Neue PSA-Verordnung: Was sich ändern wird

Berlin – Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung weist daraufhin, dass ab dem 20. April 2016 eine neue Verordnung zum Thema „Persönliche Schutzausrüstung“ (PSA) in Kraft tritt. Die alte PSA-Richtlinie 89/686/EWG verliert ihre Gültigkeit. Es gilt eine Übergangszeit von zwei Jahren. In diesem Zeitraum haben Hersteller, Behörden und Zertifizierungsstellen Gelegenheit, sich auf die Änderungen vorzubereiten.

Die neue Verordnung nimmt vor allem die Hersteller in die Pflicht. Künftig muss jedem Produkt eine Erklärung beigelegt werden, dass es den Ansprüchen der Verordnung gerecht wird. In der Vergangenheit musste diese nur auf Verlangen vorgelegt werden.

Anzeige

tja_AGT-uebung_87

Bisher mussten nur die Hersteller prüfen, ob ihre PSA-Produkte den Sicherheitsanforderungen genügen. Künftig gilt dies auch für Importeure und Händler. Sie müssen sich bei den Produkten, die von ihnen verkauft werden, vergewissern, dass sie geprüft wurden und über eine entsprechende Bescheinigung verfügen.

Weiter gelten einmal ausgestellte Zertifikate nicht mehr unbegrenzt. Nach fünf Jahren müssen die Hersteller erneut nachweisen, dass sich an ihren Produkten nichts geändert hat oder die Änderungen weiterhin die Anforderungen an die Persönliche Schutzausrüstung erfüllen.

Darüber hinaus gilt ein neues Einstufungsmodell. Produkte wie Gehörschutz, Rettungswesten oder PSA zum Schutz gegen Kettensägenschnitte fallen künftig unter die Kategorie III. Damit unterliegen sie einer Produktionskontrolle durch eine anerkannte Stelle. Dies hat auch Konsequenzen für den Anwender. Träger von PSA der Kategorie III müssen künftig eine praktische Unterweisung in den Umgang mit der Schutzausrüstung erhalten.

Ähnliche Artikel zum Thema:

Die EU-Kommission hat bereits angekündigt, dass die PSA-Verordnung durch einen Leitfaden ergänzt werden soll. Dieser soll bei der Auslegung des Textes helfen. Die offizielle Bezeichnung der Verordnung lautet: „Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG”.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert