Ehrenamt und Altersvorsorge

Petition fordert Rentenpunkte fürs Ehrenamt

Ulm (BW) – Wer sich über Jahre hinweg ehrenamtlich in Feuerwehr, THW oder anderen Blaulichtorganisationen wie DRK, Malteser, DLRG und Bergwacht engagiert, soll davon nach Vorstellung einer aktuellen Online-Petition später auch bei der Rente profitieren. Initiator Matthias Fischer aus Laupheim (BW) verlangt darin zusätzliche Ehrenamtspunkte für Einzelpersonen, die eine Blaulichtorganisation als Mitglied durch persönlichen Einsatz fördern.

Symbolfoto: Rüffer (Bild: Rüffer / Feuerwehr-Magazin)

Das Modell sieht eine gestaffelte Anerkennung vor: Wer mindestens 150 Stunden pro Jahr über einen Zeitraum von zehn Jahren ehrenamtlich tätig ist, soll einen vollen Rentenpunkt erhalten. Geringere Stundenzahlen werden anteilig berücksichtigt. Die Bestätigung der geleisteten Stunden soll durch die jeweilige Organisation erfolgen und bei der Rentenversicherung eingereicht werden können. Die Forderung soll rückwirkend ab 1960 gelten. Bislang hat die Petition rund 500 Unterschriften.

Anzeige

Kein Einzelfall

Das Thema beschäftigt die Blaulicht-Community schon länger. So ist im Petitionsportal des Deutschen Bundestages zum Beispiel seit Juni 2024 die Petition 169285 mit ähnlicher Stoßrichtung zu finden. Mit 118 Online-Mitzeichnungen blieb sie allerdings unter dem erforderlichen Quorum. Dass das Thema über offizielle Kanäle hinaus Resonanz findet, zeigt auch eine seit Juli 2025 laufende Petition auf change.org unter dem Hashtag #RetterRente, die ebenfalls Rentenpunkte für Freiwillige Feuerwehrleute fordert.

PDF-Download: Download Feuerwehr-Mitgliederwerbung

Dieses eDossier stellt 7 preisgekrönte Ideen für die Feuerwehr-Mitgliederwerbung vor.

2,90 €
AGB

Was der Deutsche Feuerwehrverband bereits entwickelt hat

Während diese Petitionen auf zusätzliche Rentenpunkte und damit auf gesetzliche Änderungen zielen, hat der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) einen anderen Weg aufgezeigt: die sogenannte Feuerwehr-Rente. Sie geht auf einen Vorschlag des Fachausschusses Sozialwesen der deutschen Feuerwehren zurück, den der Verband 2023 vorgestellt hat. Nach Angaben des DFV wäre das Modell auf Grundlage bestehenden Rechts umsetzbar. Basis ist § 187a SGB VI. Anders als bei der aktuellen Petition geht es dabei nicht um pauschale Ehrenamtspunkte, sondern um zusätzliche Einzahlungen in die individuellen Rentenkonten rentenversicherungspflichtiger Feuerwehrangehöriger. Kommunen oder andere Träger könnten demnach ab dem 50. Lebensjahr Beiträge leisten, um Abschläge bei einem vorgezogenen Renteneintritt ganz oder teilweise auszugleichen oder die spätere Rentenhöhe zu verbessern.

Kritik und offene Fragen

Auf der Petitionsseite selbst werden auch Gegenargumente diskutiert. Kritiker weisen darauf hin, dass ehrenamtliches Engagement in vielen anderen gesellschaftlichen Bereichen ebenso förderungswürdig sei – etwa in Bildung oder sozialen Einrichtungen. Zudem sei die gesetzliche Rentenversicherung möglicherweise nicht das geeignete Instrument für eine Leistung, die der gesamten Gesellschaft zugutekommt. Als Alternative werden in der Diskussion höhere steuerliche Freibeträge genannt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert