Vielseitig einsetzbar

Südtiroler Spezialität: Kleintransportfahrzeuge

Für Kleine Transportfahrzeuge oder auch Kleintransportfahrzeuge (KTF) hat der Landesfeuerwehrausschuss in Südtirol (Italien) im Jahr 2010 eine Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge beschlossen. Wir erklären die Besonderheiten dieses Fahrzeugtyps, den es nur Südtirol gibt.

In der Baurichtlinie heißt es über den Anwendungsbereich: „Ein Kleintransportfahrzeug ist ein Feuerwehrfahrzeug mit offener Ladefläche, das zur Beförderung von Mannschaft und einer frei wählbaren Beladung geeignet ist. Die Besatzung eines besteht aus mindestens 2 bis 7 Personen. Das Fahrzeug dient zu Transport- und Versorgungszwecken.“

Anzeige

Für den Antriebsstrang empfiehlt die Richtlinie die Anpassung an die Erfordernisse des jeweiligen Einsatzbereichs, die Regel sei Allradantrieb (KTF-A). Bei Bedarf soll eine Differenzialsperre vorgesehen werden.

KTF-A der Feuerwehr Niederrasen (Südtirol, Italien) auf Pick-up Toyota Hilux Double Cab 3.0 D-4D.
KTF-A der Feuerwehr Niederrasen (Südtirol, Italien) mit Kofler-Wechselmodulsystem auf Pick-up Toyota Hilux Double Cab 3.0 D-4D. (Bild: Michael Rueffer)

Die FF Niederrasen (Südtirol, Italien) nutzt auf ihrem Kleintransportfahrzeug-Allrad (KTF-A) ein Wechselmodul-System für Pick-ups der Firma Kofler. Mit den beiden Modulen „Technik“ – unter anderem mit einem Stromerzeuger Feuerwehr – und „Tragkraftspritze“ ist der Toyota Hilux Double Cab 3.0 D-4D vielseitig einsetzbar. In Heft 4/2018 berichten wir auf 5 Seiten über dieses Fahrzeug. Hier könnt ihr das Heft bequem online bestellen.

Als charakteristische Masse sind 2.800 Kilogramm angegeben, die zulässige Gesamtmasse darf 3.500 Kilogramm nicht überschreiten. Dies muss reichen, um die Besatzung, die feuerwehrtechnische Pflichtausrüstung und die frei wählbare Beladung aufnehmen zu können.

Vorzusehen ist eine Mindest-Ladefläche (Pritsche) ohne Einschränkungen – etwa durch Radkästen – im Ausmaß von 1.250 x 850 Millimeter. Auf der Ladefläche eines KTF müssen mindestens ein Rollcontainer, Gitterbox oder Euro-Palette mit dem Grundmaß 1.200 x 800 Millimeter gelagert und transportiert werden können. Die Mindest-Nutzlast für die Ladefläche beträgt 250 Kilogramm“, heißt es weiter in der Baurichtlinie.

Um die ständig mitgeführte Ausrüstung unterzubringen, sind auf den Einsatzfahrzeugen staub- und wasserdichte Transportkästen vorzusehen. Die Mindestladefläche muss von der feuerwehrtechnischen Beladung freigehalten werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert