Grundwissen Feuerwehr

GAMS-Regel hilft beim Gefahrgutunfall

Gefahrguteinsätze können für jede Feuerwehr anfallen – nicht nur für die Spezialkräfte der Gefahrguteinheiten. Häufig sind die ersteintreffenden Führungskräfte jedoch mit der Lage überfordert. Daher möchten wir die GAMS Regel wieder ins Gedächtnis rufen. Sie hilft, unaufschiebbare Erstmaßnahmen nach einem Gefahrgutunfall einzuleiten, und lässt sich mit einfachen Mitteln realitätsnah üben.

Text: Silvio Faulstich. Jörg Rieck, Löschzug Ahrweiler

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Gefahrguteinsatz
Symbolfoto: Paul-Philipp Braun

Es sollte so nicht sein. Aber die Realität zeigt, dass viele Feuerwehren sich nicht auf Gefahrguteinsätze vorbereiten. „Damit haben wir nichts zu tun, dafür gibt es doch die Gefahrstoffeinheit beziehungsweise den ABC-Zug…“ Doch in vielen Gefahrstoff-Zügen fehlen inzwischen die Freigestellten (Wehrersatzdienstleistenden), also muss immer häufiger der Löschzug mit ran. Außerdem gibt es solche Spezialeinheiten in jedem Landkreis nur in begrenzter Zahl. Bis diese vor Ort sind, können schon mal bis zu 30 Minuten vergehen. Doch im Falle eines Gefahrstoff- oder Gefahrguteinsatzes müssen einige Erstmaßnahmen unverzüglich eingeleitet werden. Ein typisches Beispiel (welches auch sehr gut als Übungsszenario genutzt werden kann) zeigt, wie sich die Einheiten – insbesondere die ersteintreffende Feuerwehrführungskraft – dabei an der aus der Ausbildung zum Gruppenführer bekannten “GAMS Regel” (siehe Kasten) entlanghangeln können.

Die GAMS-Regel

G wie Gefahren erkennen
A wie Absichern der Einsatzstelle
M wie Menschenrettung unter Eigenschutz
S wie Spezialkräfte nachfordern

Die Lage: Aus einem Stückguttransport-Lkw tropft nach einem Verkehrsunfall eine Flüssigkeit. Der Fahrer und sein Kollege sind bewusstlos. Das Fahrzeug ist mit einer orangen Warntafel gekennzeichnet. Aus den Ladepapieren geht die Gefahrnummer 30 hervor. Ein weiteres Gebinde mit einem anderen Gefahrstoff ist beschriftet, aber unbeschädigt.

Ordnung des Raumes beim Gefahrgutunfall

Wie bei jedem Einsatz spielt auch für das Vorgehen nach der GAMS Regel die Ordnung des Raumes eine entscheidende Rolle. Fehler, die hier gemacht werden, lassen sich im weiteren Einsatzverlauf kaum korrigieren.

GAMS_Feuerwehr_Sicherheit_Einsatz

Liegt der Hinweis auf einen möglichen Gefahrstoffaustritt vor, der wie hier im Beispiel nicht auf das Innere eines Gebäudes begrenzt ist, muss die Einsatzstelle mit dem Wind angefahren werden. Tipp: Hierzu kann über Funk bei der Leitstelle angefragt oder Kontakt zu Polizei beziehungsweise Rettungsdienst aufgenommen werden, die häufig eher an der Einsatzstelle sind. Alternativ kann die Windrichtung über ein Stück Absperrband (an einem Verkehrsschild oder am Lichtmast), an Fahnen oder Windenergieanlagen abgelesen werden.

Zum Ereignis selbst ist ein Mindestabstand einzuhalten. Hier haben sich 50 Meter – ohne nähere Erkundung – bewährt. Diese Distanz ist auch in der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 500 festgeschrieben.

Bei der Fahrzeugaufstellung ist, neben dem Abstand zum Ereignis, auf folgende grundsätzliche Regeln zu achten:

  • Nicht in Senken beziehungsweise an im Verhältnis zum Schadensort tiefer gelegenen Stellen halten
  • Möglichkeit für Positionswechsel bei sich drehendem Wind erhalten. Natürlich ist dafür die Stabilität der Windrichtung zu beobachten.
  • Möglichkeit der Geräteentnahme (Leitern) erhalten.
  • Vor allem Platz und möglichst Durchfahrtsmöglichkeit bis nahe der Absperrgrenze für nachrückende Spezialkräfte mit ihrer Ausrüstung freihalten (zum Beispiel Gefahrstoffzug, TUIS, Kran).

Für das sichere Arbeiten der eigenen Kräfte muss die Grenze zum Gefahrenbereich direkt in der Anfangsphase (noch keine Spezialkräfte vor Ort) deutlich sichtbar gekennzeichnet werden. An dieser ersten Absperrgrenze muss genügend Entwicklungsfläche bleiben, um zeitnah eine Not-Dekon-Stelle aufbauen, den Brandschutz bereitstellen und eine Geräteablage einrichten zu können. Hinter dieser Absperrgrenze darf sich niemand ohne einen Mindestschutz aufhalten. Auch kein Einsatzleiter der Polizei!

Dabei ist zu beachten, dass der bereitgestellte Brandschutz (lageabhängig) umgehend von den vorgehenden Trupps in Richtung Einsatzobjekt vorgenommen wird. In dem genannten Beispiel sollten zu Beginn wenigstens das Schaumrohr und der Pulverlöscher schnellstmöglich in der Nähe des Lkw abgelegt werden. Nur so sind ein schneller Zugriff und ein gezielter Einsatz im Rahmen der Wurfweiten gewährleistet. Es empfiehlt sich außerdem die Bereitstellung eines B-Rohres (hohe Wurfweite, mehr Sicherheitsabstand).

PSA Feuerwehr: Was dabei zu beachten ist

Ein Diskussionspunkt – vor allem vor dem Hintergrund einer Menschenrettung – ist oft das Mindestmaß an Eigenschutz der ersten vorrückenden Kräfte. Es gilt: Auch zur Menschenrettung ist mindestens ein Pressluftatmer zu tragen! Öl- und säurebeständige Gummihandschuhe und -stiefel, die bei vielen Feuerwehren zur Beladung des ersteintreffenden Fahrzeuges gehören, sind ebenfalls empfohlener Mindeststandard.

Der vielfach ins Feld geführte Zeitverlust für das Anlegen dieser Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ist eine untaugliche Ausrede. Zumindest beim Vorgehen zum Brandschutz fällt die Zeit für das Wechseln der Handschuhe und Stiefel (falls sie nicht direkt angezogen wurden) nicht ins Gewicht. Spätestens jedoch nach erfolgter Menschenrettung sind bei austretenden Gefahrstoffen für weitere, unaufschiebbare Sicherungsmaßnahmen am betroffenen Objekt (wie Auffangen oder Abdichten) Gummihandschuhe und -stiefel zu tragen.

In diese Diskussion gehört auch – sofern vorhanden – der leichte Chemikalienschutzanzug (CSA). Insbesondere bei Wehren, die die Technische Unfallhilfe auf einem Straßenabschnitt sicherstellen, sind leichte CSA bereits gebräuchlich.

Führungskräfte sollten ihre Leute gerade in der Anfangsphase bei jedem Einsatz auf das Vermeiden eines Kontaktes mit den austretenden Stoffen hinweisen. Typische Aussagen sind: nicht durchlaufen, kein Unterdurchlaufen (beispielsweise beim Tropfen von einer Brücke), nicht hineinfassen und auch nicht durchgreifen (beispielsweise unter einem Lkw hindurch).

Tipp: Müssen unter einem Fahrzeug mit einer auslaufende Flüssigkeit beispielsweise noch Leinen, Schläuche, Spanngurte oder Ähnliches durchgeführt werden, empfiehlt sich der Einsatz einer Durchzugsnadel. Ist genügend Freiraum vorhanden, kann auch eine Führungsleine (Arbeits- oder Feuerwehrleine) zum Nachziehen von Gurten, Folien, Schläuchen und Ähnlichem unter dem Fahrzeug durchgeworfen werden.

Erster Schritt der GAMS Regel: Gefahren schnell erkennen

Für eine sachgerechte Erkundung mit einem gebührenden Abstand zu einem solchen Szenario ist ein Fernglas ein preisgünstiges Muss. Und künftig löst hoffentlichauch die Frage nach einer Wärmebildkamera als Ersteinsatzmittel kein ungläubiges Kopfschütteln mehr aus.

