2022: HIV kein Ausschlussgrund mehr

Feuerwehr Berlin zu Entschädigung verurteilt

Berlin – 2018 bewirbt sich ein Mann bei der BF Berlin für den feuerwehrtechnischen Dienst. Ein für die Einstellung üblicher HIV-Test fällt bei ihm positiv aus. Seine Bewerbung wird abgelehnt. Begründung: Er sei dauerhaft feuerwehrdienstuntauglich. Das will der Mann nicht hinnehmen und reicht Klage ein. Nun, 4 Jahre später, wird ihm vom Verwaltungsgericht (VG) Berlin Recht gegeben.

Anmerkung der FM-Redaktion: Dieser Beitrag wurde am 20.10. veröffentlicht und am 21.10. um die offizielle Stellungnahme der Feuerwehr Berlin ergänzt.

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Das VG Berlin sieht als erwiesen an, dass der 28-jährige Kläger diskriminiert worden sei. Eine Benachteiligung sei aus beruflichen Gründen nicht rechtens. Ein Sachverständiger legt im Prozess dar, dass HIV-positive Menschen das Virus praktisch nicht weitergeben könnten, wenn sie sich in einer funktionierenden Therapie befänden. Die Leistungsfähigkeit sei außerdem grundsätzlich nicht eingeschränkt. Ein negativer HIV-Status dürfe nicht Voraussetzung für eine Einstellung sein.

Dem Kläger wirddeshalb nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eine Entschädigung von 2.500 Euro zugesprochen. 2018 hatte er ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro gefordert. „Bei der Höhe der Entschädigung hat das Gericht unter anderem die erfolgte Stigmatisierung berücksichtigt, aber auch, dass der Kläger im Zeitpunkt der Bewerbung nicht in HIV-Therapie war, sowie die neuere Praxis der Feuerwehr, wonach der positive HIV-Status keinen absoluten Ausschlussgrund bei Bewerbungen mehr darstelle“, heißt es in der Pressemitteilung des VG Berlin. Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

4 Jahre nach Einreichung seiner Klage wurde einem heute 28-jährigen Mann Recht gegeben: Die berufliche Benachteiligung aufgrund seiner HIV-Infektion sei laut Verwaltungsgericht Berlin diskriminierend und nicht rechtens gewesen. Symbolfoto: Buchenau/Feuerwehr-Magazin, Montage: Wagner/Feuerwehr-Magazin

Stellungnahme der Feuerwehr Berlin

Die Feuerwehr Berlin antwortet, gebeten um eine Stellungnahme zur Sache, wie folgt:

„In der Verwaltungsstreitsache wurde über die Diskriminierung eines Bewerbenden nach amtsärztlicher Feststellung der Feuerwehrdienstunfähigkeit aufgrund seiner HIV-Infektion verhandelt. Die gesundheitliche Eignung für den feuerwehrtechnischen Einsatzdienst wird für die Berliner Feuerwehr durch die Amtsärzte der Polizei Berlin festgestellt. Vergleichbare Fälle – bei denen diese Frage zu bewerten war – gab es nach den in der mündlichen Verhandlung gewonnenen Erkenntnissen in der Vergangenheit nicht. Das Gericht ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der Kläger durch den Ausschluss vom weiteren Bewerbungsverfahren wegen seiner HIV-Infektion, die eine Behinderung i.S.d. Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darstellt, nach § 7 Abs. 1 Hs. 1 AGG unmittelbar benachteiligt wurde.

Die Benachteiligung sei nicht wegen beruflicher Anforderungen gem. § 8 Abs. 1 AGG gerechtfertigt, da die Anforderung, dass kein positiver HIV-Status vorliegt, nicht angemessen sei. Sie sei wegen der möglichen HIV-Therapie nicht erforderlich, um ein Infektionsrisiko für andere auszuschließen und führe auch nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zur Dienstunfähigkeit. Dies hat im Verfahren auch der vom Verwaltungsgericht bestellte Sachverständige dargelegt.

