München – “Aufgrund der aktuellen Berichterstattung in den Medien erscheint es wichtig zu betonen, dass selbstverständlich auch in Brand geratene Elektrofahrzeuge von den Kräften der Feuerwehr gelöscht werden können”, sagt leitender Branddirektor Peter Bachmeier. Er leitet die Abteilung Einsatzvorbeugung bei der Berufsfeuerwehr München und ist überdies Vorsitzender des Fachausschusses “Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz” der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF).
Ein Großlüfter der Feuerwehr München wird an der Öffnung einer Tiefgarage eingesetzt. (Bild: Berufsfeuerwehr München)
“Das Löschen gestaltet sich unter Umständen etwas schwieriger als die Brandbekämpfung von herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen”, bestätigt Bachmeier. “Es ist jedoch nicht komplexer oder gefahrbringender als etwa ein Brand eines gasbetriebenen Kfz.” Entsprechende Handlungsempfehlungen für die Feuerwehren seien in diversen einschlägigen Gremien erarbeitet sowie bereits veröffentlicht worden und stehen somit den Einsatzkräften zur Verfügung.
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Bei einer baurechtskonform errichteten Garage steht das Abstellen sowie das Aufladen von Elektrofahrzeugen mit einer zertifizierten Ladeeinrichtung nicht im Widerspruch zu den geltenden Vorgaben des Bauordnungsrechts. Das Sperren einer Garage für alternativ angetriebene Pkw ist aus brandschutztechnischer Sicht deshalb nicht angezeigt. Durch die vom Gesetzgeber formulierten baurechtlichen Mindestanforderungen sind im Brandfall ausreichend sichere Garagen definiert worden. Hier sind die brandschutztechnischen Schutzziele – unabhängig von der in der Garage eingestellten Antriebsart – berücksichtigt und eingearbeitet.
Sperrungen von Tiefgaragen für Elektrofahrzeuge unbegründet
Die Bekämpfung eines Fahrzeugbrands in einer Garage ist für die Einsatzkräfte immer mit erheblichen Risiken und Gefahren verbunden. Die Einsatztaktik der Feuerwehren ist darauf ausgerichtet und vorbereitet. Die Entwicklung bei neuen Antriebstechniken wird von den Feuerwehren intensiv beobachtet. “Die bisher bekannten Brandereignisse lassen nicht erkennen, dass sich das Risiko im Vergleich zu den ohnehin schon vorhandenen Gefahren erheblich erhöht”, so Bachmeier.
Weiterhin beobachten die Feuerwehren auch besonders schwierige Brandereignisse, die sich auch auf die tragende Konstruktion von Garagen ausgewirkt haben und bei denen eine hohe Zahl von Fahrzeugen in Brand geraten ist. Diese Entwicklungen rechtfertigen aber nicht die Sperrung von Garagen für Elektrofahrzeuge.
An der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg kann beispielsweise das Vorgehen an einem brennenden Pkw geübt werden. (Bild: Hegemann)