Die ersteintreffende Wehr beginnt unmittelbar mit dem Sammeln von Informationen. Zuerst sollte unbedingt die orange Warntafel betrachtet werden, sofern diese beschriftet ist. Sehr häufig ergeben sich auch aus der Beschriftung des Fahrzeuges wichtige Rückschlüsse. Beispielsweise sind, neben der Werbung für ein Produkt, über den Namen der Spedition und deren Telefonnummer in Verbindung mit dem Fahrzeugkennzeichen oftmals entscheidende Hinweise zu den transportierten Stoffen und Gütern erreichbar.

Ein Glücksfall ist sicherlich ein ansprechbarer Fahrer, dessen Sprache verstanden wird und/oder auffindbare aktuelle Ladepapiere zu dieser Fahrt (beispielsweise ein Ordner im Fahrerhaus). In jedem Fall empfiehlt sich dann ein Blick in eine Gefahrstoff-Datenbank. Möglichkeiten, die Informationen über den Stoff wie in einem Mosaik oder Puzzle zusammenzusetzen, können mit einfachen Mitteln in eine Übung eingebaut werden.

Viele Kameraden vermuten hinter der Warntafel noch die Unfallmerkblätter. Doch die werden an dieser Stelle schon seit Jahren nicht mehr mitgeführt. Zum Erkennen der besonderen Gefahr dieser Einsatzstelle gehört es auch, die Ausbreitung des austretenden Stoffes abzuschätzen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Zu Beginn des Feuerwehr Einsatzes ist vom ersten Einsatzleiter vor Ort der Gefahrenbereich festzulegen und abzusperren. Ob mit Blitzlampen, Verkehrsleitkegeln, Trassierband, Schildern, Arbeitsleinen – jede Wehr verfügt über entsprechendes Sicherungsmaterial. Dabei müssen gegebenenfalls auch Zufahrtsstraßen, Wirtschaftswege, Rad- und Gehwege angrenzender Bereiche in die Absperrmaßnahmen einbezogen werden. Ist die Einsatzstelle unübersichtlich, kann es sogar erforderlich werden, diese Maßnahme durch Posten zu sichern.

Sind überörtliche Verkehrswege durch eine mögliche Ausbreitung betroffen, so ist lageabhängig auch deren Sperrung zu veranlassen. Dies ist eine Aufgabe für die Polizei.

Hinweis: Im Gefahrenbereich hält sich niemand ohne Auftrag und nur das unbedingt notwendige Personal auf. Es ist darauf zu achten, dass sich keine Unbefugten (Gaffer, Presse, Anwohner, auch Polizei und Rettungsdienst) Zutritt zum Gefahrenbereich verschaffen. Eine klare Absprache mit den Einsatzkräften des Rettungsdienstes (Ort der Verletztenübergabe; Fragen zur Kontamination der Verletzten beziehungsweise deren Dekontamination) oder der Polizei versteht sich von selbst.

Abhängig von der Ausbreitungsrichtung ist durch Sicherungsmaßnahmen eine Ausweitung des Schadensereignisses zu verhindern. Das Dichtsetzen von Gullys, das Aufschütten eines Walles, das Verschließen möglicherweise angrenzender Gebäudeöffnungen oder die Räumung eines benachbarten Gebäudes (falls die austretenden Flüssigkeiten, deren Dämpfe oder Schwergase bereits eingedrungen sind) sind nur einige Handlungen zur Absicherung gegen eine weitere Ausbreitung.

Mit verlegten Schläuchen (beispielsweise 3 B-Schläuche unter Druck an einem Verteiler oder mit Wällen aus Sand, Erde oder Bindemittel lässt sich durch die ersteintreffende Wehr der Abfluss auslaufender Flüssigkeiten in Richtung eines möglichen Rückhalteraumes (Straßengraben, Senke) steuern.

Hinweis: Das Nutzen von Regenrückhaltebecken ist eine Option der Schadenminimierung. Unbedingt sofort bei Einsatzbeginn den Ablauf abdichten. Bei Versickerungsbecken hat die Nutzung unbedingt zu unterbleiben.

