Die Berufsfeuerwehr Bern im Großtierrettungseinsatz

Rind in Gletschermühle gefangen

Hohgant (Schweiz) – Während in den flacheren Regionen des Kantons Bern die Feuerwehren mit den Sonderstützpunkten Großtierrettung zuständig sind, wird diese Aufgabe in den alpinen Regionen des Oberlandes – insbesondere im Verwaltungskreis Thun – von Helikopterfirmen übernommen. Bei Anforderung unterstützen die Sonderstützpunkte hier aber die Arbeit der Heli-Retter.

Nach erfolgreicher Rettung aus der Gletschermühle wird das Rind per Helikopter zurück auf seine Alm geflogen. Foto: Schutz & Rettung Bern

So auch am Dienstag, 30. August 2019 auf dem Hohgant, einem Gebirgsmassiv in den Emmentaler Alpen im Kanton Bern. Er liegt etwa 12 Kilometer Luftlinie nordnordöstlich von Interlaken sowie rund 40 Kilometer Luftlinie von Bern entfernt. Seit Sonntag vermisste ein Senn (Hirte) eine Kuh. Durch das Klingeln der Halsglocke war er 2 Tage später auf das Tier aufmerksam geworden. Es befand sich in 10 Meter Tiefe in einer so genannten Gletschermühle, einer senkrecht nach unten führenden, durch Auswaschungen entstandenen Höhle.

Anzeige

Durch diese schmale Öffnung rutschte das Rind ab und stürzte danach 10 Meter in die Gletschermühle. Foto: Schutz und Rettung Bern

Zusammen mit Air Glaciers Berner Oberland und Landwirten gelang es den Feuerwehrmännern der BF Bern, das abgestürzte Tier mittels Habegger Seilzug und Umlenkrollen an die Erdoberfläche zu befördern. Dann wurde es mit dem Hubschrauber zurück auf seine Alm geflogen. Erstaunlicherweise hat das Tier den Absturz unverletzt überstanden.

Keine Angst vor großen Tieren

Bern – „Kuh in Jauchegrube“, bei diesem Einsatzstichwort geraten viele Feuerwehren ins Schwimmen. Tau oder Schlauch drum und irgendwie raus – so sehen vielerorts noch immer die Lösungen dazu aus. Im Kanton Bern hat sich das Kantonale Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Bern (GVB) zusammen mit der BF Bern Gedanken gemacht, wie das sicherer und tierschutzgerecht laufen kann.

Das Vertikal-Tierettungsgeschirr im Einsatz bei einem Pferd, das in eine Jauchegrube gestürzt ist. Foto: BF Bern

Das Konzept Großtierrettung (GTR) Kanton Bern wurde zum Zweck der tierschutzgerechten Rettung von Großtieren in Notlagen erarbeitet. Es beinhaltet die Organisation, das Material, die Ausbildung, die Alarmierung sowie die Kostenverteilung. Die Rettung von Kleintieren (Hunde, Katzen, Vögel) sowie exotischen Tieren (Echsen, Schlangen) bleibt im Verantwortungsbereich der Ortsfeuerwehren.
Um Großtierrettungen professionell durchführen zu können, muss das Vorgehen geschult und regelmäßig trainiert werden. Die tierschutzgerechte Rettung von Großtieren unterliegt dem eidgenössischen Tierschutzgesetz und der dazugehörigen Verordnung. Sie erfordert Spezialgeräte, besonderes Einsatzmaterial und eine entsprechende Zusatzausbildung, die nur durch speziell bestimmte Sonderstützpunkte mit einem vertretbaren Aufwand flächendeckend sichergestellt werden kann.

Diese Sonderstützpunkte Großtierrettung (SSP GTR) im Kanton Bern sind

  • – die BF Bern,
  • – die BF Biel/Bienne,
  • – die Feuerwehr Langenthal,
  • – die Feuerwehr Thun sowie
  • – die Feuerwehr Zweisimmen.

Von hier rücken im Einsatzfall ein Einsatzleiter, drei bis vier Feuerwehrleute sowie maximal zwei Fahrzeuge binnen 10 Minuten aus. Die Alarmierung „Großtier in Notlage“ läuft über die Regionalen Einsatzzentralen der Kantonspolizei Bern (REZ KAPO). Im Alarmstufenplan des Kantons gibt es in der Gruppe G zwei Stufen für den Tierrettungseinsatz: Die kleine (G1) umfasst Insekten, Hunde, Katzen, Vögel und Reptilien. In der mittleren Stufe (G2) sind die Großtiere eingestuft. Eine große Stufe (G3) – wie bei anderen Einsatzgruppen – gibt es nicht.

Sobald der Sonderstützpunkt an der Einsatzstelle eintrifft, übernimmt er auch die Verantwortung für eine tierschutzgerechte Rettung der Tiere. Sobald die Feuerwehr aufgeboten ist, kann die Einsatzverantwortung in keinem Fall an eine private Organisation delegiert werden.

Es steht der Ortsfeuerwehr grundsätzlich frei, ob sie eine Zusammenarbeit mit dem Sonderstützpunkt GTR will. Wenn sie eine Großtierrettung in eigener Verantwortung durchführen will, muss sie dem Feuerwehrinspektorat den Nachweis erbringen, dass sie neben den allgemeinen Mindestanforderungen folgende Minimalstandards erfüllt und somit befähigt ist, eine tierschutzgerechte Rettung abzuarbeiten. Als Minimalstandards gelten: Vorhaltung einer Mindestausrüstung an Gurten, Anschlagmitteln, Gehängen, Horizontalnetz, Messgeräten, Schutzanzügen, Einreichung eines Ausbildungsnachweises (Grundkurs, regelmäßige Übungstätigkeit), Verfügbarkeit eines geeigneten Hebemittels (Kran, Stapler oder ähnlichem). Dann kann sie aber auch die Einsatzkosten nicht vom Tierhalter verlangen. 149 der 152 Feuerwehrorganisationen im Kanton Bern haben sich für das Konzept entschieden und arbeiten mit einem Sonderstützpunkten GTR zusammen.

Die Sonderstützpunkte GTR sind nicht zuständig für Einsätze im Gebirge wie:

  • – Rinder, die sich verstiegen haben,
  • – abgestürzt sind,
  • – getötet worden sind oder
  • – sich verirrt haben und gesucht werden müssen.

Die Großtierrettung in den Bergen wird in der Regel durch die REGA koordiniert, welche dann ein kommerzielles Heli-Transportunternehmen (Air Glaciers SA, BEO Helikopter, Swiss Helikopter und andere) aufbietet. In Ausnahmefällen können die zuständigen Feuerwehren unterstützen, wenn dies zuvor mit dem Feuerwehrinspektorat vereinbart wurde. Einsätze mit dem Helikopter sind jedoch vorab mit dem Tierbesitzer (Kostenfrage) und einem Tierarzt (Transportfähigkeit) abzusprechen.

Den ganzen Bericht zum neuen Ausbildungsgang Großtierrettung lest Ihr in der Ausgabe 2/2020 des Feuerwehr-Magazins, die Ihr versandkostenfrei bei uns bestellen könnt.

In diesem Heft erfahrt Ihr, warum ein neuer Lehrgang nötig wurde, welche Anforderungen an Feuerwehren gestellt werden sollten, die Großtiere retten wollen, und wie das neue Vertikalrettungsgeschirr der BF Bern funktioniert.  

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert