Landshut (BY) – Ein Feuerwehrmann ist vergangenes Wochenende mit einem Feuerwehrfahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit durch Landshut gerast – mit eingeschaltetem Blaulicht und Marthinhorn. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, hatte der Mann aus dem Landkreis gar keinen Einsatzauftrag, dafür aber eine Blutalkoholkonzentration von 1,4 Promille.
Ordentlich getankt hatte wohl ein Feuerwehrmitglied aus dem Landkreis Landshut, bevor er sich in ein Feuerwehrfahrzeug setzte und mit Blaulicht durch die Stadt heizte. Symbolfoto: Hegemann
Als der Mann in Landshut mit dem Einsatzfahrzeug eine Polizeistreife überholte, wurden die Beamten offenbar stutzig. Nachdem ihnen die Leitstelle mitteilte, dass kein Feuerwehreinsatz vorliegt, fuhr die Streife zum Feuerwehrhaus im Landkreis. Laut Zeitungsbericht trafen die Polizisten den 23-Jährigen beim Einparken des Fahrzeugs an. Da er seine Spritztour unter Einfluss von Alkohol und ohne Einverständnis der Feuerwehr unternahm, erwarten den Mann Anzeigen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und wegen unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs, so der Bayerische Rundfunk.
Wo steht das? 35 StVO befreit nur von den Vorschriften der StVO selbst, mit den bekannten Ausnahmen.
FeV bleibt davon unberührt, wie übrigens auch StVZO oder Regelungen zur Ladungssicherung!
Die Aussage ist einfach falsch und wird hoffentlich nicht an junge Kameraden vermittelt! *rolling eyes*
Wegen solcher Kameraden werden alle in Zukunft über einen Kamm geschert und auch in normale Verkehrskontrollen mit einbezogen, schade dass dieser Mann das Vertrauen zur Polizei beschädigt hat. Dieser sogenannte Kamerad sollte unehrenhaft entlassen werden.
Schwarze Schafe gibt es überall in allen Blaulicht Verbänden auch die Polizei nehme ich hier nicht aus .
Aber das warum hinterfragen will niemand!
Natürlich gehört dieser Kamerad bestraft, aber man sollte ihm Hilfe anbieten damit er seine Sucht bekämpfen kann .
Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein .
Holger Korda Feuerwehrmann a.D.
Ach beim Kat. Schutz gibt es immer wieder solche Vorfälle fahren ohne Führerschein oder sinnlos mit Blaulicht. Es ist schwer für verantwortliche das zu verhindern, aber dann raus mit den Leuten!!!! Den es heißt nicht er ist gefahren sondern die FFW oder Hilfsorganisation.
Wo steht das? 35 StVO befreit nur von den Vorschriften der StVO selbst, mit den bekannten Ausnahmen.
FeV bleibt davon unberührt, wie übrigens auch StVZO oder Regelungen zur Ladungssicherung!
Die Aussage ist einfach falsch und wird hoffentlich nicht an junge Kameraden vermittelt! *rolling eyes*
Aber nicht nachher, sondern vorher!
Auch Leute,die ein derartiges Vokabular benutzen, sind fehl am Platze!
So ein Quatsch!
Das darfst du mir gerne zeigen, wo das steht
Arschloch ich weiss Gar nicht was ich dazu sagen soll
So ein Unsinn!!!!!!!
Zum Einsatz hin darfst du laut Gesetz auch fahren wenn du keine Fahrerlaubnis hast und höchste eile geboten ist. Nur vom Einsatzort zurück nicht
Wegen solcher Kameraden werden alle in Zukunft über einen Kamm geschert und auch in normale Verkehrskontrollen mit einbezogen, schade dass dieser Mann das Vertrauen zur Polizei beschädigt hat. Dieser sogenannte Kamerad sollte unehrenhaft entlassen werden.
Schwarze Schafe gibt es überall in allen Blaulicht Verbänden auch die Polizei nehme ich hier nicht aus .
Aber das warum hinterfragen will niemand!
Natürlich gehört dieser Kamerad bestraft, aber man sollte ihm Hilfe anbieten damit er seine Sucht bekämpfen kann .
Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein .
Holger Korda Feuerwehrmann a.D.
Jetzt ist mir klar, warum Rettungsgasen so wichtig sind.
Ach beim Kat. Schutz gibt es immer wieder solche Vorfälle fahren ohne Führerschein oder sinnlos mit Blaulicht. Es ist schwer für verantwortliche das zu verhindern, aber dann raus mit den Leuten!!!! Den es heißt nicht er ist gefahren sondern die FFW oder Hilfsorganisation.