Das provisorische Auffangen des austretenden Stoffes erfolgt beispielsweise durch das Unterhängen einer Folie oder das Unterschieben eines Auffanggerätes (Wanne, Schuttmulde oder Beladungskiste). Ein Abdichten dagegen erfolgt nur, wenn es mit einfachen Mitteln und risikoarm möglich ist. Beispielsweise ist das Einbringen eines Holzkeils in einen Riss beziehungsweise das Eindrücken von Ölvliestüchern oder leeren Bindemittelsäcke zur Durchflussreduzierung denkbar, aber auch das Anziehen einer Verschraubung oder das Schließen eines Ventils. Der Fantasie sind nur wenig Grenzen gesetzt. Da werden die Tankleitungen auch schon einmal mittels Feilkloben aus der Bordwerkzeugkiste oder durch einfaches Abknicken und Sichern über Kabelbinder dichtgesetzt. Ebenfalls bewährt hat sich die so genannte Leckdichtpaste. Selbst bei vollen IBC-Tanks (1.000 Liter Inhalt) konnten damit kleine Leckagen abgedichtet werden.

Hinweis: Lkw mit mehr als 1.000 Liter Diesel im Tank sind längst keine Seltenheit mehr. Aus einem aufgerissenen Fahrzeugtank läuft sehr schnell eine größere Menge Betriebsstoff aus, die Pfützen oder sogar kleinere Seen bildet. Ein großflächiges Abstreuen dieser brennbaren Flüssigkeiten mit Ölbindemittel ist aufgrund der erheblichen Oberflächenvergrößerung (Dochtwirkung wie an einer Kerze) der Flüssigkeit und der damit verbundenen Herabsetzung der notwendigen Zündenergie ohne weitere Maßnahmen brandgefährlich. Kann die Flüssigkeit nicht aufgenommen (aufgesaugt, abgepumpt) oder das vollgesaugte Bindemittel nicht sofort sicher zum Transport in Behälter eingebracht werden, ist der Brandschutz zwingend anzupassen. Beispielsweise durch den Aufbau eines 3-fachen Brandschutzes (Wasser/Pulver/ Schaum) statt nur eines 2-fachen oder durch die Vornahme weiterer Rohre zur Anpassung an die Größe der abgestreuten Fläche.

Brandschutz sicherstellen zählt auch zur GAMS Regel

Der Brandschutz im Gefahrguteinsatz wird – wie bei jedem Verkehrsunfall – mindestens immer 2-fach (beispielsweise Pulverlöscher und C-Rohr) aufgebaut. Der Schnellangriff scheidet in der Regel jedoch aufgrund des großen Abstandes zum Ereignis aus. Bei Gefahrklasse 3 beziehungsweise einer 3 in der Gefahrnummer oder beim Austritt eines unbekannten flüssigen Gefahrstoffes ist ein 3-facher Brandschutz erforderlich – also mindestens auch ein Schaumrohr bereitlegen.

Im Gefahrstoffeinsatz ist beim Sicherstellen des Brandschutzes auf große Wurfweiten zu achten (Werfer, Schwerschaumrohre), um aus möglichst großer Entfernung löschen zu können. Kommt es zu einem Brand, heißt es “Klotzen”: also S 4 statt Schaumlöscher.

Pulverlöscher und Schaumrohr sind im beschriebenen Fall (und der Übung) umgehend mit in den Gefahrenbereich zu nehmen, um auch den Brandschutz zu gewährleisten. Muss nun auch noch eine Menschenrettung unter Brandschutz durchgeführt werden, bedeutet dies den zeitgleichen Einsatz zweier Trupps.

Hinweis: Bei einem X auf der Warntafel reagiert der Stoff nicht nur in gefährlicher Weise mit Wasser, sondern durch den hohen Wasseranteil sehr häufig auch genauso heftig auf Schwer- oder Mittelschaum. Hier bleibt nichts anderes übrig, als sehr schnell die Informationen zum Stoff und die geeigneten Löschmittel einzuholen. Bis dahin ist der Brandschutz mit Wasser, Schaum oder sonstigen Zusätzen zum Löschwasser auf den Schutz der Umgebung oder der eigenen Einsatzkräfte/Einsatzmittel zu beschränken. Sicherlich gibt es genügend Stoffe, bei denen nach dem Motto „viel hilft viel“ die Feuerwehr trotzdem mit Wasser – im Zweifel aus der Deckung heraus – erfolgreich löschen könnte. Dann ist jedoch im Regelfall das Rückhalten des mit dem Gefahrstoff belasteten, ablaufenden Löschwassers ein Problem.

