Vorstoß des Fachausschusses Technik

Zulassung von Kreuzungsblitzern: Klarheit durch Änderung der StVZO?

Berlin – Kreuzungsblitzer-Systeme liegen im Trend. Doch wie sie zugelassen sein müssen und auf welcher Höhe sie angebracht werden dürfen, ist rechtlich noch unklar. Der Fachausschuss (FA) Technik der deutschen Feuerwehren möchte dies ändern.

Dieses TLF 4000 der Feuerwehr Ratingen besitzt ein auf Kühlergrillhöhe montiertes Kreuzungsblitzer-System mit HT-Zulassung nach ECE-R 65. (Bild: Feuerwehr Ratingen/Neumann)

Der Fachausschuss ist ein gemeinsames Gremium der AGBF Bund (Leiter der Berufsfeuerwehren der Bundesrepublik Deutschland) im Deutschen Städtetag und des Deutschen Feuerwehr-Verbands (DFV). Er hat sich mit der Bitte an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gewandt, bei der Überarbeitung des Paragraphen 52 der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für die Ausrüstung von Einsatzfahrzeugen mit blauem Blinklicht folgende Formulierungen zu verwenden:

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  1. Blaues Rundumlicht mit Sichtbarkeit von 360 Grad.
  2. Zusätzlich ein Paar Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlung nach vorn in Höhe des Kühlergrills und
  3. zusätzlich ein Kennleuchtensystem mit HT-Zulassung nach ECE-R 65 mit Abstrahlrichtung in Längsrichtung sowie 135 Grad nach rechts beziehungsweise links von der Längsrichtung vorn und/oder hinten im Bereich der Fahrzeugfront auf Kühlerhöhe beziehungsweise am Fahrzeugheck auf Rahmenhöhe.

Wie die rechtliche Lage zurzeit im Detail aussieht und welche Kreuzungsblitzer-Systeme schon eine HT-Zulassung besitzen, lest Ihr in Ausgabe 3/2020 des Feuerwehr-Magazins.

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Kommentare zu diesem Artikel

  1. Und wie sollen die Abschlepp und Bergefahrzeuge zum Unfall kommen? Bei einem Unfall würde es schnell 1+ Std dauer bis die Abschleppfahrzeuge am Unfallort sind. Habe selber schon erlebt. Fahre seit 28 Jahren Abschleppwagen. Das größte Problem ist die Rettungsgasse, weil oft nicht vorhanden. Hier möchte ich auch Kritik an einige Lkw Fahrer richten die bei Stau immer noch Überholen müßen.

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  2. Lieber Herr Grüning… es geht bei diesen “Blitzern” auch weniger darum das man irgendwo “schneller dirch kommen würde” sondern eher um das gesehen werden wenn man irgendwo steht zum arbeiten als “Eigensicherung”!

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  3. Und wer räumt dann die Unfallfahrzeuge weg, damit die Sperrung irgendwann wieder aufgehoben werden kann ?
    Etwas mitdenken ist den Autofahrer ausdrücklich erlaubt.

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  4. Also mahl ehrlich ein ADAC oder Abschleper hat nichts in der Rettungsgasse zu suchen es sei es ist in Begleitung von Pol.

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  5. Toll…
    Mit der Formulierung „ Zusätzlich EIN Paar Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlung nach vorn in Höhe des Kühlergrills“ hat man es geschafft, mit der Änderung des Gesetzestextes die Sicherheit auf Einsatzfahrten erheblich zu verringern…
    Hoffentlich ist der Fachausschuss stolz drauf…

    Unglaublich, wie man so einen Schwachsinn verursachen kann!…

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  6. Wer im Glashaus sitzt …

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  7. Da kann man wirklich nur sagen :”typisch Deutsch” jeder kocht seine eigene Suppe, unser Andy hat schon so viel Salz verstreut, dass er damit jede Suppe zum Essen für ungenießbar gemacht hätte. Aber das das Verkehsministerium mal eine einheitliche Regelung vorgibt, Undenkbar! Dabei geht es doch um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, da ist es doch Scheiß egal, ob Blau für Feuerwehr und Rettungsdienst, oder Gelb für die Müllabfuhr und die Pannenhilfe!
    Fest steht, alles was der Sicherheit dient, sollte sogar Pflicht sein.

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  8. Und wann und wie lange haben wir in Deutschland solche Hitze? Wohl selten. Und zum Anderen Sicherheit geht vor. Ich bin Berufsmässig mit solchen Autos unterwegs, und man merkt deutlich die Wahrnehmung und Warnwirkung. Gerade tagsüber bei sonneneinstrahlung.

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  9. Hallo,
    die Frage ist doch eigentlich eine ganz andere!
    Warum müssen oder sollen noch mehr Blitzer an den Fahrzeugen angebracht werden! Der Grund ist doch der dass trotz zunehmendem Verkehr die Fahrzeuge der Feuerwehr oder des RD nicht schneller durch kommen!!!
    Da nützen auch weitere Blitzer wenig! Zudem den wenigsten aufgefallen sein dürfte dass es Frontblitzer gibt die bei großer Hitze sprich um die 40° (Man spricht da von flirrender und stehender Hitze auf dem Asphalt) aus 50 bis 100 Meter Entfernung so gut wie garnicht wahr genommen werden!!! Warum? Der normale Autofahrer trägt bei dieser Hitze eine Sonnenbrille! Und diese nimmt durch ihre Braun oder Schwarztönung der Augengläser viel von der Farbe blau! Man sieht im Prinzip anstatt blau nur weißes Blitzerlicht! Kann jeder Skeptiker nachprüfen!
    MfG. Roland

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  10. Aber ein Abschleppwagen, welcher im Verkehr seine Arbeit tun muss, auch auf Autobahnen, sollte schon so viel Aufmerksamkeit erregen wie nur möglich. Sie haben Recht, dieser rettet keine Menschenleben aber es stehen welche auf dem Spiel…

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  11. Auch wenn das etwas arrogant klingt: zwischen Abschleppwagen und Feuerwehr würde ich dann doch einen deutlichen Unterschied machen. Feuerwehr und Rettungsdienste retten Menschenleben, das tun weder Müllwagen, noch Abschleppfahrzeuge. Dementsprechend ist es beiden zuzumuten, ein wenig unauffälliger unterwegs zu sein.
    Irgendwo muss eine Grenze gezogen werden, denn sonst meint demnächst jeder Kanalreiniger, Schlüsseldienst oder Pizzabote, er müsse mit zusätzlicher Befeuerung unterwegs sein.

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  12. was ist denn“durch die Rettungsgasse Quellen“ und „endern“?

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  13. Ich finde es sehr gut für die Feuerwehr. Ich finde es aber nicht gut das unsere Einsatzfahrzeuge des ADAC keine Frontblitzer haben dürfen.! Unsere Fahrzeuge sind Pannenhilfsfahrzeuge und sind ständig im dichten Verkehr unterwegs und stehen sehr oft beim Beladen im Gegenverkehr. Oder müssen uns durch die Rettungsgasse Quellen um den Schrott vorne vorm Stau wegzuräumen. Aber scheinbar ist unseren Leben dem Verkehrsminister Sch……egal. Ich bin der Meinung je mehr unsere Fahrzeuge auffallen desto sicherer ist unser Leben. Bei uns in Oberhausen fährt jeder Müllwagen oder Stadtwagen mit Frontblitzer rum! Da ist es erlaubt? Das ist ein absoluter Hohn. Ich bin der Meinung Gesetze kann man endern. Denkt einmal darüber nach und tut was. Bei den Kollegen von der Feuerwehr habt ihr es ja auch geschafft.
    Mfg. Reiner

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  14. Es wäre zunächst zweckdienlich, wenn die Anbringung von Frontblitzern einheitlich geregelt wird. Wie man sehen kann, gelten in Deutschland offenbar flächendeckend sehr unterschiedliche Regeln. Die StVZO sieht EIN PAAR vor. Bei der Höhe der neuen Fahrzeuge machen aber sicher ZWEI PAAR Sinn (wird auch oft praktiziert, siehe Bild Ratingen). Schaut man hingegen neue Rettungswagen an, dann gibt es kaum eine Stelle ohne Blaulicht (Kennzeichen, Außenspiegel, Frontblitzer, …).

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