Aufbauhersteller wehren sich gegen Vorwürfe

Leonding/Giengen/Dissen – Die nach den vom Bundeskartellamt verhängten Geldbußen in die Kritik geratenen Aufbauhersteller setzen sich zur Wehr. Am Freitag veröffentlichte Rosenbauer eine umfangreiche Stellungnahme an ihre Kunden und Partner. In den Tagen zuvor hatten sich auch schon Schlingmann und Ziegler mit erweiterten Erklärungen zu Wort gemeldet. feuerwehrmagazin.de veröffentlicht die Erklärungen nachfolgend im Wortlaut.

Schild am Eingang des Bundeskartellamtes. Foto: BundeskartellamtRosenbauer International AG / Rosenbauer Feuerwehrtechnik GmbH (Leonding / Luckenwalde):

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“In den zahlreichen Medienberichten wurde über das Kartellverfahren im Segment Kommunallöschfahrzeuge in Deutschland ein irreführendes und unzutreffendes Gesamtbild vermittelt. Es ist uns ein besonderes Anliegen, Ihnen als wichtigen Geschäftspartner den Sachverhalt korrekt darzustellen.

Zwischen Frühjahr 2001 und Herbst 2007 haben sich die Vertreter der vier involvierten Unternehmen getroffen, die Marktanteilsentwicklung diskutiert und ein Marktinformationssystem aufgebaut, um die Marktentwicklung stabil zu halten. Diese Zusammenarbeit wurde im Herbst 2007 beendet.

Unmittelbar nach Bekanntwerden der eingeleiteten Untersuchung hat Rosenbauer bereits im Mai 2009 die breite Öffentlichkeit informiert. An der Aufklärung des Sachverhalts haben wir im weiteren Verlauf vertrau­ensvoll mit der Kartellbehörde zusammengearbeitet. Nach Abschluss des Kartellverfahrens haben wir die Öffentlichkeit sofort darüber informiert, dass die Bundeskartellbehörde gegen die Rosen­bauer International AG und die Rosenbauer Feuerwehrtechnik GmbH Bußgelder in der Höhe von 10,5 Millionen Euro vorsieht. Um das Verfahren zu einem Abschluss zu bringen, werden wir den Bußgeldbescheid, der auf einem Settlement-Agreement mit dem Bundeskartellamt beruht, annehmen.

Aus dem verhängten Bußgeld, der die kartellrechtliche Ordnungswidrigkeit als solche ahndet, lässt sich kein Rückschluss auf einen allfälligen Schaden ziehen. Weiters richtet sich die Höhe des Bußgeldes unter anderem nach der Größe und Leistungsfähigkeit des betroffenen Unternehmens.

Der Vorwurf in der Pressemitteilung der Bundeskartellbehörde, dass den Kommunen durch das Verhalten ein großer finanzieller Schaden entstanden sei, trifft nicht zu. Die Kartellbehörde konnte weder konkrete Preisabsprachen für Einzelaufträge noch Submissionsverstöße feststellen. Rosenbauer hat daher den Feuerwehren und Gemeinden KEINEN Schaden zugefügt. 

Das Vertrauen unserer Kunden ist uns ein besonderes Anliegen und deshalb sind wir um umfassende Aufklärung bemüht. Dem Deutschen Städtetag bzw. dem Deutschen Städte- und Gemeindebund bieten wir an, den Sachverhalt im Detail fachkompetent zu erläutern und in alle relevanten Unterlagen des Verfahrens Einsicht zu nehmen.

Inzwischen haben wir zielgerichtet einen sogenannten Selbstreinigungsprozess eingeleitet, der ein einwandfreies Verhalten im Geschäftsverkehr vorgibt. Wir haben personelle Maßnahmen ergriffen, organisatorische Änderungen eingeleitet und ein umfassendes Compliance-Programm eingerichtet, das für Mitarbeiter und Vertriebspartner verbindlich ist. Der geltende Verhaltenskodex steht auf unserer Website zum Download zur Verfügung.

Wir sind unseren Kunden verpflichtet, innovative Produkte mit höchster Qualität entsprechend den Anfor­derungen der Feuerwehren zu entwickeln und zu fertigen. Unsere Schwerpunkte werden auch in Zukunft bei Ihnen – also bei unseren Kunden – und Ihren Bedürfnissen liegen. Die Bedeutung des deutschen Marktes für unseren Konzern und die Nähe zu unseren Kunden wird auch in Zukunft dazu führen, dass wir unsere Standorte in Deutschland ständig weiterentwickeln.”

Schlingmann GmbH & Co. KG (Dissen):

“Das Bundeskartellamt hat am 10. Februar 2011 an die Schlingmann GmbH & Co. KG, Dissen, einen Bußgeldbescheid übermittelt wegen kartellrechtswidrigen Verhaltens bei dem Vertrieb von Feuerwehr-Löschfahrzeugen. Unserem Unternehmen ist eine Buße von 2 Mio. Euro auferlegt worden, also mit Abstand am wenigsten unter den betroffenen Unternehmen. Der Bußgeldbescheid richtet sich im Moment gegen drei betroffene Unternehmen mit verhängter Buße in Höhe von insgesamt 20,5 Mio. Euro, während gegen das vierte betroffene Unternehmen die Ermittlungen des BKartA noch fortdauern.

