlich besteht keine Möglichkeit, den Antrag auf Mehrleistungen für die nicht verheirateten Partner vom im Einsatz getöteten Feuerwehrleuten zu genehmigen”, teilte das Sozialministerium dem LFV Hessen mit. In Niedersachsen aber konnte das Sozialministerium eine sehr ähnliche Regelung genehmigen. Spontan muss ich da an Willi Lemke denken, den langjährigen Manager von Werder Bremen. Lemke sagte immer: “Ich brauche nicht zehn Begründungen, warum es etwas nicht geht. Zeigt mir die eine Möglichkeit, wie wir es bewerkstelligen können.”

Oder anders ausgedrückt: Wenn jemand etwas wirklich will, findet er auch einen Weg. Insofern ziehe ich vor der niedersächsischen Sozialministerin Dr. Carola Reimann den Hut, die den Mumm hatte, gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband und der FUK Niedersachsen eine Regelung im Sinne der Feuerwehrleute zu finden und durchzusetzen. Gerade in der heutigen Zeit, in der die Ehe für viele Menschen nicht mehr das erstrebenswerteste Partnerschaftsmodell darstellt, müssen passende Regelungen geschaffen werden. Und da gehört die Absicherung der Partner unbedingt dazu. Und mal ganz ehrlich: Über welche Fallzahlen und Summen reden wir hier. Jährlich kommen in Deutschland im Durchschnitt keine zehn Feuerwehrleute im Einsatz, bei Diensten, auf dem Weg zum Feuerwehrhaus oder zum Einsatzort ums Leben. Selbst wenn alle Opfer aus Hessen stammen würden, nicht verheiratet wären und Hinterbliebene entschädigt werden müssten, wäre das eine lächerliche Summen. Zum Vergleich: Nach dem Haushaltsplan für das Jahr 2019 in Hessen sind Ausgaben in Höhe von knapp über 36 Milliarden Euro geplant.

Die Unterstützung des Ehrenamtes sieht für mich irgendwie anders aus. Ich finde, in Hessen – übrigens nicht nur dort – wurde eine Chance vertan.   

 

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