Feuerwehrfahrzeug erst 2020 übergeben

Neues KEF in Alarmfahrtunfall verwickelt

Ludwigsburg (BW) – Das Kleineinsatzfahrzeug (KEF) war erst in diesem Jahr an die Feuerwehr Ludwigsburg ausgeliefert worden: Am Dienstag verunfallte das Elektrofahrzeug auf einer Einsatzfahrt. Verletzte gab es nicht, den Schaden beziffert die Polizei auf rund 60.000 Euro. 

Der 35-jährige Fahrer war mit “Florian Ludwigsburg 1/72” auf der Alarmfahrt in Richtung Stadtmitte. In einem Einkaufszentrum hatte eine Sprinkleranlage und damit die Brandmeldeanlage ausgelöst. Der Feuerwehrmann fuhr nach Angaben der Polizei “bei Rotlicht, mit vermutlich mäßiger Geschwindigkeit” in einen Kreuzungsbereich ein. Dort stieß das KEF mit dem Audi einer 21-jährigen Frau zusammen, die bei Grün angefahren war und nach links in die Straße einfahren wollte.

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Bei dem Zusammenstoß blieben die Beteiligten unverletzt. Die Fahrzeuge waren jedoch nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. 

Das verunglückte Feuerwehrfahrzeug gehörte zur Hauptfeuerwache. Der Renault Kangoo Z.E. wurde bislang vom Zentralen Wachdienst der Feuerwehr für Transportaufgaben und sonstige Einsätze genutzt.

Unfall mit Feuerwehrfahrzeug in Ludwigsburg. Das Kleineinsatzfahrzeug war erst vor Kurzem an die Feuerwehr ausgeliefert worden.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Warum?
    Unfälle passieren, sie halten uns immer vor Augen was passieren kann und sensibilisieren.
    Zu klären as zu so einem Unfall führte ist Aufgabe der Polizei, das Ahnden eines Fehlverhalten Sache der Gerichte.
    Die Spekulationen oder Verurteilungen selbst wenn der Fahrer Schuld hat finde ich h auch nicht o.k.

    Dennoch ist diese Berichterstattung wichtig.

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  2. Bei Blaulicht und Martinhorn, egal ob Übung oder Einsatz, schaltet bei vielen Fahrern von Einsatzfahrzeugen das Gehirn ab. Nicht nur bei Feuerwehr sondern auch bei Polizei, Rettungsdienst und THW.

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  3. Liebe Redaktion des FWM!!

    Bitte laßt es in Zukunft einfach sein, solche Berichte und Bilder zu zeigen.

    Wie an den ganzen Kommentaren zu sehen ist, gebt ihr damit nur eine Bühne für Besserwisser und Selbstdarsteller.

    Niemand war bei dem Unfall dabei und was hier zu diesem nicht selber beobachteten Unfall geschrieben wird, ist einfach nur peinlich!

    Gruß
    Michael

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  4. Bei einer Ausbildung wurde uns Machnisten ein Spruch ans Herz gelegt:
    Fahre langsam wir haben es eilig!!!

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  5. Wenn Sie ein Gutachter wären @ Herr Becht dann sollten Sie auch die derzeit gültige StVO kennen!!!
    Durch Ihre hier gebrachte Aussage liegt aber der Zweifel nahe dass Sie gefährliches Halbwissen verbreiten wollen…. Nur damit Sie es sich noch mal in aller Ruhe durch lesen und sich weiterbilden können hie der betreffende Auszug aus der StVO!!!

    Im deutschen Straßenverkehrsrecht bezeichnet man als Wegerecht das Recht, von anderen Verkehrsteilnehmern „freie Bahn“ zu verlangen. Dies wird durch gleichzeitiges Einschalten von Blaulicht und Folgetonhorn (Sondersignal) angezeigt. Die rechtliche Grundlage bildet § 38 StVO.

    „(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
    Es ordnet an:
    ‚Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen‘.“

    – Auszug aus § 38 StVO

    Und jetzt versuchen Sie uns doch mal zu erklären wie Sie zu Ihrer “intelligenten” Ansicht kommen!

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  6. Für was gibt es Sonderrechte, Martinshorn und Blaulicht? Ich will Sie gern mal erleben wenn Sie einen Unfall haben und wir es so machen wie Sie es gern hätten. Mit Schrittgeschwindigkeit fahren! Gut dann brauchen wir dann länger und se verlieren Ihr liebes Hab und Gut…. Aber machen Sie dann bloß nicht uns Feuerwehrleute dafür verantwortlich.

    Wer weiss was die gute Dame im Fahrzeug gemacht hat, damit sie ein Martinshorn und blaue Lichtzeichen nicht gesehen hat?!

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  7. Sie werfen dem Schreiber vor noch nie eine Einsatzfahrt gemacht zu haben obwohl dessen Ausführungen im Grunde genommen zutreffend sind und stellen dann pauschal alle Polizeibeamten als Raser dar. Chapeau, Sie haben sich gerade als Diskussionsteilnehmer disqualifiziert. Inhaltlich ist Ihre Aussage auch sehr dünn und beruht nur auf persönlichen Empfindungen, nicht jedoch auf Fakten.

