Stuttgart (BW) – Erstmals beschafft Baden-Württemberg Löschfahrzeuge zentral für kommunale Feuerwehren. Das Innenministerium koordiniert den Kauf von 69 Löschgruppenfahrzeugen LF 10, an dem sich 57 Städte und Gemeinden sowie eine Werkfeuerwehr beteiligen.
Beispieldarstellung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 von Ziegler. (Bild: Ziegler)
Mit der landesweiten Sammelbeschaffung übernimmt das Innenministerium Baden-Württemberg erstmals die vollständige Koordination eines Vergabeverfahrens für kommunale Feuerwehrfahrzeuge. Ziel ist es, Städte und Gemeinden von aufwendigen Einzelvergaben zu entlasten und zugleich wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Nach Angaben des Ministeriums profitieren die Kommunen sowohl von einem günstigeren Anschaffungspreis als auch von einer erhöhten Förderung des Landes.
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Den Zuschlag erhält die Albert Ziegler GmbH aus Giengen an der Brenz (Kreis Heidenheim). Im Vergleich zu einer Einzelbeschaffung fällt der Preis pro Fahrzeug niedriger aus. Zusätzlich erhöht das Land die Förderung je Löschgruppenfahrzeug um 42.000 Euro auf nun 182.000 Euro.
Bei den beschafften Fahrzeugen handelt es sich um genormte Löschgruppenfahrzeuge LF 10 nach DIN 14530-5. Die Fahrzeuge sind für eine Gruppenbesatzung mit neun Feuerwehrangehörigen ausgelegt und dienen vorrangig der Brandbekämpfung sowie der einfachen technischen Hilfeleistung. Zur Ausstattung gehören ein fest eingebauter Löschwasserbehälter mit 2.000 Litern Inhalt, eine Feuerlöschpumpe sowie ein Lichtmast zur Ausleuchtung von Einsatzstellen.
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Als Fahrgestell kommt ein MAN TGM 13.290 4×4 zum Einsatz. Der einheitlich definierte Grundlieferumfang ermöglicht eine standardisierte und wirtschaftliche Serienfertigung. Gleichzeitig bleibt Raum für kommunale Anpassungen: So ist ein Geräteraum bewusst frei vorgesehen, zudem bestehen Optionen für unterschiedliche Lösungen auf dem Fahrzeugdach.
Durch die weitgehende Standardisierung sollen nicht nur Kostenvorteile erzielt werden, sondern auch Synergieeffekte bei Ausbildung und Bedienung entstehen. Grundlage für die zentrale Beschaffung ist eine im vergangenen Jahr geänderte Verwaltungsvorschrift zu Zuwendungen im Feuerwehrwesen. Auch die kommunalen Landesverbände und der Landesfeuerwehrverband unterstützen den neuen Ansatz.
Für 2026 kündigt das Innenministerium bereits eine weitere gemeinsame Beschaffungsrunde an. Geplant ist eine Landesbeschaffung von Tragkraftspritzenfahrzeugen, insbesondere für kleinere Feuerwehren und Feuerwehrabteilungen. Nach Angaben des Ministeriums haben hierfür bereits mehr als 30 Kommunen ihr Interesse bekundet.