Wir bestreiten nicht, dass in den letzten Jahren gewisse Abstimmungen zwischen den vier großen deutschen Feuerwehr-Aufbauten-Herstellern erfolgt sind, weil Ende der 90er Jahre der Markt nach dem Boom der Wiedervereinigung stark rückläufig war. Wir sind in unseren Gesprächen stets davon ausgegangen, dass insofern nur eine Marktinformation unter den Unternehmen stattfindet, sind aber vom Bundeskartellamt überzeugt worden, dass die Grenzen des Zulässigen dadurch überschritten worden sind. Deswegen akzeptieren wir die nunmehr als Ahndung dafür gegen unser Unternehmen festgesetzte Buße.

Wir möchten jedoch deutlich machen, dass verbindliche Absprachen hinsichtlich des Verhaltens bei einzelnen Ausschreibungen nicht erfolgt sind, auch nicht hinsichtlich Erhöhungen von Angebotspreisen für solche konkreten Ausschreibungen. Der Bescheid enthält auch keine abschließenden Feststellungen über derartige Absprachen. Die Aussage in der BKartA-Presseerklärung, dass „vielen Kommunen großer finanzieller Schaden“ entstanden sei, geht über den Inhalt des Bußgeldbescheides hinaus. Wir treten auch dem durch die Presseerklärung vermittelten Eindruck entgegen, dass kommunale Ausschreibungen von Feuerwehrfahrzeugen unter den Herstellern verbindlich aufgeteilt worden seien.

Den strafrechtlichen Ermittlungen, auf die das Bundeskartellamt hinweist, sehen wir in Ruhe entgegen, weil wir nicht davon ausgehen, dass in unserem Unternehmen strafrechtlich relevante Absprachen über Ausschreibungen erfolgt sind.”

Albert Ziegler GmbH & Co. KG (Giengen):

“Wie aus verschiedenen Medienberichten und der Mitteilung des Bundeskartellamtes vom 10. Februar 2011 zu entnehmen war, wurden gegen die Albert Ziegler GmbH & Co. KG und zwei weitere Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen Bußgeldbescheide wegen wettbewerbswidriger Absprachen auf dem deutschen Markt für Feuerwehrfahrzeuge erlassen. Gegen einen vierten großen Hersteller dauert das Ermittlungsverfahren noch an. Dies können wir im Grundsatz bestätigen. Die öffentliche Darstellung vermittelt jedoch ein unzutreffendes Bild hinsichtlich Art und Umfang der Absprachen sowie deren wirtschaftlicher Auswirkungen und stimmt insoweit auch nicht mit den Feststellungen des Bundeskartellamtes im Bußgeldbescheid überein.

Zutreffend ist, dass es im Zeitraum zwischen 2001 und 2007 Gespräche zwischen den betroffenen Unternehmen gab, bei denen es vor allem um gegenseitige Informationen über historische Absatzzahlen sowie verschiedene Markt- und Fachthemen ging. Insbesondere in der Anfangsphase wurde in diesem Zusammenhang auch über Marktanteilsquoten für Normfahrzeuge über 7,5 t gesprochen. Es gab jedoch in den letzten Jahren weder systematische Preisabsprachen noch konkrete Umsetzungsmaßnahmen oder Absprachen über einzelne Projekte, die sich auf das Marktverhalten der Firma Ziegler und damit auf unsere Kunden ausgewirkt haben. Nach der rechtlichen Wertung des Bundeskartellamtes wurden durch diese Verhaltensweisen dennoch die Grenzen des wettbewerbsrechtlich Zulässigen überschritten.

Die Firma Ziegler hat dies trotz unterschiedlicher rechtlicher Bewertung der Vorgänge akzeptiert und sich mit dem Bundeskartellamt auf eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung geeinigt, um ein langwieriges und aufwändiges Rechtsmittelverfahren zu vermeiden. Die in den Medien verbreitete Behauptung, vielen Kommunen seien durch das vorgeworfene Verhalten “große finanzielle Schäden entstanden”, weisen wir jedoch entschieden zurück.

Wir möchten betonen, dass wir das Bundeskartellamt umfassend bei der Aufklärung des Sachverhaltes unterstützt haben und dies in erheblichem Maße bei der Bußgeldentscheidung berücksichtigt wurde. Darüber hinaus haben wir in unserem Unternehmen Maßnahmen getroffen, um auch in Zukunft wettbewerbskonformes Verhalten sicherzustellen.

Sollte bei einzelnen unserer Kunden dennoch der Eindruck entstanden sein, beim Erwerb eines genormten Löschfahrzeugs der Firma Ziegler in den letzten fünf Jahren durch wettbewerbswidriges Verhalten einen wirtschaftlichen Nachteil erlitten zu haben, sind wir gerne bereit, unser jeweiliges Angebotsverhalten in einem persönlichen Gespräch offen zu legen und ausführlich zu erläutern. Bei Bedarf bitten wir um entsprechende Kontaktaufnahme.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Albert Ziegler Feuerschutz GmbH in Rendsburg nicht Gegenstand von Ermittlungen war und die Ermittlungen bei der Ziegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH & Co. KG in Mühlau eingestellt wurden.”

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