Das Gericht hat in seine Entscheidung mit einbezogen, dass der Kläger zum Zeitpunkt des Einstellungstermins nicht in Therapie war. Bei der amtsärztlichen Bewertung, ob die gesundheitlichen Anforderungen an die Aufnahme in die Laufbahn des feuerwehrtechnischen Dienstes vorliegen und der zu diesem Zeitpunkt zu erstellenden Prognose ob das Ruhestandsalter erreicht werden kann, kommt es für die  untersuchenden Amtsärztinnen und Amtsärzte immer auf den jeweiligen Einzelfall an.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes schafft insoweit Klarheit für zukünftige Einstellungsverfahren, weshalb die Berliner Feuerwehr das Urteil grundsätzlich begrüßt. Bereits heute stellt der alleinige Umstand, dass Bewerbende HIV-Positiv sind, keinen Ausschlussgrund vom Verfahren mehr dar.“

Kommentare zu diesem Artikel

  1. für mich ist interessant dass die Berliner Feuerwehr eigentlich doch gar nicht weiß warum der Bewerber nicht tauglich vom Amtsarzt gestempelt wurde. Also eigentlich müsste man ja dem Amtsarzt vorwerfen dass er ihn ausgesondert HAT.

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  2. Was für ein dummer Zufall soll das sein? Ne plötzliche Sexparty am Arbeitsplatz?

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  3. Ich denke mal das der Berliner Senat weitaus mehr Geld zum Fenster raus wirft als die Therapiekosten für den Mann. Diese kosten würden nicht mal auf dem Kontoauszug stehen im Gegensatz zu anderen Milliarden.

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  4. Lass mal was sein und durch einen dummen Zufall passiert es doch das er versehentlich das Virus weiter gibt.Egal ob an Kollegen oder Opfer dann ist die Schreierei groß. Wie konnte das nur passieren und so weiter… wer trägt dann die Verantwortung?
    Kann ich absolut nicht nachvollziehen wie man so sein kann. Klar ist es scheisse das Virus zu haben aber das ändert nix dann das es unter Umständen ansteckend ist.

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  5. Wenn er sich am Tag nach dem Einstellungstest ansteckt, kräht kein Hahn mehr danach. Die Entscheidung ist mMn also mehr als korrekt.

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  6. Solange die Kolleginnen und Kollegen keine BungaBunga Party mit ihm Veranstalten ist ein Infektionsrisiko selbst ohne Therapie sehr sehr gering. Er könnte sich noch verletzten und dann müsste man eine Infektiöse Wunde behandeln aber als ausgebildeter Sanitäter sollte man wissen wie man sich davor schützt und das kann dir auf der Straße auch jeden Tag ohne dein Wissen passieren. Kennst du die Begründung warum er sich zum Zeitpunkt nicht in Therapie befand? ich denke nicht das jemand absichtlich nicht in Therapie ist.

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  7. In wie weit wird die körperliche Unversehrtheit denn durch seine Infektion beeinträchtigt?

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  8. Dir is Berlin!
    Die Behörde hat Recht, den Bewerber abzulehnen. Er soll in den feuerwehrtechnischen Dienst, also mit Verbeamtung. D.h. er wird dann auch Heilfürsorge bekommen, in Berlin 50%, aber immerhin. Das wiederum bedeutet, dass die Lasten der Therapie irgendwann auch aus dem Berliner Haushalt mitfinanziert werden. Selbiger ist permanent klamm. Nun könnte man der Feuerwehr Berlin zu der Weitsicht gratulieren. Aber natürlich sieht ein Richter das anders. Aber immerhin dürften die 2500€ weniger sein, als die Hälfte der Therapiekosten bis ans Lebensende.
    Was wir nicht erfahren werden ist, wie die politische Führung nun mit den am Einstellungstest beteiligten Beamten umgehen wird.

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  9. Das ist richtig
    Ich finde es auch falsch obwohl man das ja auch dienstlich festhalten kann das diese Therapie verpflichtend ist
    Ich leide an Psoriasis und wurde bei der Bf Frankfurt abgelehnt wegen Beamtenuntauglichkeit
    Feuerwehr Tauglich bin ich aber also soll ich jetzt auch klagen?
    Es gibt halt gewisse Sachen die sind schon richtig so wie sie sind

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  10. Was ist mit der körperlichen Unversehrtheit der Kollegen und Kolleginnen.
    Wer garantiert das er die Therapie immer anwendet. Zum Zeitpunkt der Bewerbung hat er es ja such nicht getan.
    Es ist falsch alle Regeln auszuweichen oder abzuschaffen, nur weil sich einer eine nicht daran halten will.

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