„In Gruppenstärke ist dieser Einsatz kaum effektiv zu bewältigen“, auch diese Erkenntnis soll bei einer solchen Übung gewonnen werden. Denn neben dem Absperren und den Sicherungsmaßnahmen ist natürlich auch schnellstmöglich eine Wasserversorgung aufzubauen. Zuerst vom Fahrzeug nach vorn und dann zeitnah von der Wasserentnahmestelle zum Fahrzeug. Gerade an Einsatzstellen mit mangelnder Löschwasserversorgung (beispielweise auf Autobahnen) müssen bereits in der Anfangsphase Großtanklöschfahrzeuge nachalarmiert oder lageabhängig der Aufbau einer Wasserversorgung veranlasst werden.

Wasser ist wichtig für den Brandschutz, die Not-Dekon, gegebenenfalls für das Niederschlagen/ Verdünnen von Dämpfen beziehungsweise für das eventuell notwendige Erzeugen eines Sprühnebels als Ex-Schutz. Oder einfach nur für ein notwendig werdendes Kühlen von Behältern. Nicht zu vergessen die beschriebene Abflusssteuerung durch unter Druck gesetzte Schläuche.

Provisorisches Becken für die Not-Dekontamination

Für den Aufbau einer Not-Dekontamination reicht ein provisorisches Auffangbecken, das an der Absperrgrenze errichtet wird. Ob ein Ring aus sechs A-Sauglängen beziehungsweise aus einem doppelt gelegten B-Schlauch jeweils mit einer Folie (Fläche 4×4 Meter und größer) oder ein Auffangbecken aus Steckleiterteilen gebildet wird, ist im Prinzip egal. Allerdings werden die Leiterteile eventuell auch am Lkw benötigt.

Die Dekontamination muss mit geringem Druck/Durchfluss (zum Beispiel D-Rohr) erfolgen. Dafür ist der Druck über den Verteiler zu steuern und nicht am Strahlrohr, da eine Druckreduzierung am Strahlrohr das Sprühbild in der Regel massiv verschlechtert. Die Zugabe von Schaummittel – sofern machbar (beispielsweise über eine Schaumpistole) – verbessert das Reinigungsergebnis.

Merke: Wird den betroffenen Personen/ Einsatzkräften (angepasst an die Witterung) ein Ausziehen ermöglicht, so ergibt dies in der Regel bereits eine 80-prozentige Dekontamination.

Personal für die Menschenrettung

In der Regel hat eine Menschenrettung oberste Priorität. Pro zu rettende Person sollte dabei mindestens ein Trupp möglichst parallel (zeitgleich) eingesetzt werden. Bei zwei zu rettenden Personen wären also optimal drei Trupps (mit Sicherstellung Brandschutz vier Trupps) im Einsatz, da auch an einer übersichtlichen Einsatzstelle im Freien bei einem Gefahrstoffaustritt mindestens ein Sicherheitstrupp bereitstehen sollte. Denn auch für die Rettung der eigenen Kräfte gilt, dass mindestens PA zu tragen ist, auch wenn vielleicht nur ein paar Meter hindernisfrei überwunden werden müssen.

Die Verantwortung des ersten Einsatzleiters vor Ort beschränkt sich nicht nur auf das obligatorische Nachfordern des Gefahrstoffzuges. Seine Einschätzung entscheidet auch darüber, ob und wie zeitnah das TUIS (Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie) in Anspruch genommen und ob die Fachberatung der Unteren Wasserbehörde beziehungsweise der Gewerbeaufsicht hinzugezogen wird. Beispielsweise geht es vielleicht um die Unterstützung bei der Entscheidung weiterer Maßnahmen durch die genannten Behörden, wie die Organisation zusätzlicher Rückhaltemaßnahmen beziehungsweise eine Warnung der Anrainer eines Flusses flussabwärts (Unterlieger) oder der umliegenden Bevölkerung.

Zu beachten im Feuerwehr Einsatz: Zündgefahr/Ex-Gefahr

Ebenfalls lageabhängig und als Teil des Absicherns dieser Einsatzstelle ist die elektrische Energie der Fahrzeuge abzuschalten. Zumindest bei Gefahrgutfahrzeugen können über einen zentralen Not-Aus-Schalter beziehungsweise Batterietrennschalter (im Cockpit oder hinter dem Fahrerhaus) die wichtigsten Verbraucher oder das gesamte Bordnetz stromlos geschaltet werden. So lassen sich funkenreißende Kurzschlüsse als Zündquelle vermeiden. Sind Ex-Messgeräte auf den Erstangriffsfahrzeugen vorhanden, so sind diese auch einzusetzen.

