Ledersitze wurden beschädigt

Nach Einsatz: Schadenersatzforderung gegen Feuerwehr

Klagenfurt (Österreich) – Ärger für eine österreichische Feuerwehr nach einem Einsatz: Rund 4.000 Euro Schadenersatz musste die Versicherung einer Gemeinde in Kärnten bezahlen – aufgrund des Handelns ihrer Freiwilligen Feuerwehr. Die Einsatzkräfte hatten nach einem Verkehrsunfall Trümmerteile eingesammelt und vor dem Abschleppvorgang in das Innere eines vermeintlich total zerstörten Fahrzeuges geworfen. Ein Sachverständiger der Autoversicherung machte anschließend genau das zum Vorwurf, berichten das Portal heute.at und die Kleine Zeitung. 

Zwar sei das Fahrzeug wirklich schwer beschädigt gewesen. Doch erst durch die Trümmer seien die bis dahin intakten Ledersitze des Pkw zerstört worden. Den Schaden machte die Versicherung gegenüber der Feuerwehr geltend. Die Haftpflichtversicherung der Gemeinde sprang ein. 

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Hier geht´s zum Originalbeitrag: “Feuerwehr muss für Schaden an Unfallwrack blechen” (heute.at, 29. Januar 2020)

Symbolfoto

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Ob Berufs oder Freiwillige Feuerwehr Hirn einschalten, bei dem was man anstellt. Und wenn Schaden verursacht wird und kein Vorsatz vorliegt zahlt die Versicherung bzw. Haftpflicht. Also locker bleiben.

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  2. bd 112: Deine Ausführunge ist total richtig.

    Während meiner langjährigen Zeit in der Feuerwehr habe ich damals an der Schule in Münster gelernt:
    1. Zuständigkeit prüfen

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  3. War ein Richter bemüht worden?
    Habe keine Info darüber gefunden.

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  4. Möglicherweise ist die Rechtslage in Österreich anders aber hier in Deutschland hat die Feuerwehr eine Aufgabe: Gefahrenabwehr. Hier stellt sich die Feage, ob durch die Trümmerteile (vermutlich auf einer gesperrten Straße) eine Gefahr ausging. Vermutlich nicht. Somit ist das wegräumen der Trümmer auch keine Aufgabe der Feuerwehr, also einfach liegen lassen. Spart Zeit und wie hier Ärger…
    Die Praxis ist sicherlich eine andere – auch ich helfe dem Abschlepper, der um 2 Uhr alleine auf die Autobahn kommt und packe mit an. Viele Hände – schnelles Ende.
    Wenn ein Dienstleister – und das ist auch die Feuerwehr – einen vermeidbaren Schaden verursacht – kann er dafür haftbar gemacht werden. Wir müssen uns bewusst sein, dass auch wir als freiwillige Feuerwehr nicht alles mit der Freiwilligkeit rechtfertigen können. Desshalb finde ich so manchen Kommentar, der die Wertschätzung gegenüber der freiwilligen Feuerwehr pauschal in Frage stellt einfach unprofessionell.
    Mal ganz ehrlich – wenn ich persönlich einen vermeidbaren Schaden durch die Arbeit von anderen hätte, würde ich auch Schadenersatz verlangen und ich bin mir sicher, jeder Stammtischkommandant der sich hierüber aufregt würde es genau so machen.

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  5. Wenn ich das schon lese…die intakten Ledersitze…
    Das sagt alles, Unfälle mit hochmotorisierten Karren sind hausgemachte und die Retter müssen sich tagtäglich damit herumärgern. Meist sind es dann noch freiwillige Helfer, welche nicht dafür bezahlt werden und ihre Freizeit dafür opfern.
    Einfach nur zum Kopf schütteln

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  6. An die Helden, die hier so kluge Ratschläge und Bemerkungen haben.

    Ich hoffe ihr seit alle in der FF und opfert freiwillig Tag und Nacht
    zahlreiche Stunden für solche Einsätze.

    Lasst mal die Kirche im Dorf “Sowas kann mal passieren” und es ist dadurch keiner zu Schaden gekommen.

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  7. Im Grundsatz korrekte Entscheidung, wir setzten mobile Rauchverschlüsse, üben Innenangriffstaktiken und Strahlrohrführung um einen Wasserschaden zu vermeiden, aber beschädigte Fahrzeuge sollen dann weiter beschädigt werden, wobei die noch zu retten wären oder Teile von ihnen zu verwerten?
    Ab und zu daran denken das es vielleicht auch das eigene Eigentum wäre bringt viel Verständnis

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  8. Du hast recht! Wir machen alles sauber das auch noch Freiwillig 24 Std. Werden Angezeigt und Bepöbelt
    Ist doch kein Wunder wenn keiner mehr kommen mag zur FF.

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  9. Im Nachhinein hat man viel Zeit, Fehler zu suchen. In einer Gefahrenzone muss unter Zeitdruck gearbeitet werden. Aber anscheinend wiegt der Wert der Sitze mehr als die Sicherheit/das Leben der RetterInnen, egal ob ehrenamtlich oder hauptberuflich. Wenn das Schule macht, führt mich das zu dem Gedanken – wenn notwendig, Menschenrettung durchführen, sonst alles Liegen und Stehen lassen, gut absichern und die Versicherung kümmert sich drum.

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  10. Was ist das für ein Sachverständiger und viel schlimmer, was für ein Richter.
    Na danke!

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  11. Was ist den ehrenamtlichen Rettern zugestoßen?

    Im Artikel steht gar nichts über eine schlechte Behandlung der ehrenamtlichen Retter?

    Kann man das nicht als “Aha, da haben wir wieder was neues gelernt abhaken”?

    Es ist doch schade, dass das Fahrzeug so noch einen Wert gehabt hätte und jetzt alles kaputt ist.

    Also einfach die Teile ordentlich neben das Fahrzeug legen und gut ist, klingt sogar nach weniger Arbeit!

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  12. Ich wäre mit „Selbstmitleid“ der geäußerten Art sehr vorsichtig. Feuerwehr kann und darf eben nicht alles – und schon garnicht unnötigen Schaden anrichten. Genau hier setzt die Führungsverantwortung der Einsatzleiter/in ein. Rechtskunde, Sachkunde und Augenmaß sind in solchen Situationen gefragt. In Fällen grober Fahrlässigkeit könnte es passieren, dass die Gemeindeversicherung zunächst zahlt, aber im Anschluss Regress gegen Feuerwehrkräfte geltend macht. Es gilt eben auch im Einsatz „Überlegen macht überlegen“. Es ist ein Teil von Professionalität.

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  13. Das heißt für mich im Umkehrschluss als Gruppenführer, das der Abschlepdienst und die Polizei aufräumen dürfen.
    Werde Nie den Befehl geben ,es mit ins Unfallauto zu legen.‍‍
    Ansonsten wünsche ich allen Kameradinnen und Kameraden eine gute Heimkehr vom Einsatz und das eure Gemeinden wenn auch so hinter Euch stehen.

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  14. Dann soll der Versicherer demnächst selbst die Unfallstelle aufräumen, muss man ehrenamtlich tätige Retter so behandeln? Nein !!!

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