Wohnungsbrand nach Zaubertrick

11-Jähriger wegen fahrlässiger Brandstiftung verurteilt

Lausanne (Schweiz) – Das Bundesgericht in Lausanne (das oberste Gericht der Schweiz) verurteilte einen 11-Jährigen aus dem Aargau in letzter Instanz wegen fahrlässiger Brandstiftung. Das Kind muss an die Versicherung 2.531 Franken zahlen. Und auch die Verfahrenskosten in Höhe von 3.000 Franken (Umrechnungskurs zum Euro ist ungefähr 1:1) gehen zu Lasten des Klägers. Dies berichtet die Aargauer Zeitung. 

Vor dem Bundesgericht in Lausanne wurde jetzt ein 11-Jähriger zu einer Zahlung von mehreren Tausend Schweizer Franken verurteilt. Der Junge hatte vor zwei Jahren fahrlässig einen Wohnungsbrand ausgelöst. Symbolfoto: Michael Rüffer (Bild: Michael Rüffer)

Laut der Jugendanwaltschaft soll das Kind vor zwei Jahren seinem Vater einen Zaubertrick vorgeführt haben. Dafür ging der Junge mit einer brennenden Kerze von seinem Zimmer ins Wohnzimmer der elterlichen Wohnung in Zofingen (Kanton Aargau). Wenig später stand die gesamte Wohnung in Flammen. Die Feuerwehr konnte damals gerade noch eine Brandausweitung in dem Mehrfamilienhaus verhindern.

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Im Oktober 2020 hatte das Jugendgericht in Zofingen das Kind wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuerbrunst verurteilt, schreibt die Aargauer Zeitung. Er erhielt einen Verweis und sollte der Versicherung 2.531 Franken zahlen. Dagegen legte der Vater des Jungen Berufung ein. Er führte aus, dass auch ein elektronischer Defekt oder ein vor dem Fenster des Jungendzimmers weggeworfener, glühender Zigarettenstummel den Brand ausgelöst haben könnten. Die Ergebnisse der Brandermittler konnten diese beiden Theorien aber ausschließen. Und so scheiterte der Vater auch vor dem Aargauer Obergericht.  

Das Bundesgericht bestätigte nun die Urteile der Vorinstanzen. Es bestünden keine erheblichen Zweifel an der Brandlegung durch den 11-Jährigen.  

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Ich persönlich würde das amerikanische Rechtssystem (oder auch das dort vorherrschende Verständnis von “Rache” als Bestrafung und nicht “Wiedergutmachung” oder gar “Resozialisierung”) sicher nicht zum Vorbild für uns hier nehmen wollen. Wirklich nicht!
    Sicher kann man darüber diskutieren, was eine herabgesetzte Strafmündigkeit für positive Folgen hätte … aber nicht jeder Junge, der ein Kerze für einen Zaubertrick zu Hause angezündet hat, endet auf der Kriminalitäts-Karriereleiter ganz weit oben (wie von Andreas Carlo/Firefighter Andy dargestellt).
    Insofern wäre es meinem Erachten nach sicher sinnvoll, in manchen Fällen auch jüngere Straftäter nicht generell als “unmündig” anzusehen, auf der anderen Seite darf das nicht dazu führen, dass “Kinder” bereits für Kleinigkeiten so hart bestraft werden, dass sie den Glauben an “Gerechtigkeit”, unser Wertesystem und unsere Gesellschaft für immer verlieren.
    Der oben dargestellte Fall taugt für diese Diskussion glaub nicht wirklich … 😉
    Firefighter Achim

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  2. Völlig richtig.

    Wie weit wir in unserem schönen Deutschland mit seinen “Kuschelgesetzen” bei Minderjährigen, dem “beide Augen zudrücken” bei Teenagern und Heranwachsenden inzwischen um Teil gekommen sind, kann man fast nach jedem Wochenende in allen Zeitungen lesen. Randale bei Abi – Parties, Schlägereien nach/während Festveranstaltungen, Gruppenvergewaltigungen, Sachbeschädigungen, Brandstiftungen (egal ob durch schon zum Himmel schreiende Dummheit oder Absicht) Angriffe gegen Polizisten, Sanitäter, Feuerwehrleute, Andere sind inzwischen für viele Jüngere schon sowas wie normal, gehören zur Party am Wochenende dazu.

    Schon daher würde es nicht schaden, diese Herrschaften schon ab 10 oder 11 für das was Sie tun, zur Rechenschaft ziehen zu können, Grenzen aufzuzeigen, was Ihre “Erziehungsberechtigten”, warum auch immer oft nicht schaffen, nicht wollen oder nicht können………..

    Firefighter Andy

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  3. Dieses sehe ich genauso, in den USA gehen 12 Jährige sogar schon ins Gefängnis.

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  4. Interessanterweise beginnt in der Schweiz die Strafmündigkeit bereits mit dem 10. Geburtstag. Das könnte ich mir für Deutschland auch gut vorstellen. Dort haften Eltern nicht nur für ihren Kinder (Zivilerrecht), sondern sind Kinder erst ab 14 Jahren strafmündig. Eine duiesbezügliche Änderung des deutschen Strafrechts würde vielleicht auch den ein oder anderen (grob) fahrlässig bzw. absichtlich gelegten Brand und Anderes verhindern.

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