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Das Vermeiden von Zündquellen versteht sich für die vorrückenden Kräfte von selbst. Insbesondere beim Üben ist darauf zu achten, dass die Kameraden selbst keine Zündquelle darstellen (nicht ex-geschützte Lampen, Funkgeräte, Handys, Funkmeldeempfänger, Feuerzeuge) oder Funken mit den eingesetzten Werkzeugen und Materialien reißen. Bevor Spezialkräfte beispielsweise mit nicht funkenreißenden Werkzeugen kommen, geht es in erster Linie um ein durchdachtes Vorgehen und den konzentrierten, sachgerechten Umgang mit den Einsatzmitteln, damit eine Funkenbildung ausgeschlossen werden kann.

Das beginnt schon damit, dass nur die unaufschiebbaren Erstmaßnahmen zur Verhinderung einer erheblichen Schadensausweitung durchgeführt und die dazu erforderlichen Alternativen sorgfältig abgewogen werden. So sollte die zum Unterhängen vorgesehene Plane außerhalb des Gefahrenbereiches aufgefaltet werden, um eine statische Aufladung zu verhindern. Eine Schuttmulde kann vorsichtig abgesetzt oder auf einem Polster abgestellt werden, statt sie über das Pflaster beziehungsweise den Asphalt zu schieben.

Für das Übungsszenario bietet es sich an, nicht mit einer geöffneten Ladebordwand zu arbeiten oder das Öffnen zu erlauben (Begründung: Lkw-Aufbau stromlos). Der erste Trupp sollte sich den Zugang zur Ladefläche mit Hilfe eines Steckleiterteils über die Plane schaffen müssen. Das erhöht den Schwierigkeitsgrad enorm.

Not-Dekon einer verletzten Person mit einfachsten Mitteln.
Not-Dekon einer verletzten Person mit einfachsten Mitteln.

Besteht Explosionsgefahr, klassisch wären das Austreten brennbarer Gase oder einer hochentzündlichen Flüssigkeit (beispielsweise Gefahrnummer 33, 323) bei Temperaturen über 10 Grad Celsius, dann ist auch eine Menschenrettung lageabhängig erst nach Aufbau des dreifachen Brandschutzes durchzuführen. Dabei sind Zündquellen konsequent zu vermeiden. Ein ruhiges und besonnenes Arbeiten ist zwingend erforderlich. Nur bei voller Konzentration kann beispielsweise das Reißen von Funken vermieden werden.

Dass die eingesetzten Geräte (Funk- und Beleuchtung) vorgehender Trupps ex-geschützt sein müssen, versteht sich von selbst. Gibt es hier Defizite, dürfen die Geräte nicht verwendet werden. Dann sind ein Vorgehen auf Zuruf und ein weitgehendes Ausleuchten aus der Ferne angesagt.

Sicherlich ist es auch eine Option, unter Sprühnebelschutz aus großvolumigen Hohlstrahlrohren vorzugehen. Jedoch darf dabei die mögliche Eigengefährdung des schützenden Trupps nicht aus dem Auge gelassen werden. Wie weit kann beispielsweise ein solcher Schutztrupp selbst vorgehen, um den vorrückenden Kräften zu folgen?

Als Vorgabe sollte eine Ex-Lage vielleicht nicht gleich in der ersten GAMS-Übung einer Wehr eingebaut werden. In jedem Fall ergeben sich aus einer solchen Übung nicht nur weitere Fragen, sondern vor allem auch praktische Erkenntnisse für mögliche Einsätze oder die weitere Ausbildung im Gefahrstoffbereich.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Eine schnelle und einfache Lösung ist die Schuttmulde.

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  2. Ich finde die Not-Dekon etwas übertrieben. Wenn man Zeit und Personal hat, ob, sonst reicht ein Gulli. Zum Beginn des Einsatzes und Menschenrettung geht es auch mal ohne auffangen…
    Es wird ja nur im Notfall abgeduscht und punktuell Wasser verwendet.

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