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  8. Haha, herrlich.
    Ein Besserwisser vom feinsten. Da hast du schön das Lehrbuch zitiert.
    Aber es ist leider offensichtlich, dass du noch nie in deinem ganzen Leben eine Einsatzfahrt gemacht hast. Natürlich passieren Fehler, allerdings ist es unfassbar, mit welcher Ignoranz und Rücksichtslosigkeit die Menschen unterwegs sind.
    Nur ein Beispiel:
    Ich fahre mit dem Löschzug in die Kreuzung einer Hauptverkehrsstraße. Mit sogar kurzzeitigem fast Stehenbleiben(sehr gefährliche Kreuzung), da schafft es tatsächlich jemand zwischen ELW und Hlf durchzurasen (tippe auf Tempo 70+) obwohl seit bestimmt 10 sec. alles an Verkehr steht.
    Nur mal so.

    Einzig wo ich Recht gebe ist die Polizei. Da werden selbst wir mit dem HLf geschnitten oder im Wohngebiet mit Tempo 80 überholt. Sind auch tatsächlich die Einzigen die bei Rotlicht nicht vom Gas gehen.

    Hoffe allen beteiligten geht es gut. Und die beiden Autos kann man ja ersetzen.

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  9. Immer wieder : Verkehrsunfälle in Verbindung mit Sondersignalfahrten.
    Sie lassen sich sicherlich (und leider !!!) nicht auf “Null“ bringen, aber erheblich reduzieren.
    Betrachtet man speziell die schweren Beschädigungen (bis hin zu Totalschäden!!) bei den in solche Unfälle beteiligten Fahrzeugen (primär die Schäden der Einsatzfahrzeuge!!) , so lässt sich selbst vom Laien (insbesondere aber von approbierten Gutachtern!) leicht erkennen, dass trotz der Inanspruchnahme der Sondersignale viel zu schnell ! ! mit diesen Einsatzfahrzeugen gefahren wird!! Ohne wenn und aber!! Wer dies nicht wahrhaben will, belügt sich selbst und er darf sich nicht wundern (und ärgern) , wenn ihm völlig zu Recht!!! eine Mitschuld angelastet wird. Wer mit Sondersignal mit mehr
    als 15 km/h an eine für ihn rot geschaltete oder negativ beschilderte Kreuzung / Ampel oder andere Unübersichtlichkeit heran fährt; trägt bereits eine Mitschuld, weil er weder ein viele Tonnen wiegendes Grosseinsatzfahrzeug noch einen kleineren RTW/KTW/KEF etc. rechtzeitig zum Stehen bringen kann !!!!!!
    Mangelnde Ausbildungen und mangelnde diesbezügliche Sicherheitsbelehrungen für Sondersignalfahrten (letztere sind gesetzlich jährlich durchzuführen und zu dokumentieren !! ) sind mitausschlaggebend für solche teils völlig vermeidbaren Unfälle! Speziell in nicht wenigen Rettungsdiensten ist es vielerorts üblich, dass solche Themen nie oder nur nachlässig und unprofessionell behandelt und besprochen und geschult werden.
    Eingeschaltetes Fahrlicht wird weitaus besser von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen und weitaus früher !! erkannt , als Blaulichter, egal wie “schön“ diese auch blitzen und blinken mögen. Jedes dritte Einsatzfahrzeug fährt trotzdem ohne !!
    Fahrlicht , und dann gibt es noch “Einsatzfahrer/innen“ , die in völliger Unkenntnis das Fernlicht einschalten und andere Verkehrsteilnehmer auch zur Tageszeit !! gefährlich blenden !!
    Die in mittlerweile nicht wenigen (meist neueren) Einsatzfahrzeugen i installierte Technik, dass das Licht bei zu Tageslicht durchgeführten Sondersignalfahrten mitblinkt , darf nicht dazu verführen, dieses Licht auf das Fernlicht umändern zu lassen , was immer wieder geschieht!! Es ist nur das verpflichtende Fahrlicht erlaubt und muß bei Sondersignalfahrten immer eingeschaltet werden !! Letztlich noch der Hinweis (oder die Information) für viele Einsatzfahrer/innen , aber such für Redaktionen vieler Fachzeitschriften des Feuerwehr-und Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes : Sonderrechte und Sondersignalangelegenheiten sind zwei völlig verschiedene Dinge ! Dennoch werden sie leider !! immer wieder miteinander
    (fälschlicherweise !!) verglichen….
    Alexander Becht

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  10. Interessant, fährt man dort einen BMA Alarm im Einkaufszentrum mit dem KEF/Klaf und nur einem Mann?

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  11. Mann hat nIe Vorfahrt bei roter Ampel mann. Muss sich hienein tasten bei Einsatzfahrt

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  12. Nach Lage der Verunfallten Fahrzeuge finde ich die Aussage der Polizei ,,mit vermutlich mäßiger Geschwindigkeit” etwas weit hergeholt. Der Unfallgegner war beim anfahren bzw. abbiegen. Nun Frage ich mich was mäßige Geschwindigkeit heißen soll? 20.-30.- 40.- 50 bei roter Lichtzeichenanlage. Unfallfolgen im Bereich Schrittgeschwindigkeit sehen anders aus.

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