RAL-Farben für Feuerwehrfahrzeuge

Neue Norm zur Farbgebung von Einsatzfahrzeugen

„Feuerwehrautos sind Rot! Feuerwehrrot!“ Weiß doch jedes Kind. Aber genau genommen gibt es die Farbe Feuerwehrrot überhaupt nicht. Was die meisten meinen, ist die Farbe Feuerrot – das bekannte RAL 3000. Doch das ist längst nicht mehr die Standardfarbe für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren. Heute werden Feuerwehrautos nach DIN 14502-3 „Feuerwehrfahrzeuge – Teil 3: Farbgebung und besondere Kennzeichnung“ in vier Farben ausgeführt: Feuerrot (RAL 3000), Verkehrsrot (RAL 3020), Leuchtrot (RAL 3024) und Leuchthellrot (RAL 3026).

Rot ist auch der neue ELW 1 der FF Barsbüttel (SH). Allerdings ließ die Feuerwehr das weiße Fahrzeug mit leuchtroten Folien (RAL 3024) bekleben. Foto: Köhlbrandt

Was bedeutet eigentlich „RAL“?

Die Buchstaben RAL stehen dabei für die RAL gGmbH, eine gemeinnützige Tochtergesellschaft des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., welche normierte Farben erstellt und verwaltet. Jeder definierten Farbe ist dabei ein vierstelliger Farbcode zugeordnet, sodass zwischen Kunde und Hersteller einer Ware nur die Nummer ausgetauscht werden muss, um eine bestimmte Farbe zu bestellen. Bereits im Jahr 1927 begann die zwei Jahre zuvor gegründete RAL (damals noch Reichs-Ausschuß für Lieferbedingungen) mit der Standardisierung von Farben und gab die erste RAL-Farbkarte heraus.

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Auf der Interschutz 2015 in Hannover gab es erste Fahrzeuge in einer neuen Farbe zu sehen: Verkehrsrot (RAL 3020) ist heller beziehungsweise strahlender als das bisher zulässige Feuerrot und ermöglicht in Verbindung mit gelben oder weißen Kontrastflächen eine deutlich höhere Warnwirkung.

Das LF 10-Umwelt der FF Norden (NI) ist in RAL 3020 lackiert. Daneben steht das LF 8, der Vorgänger, in RAL 3000. Der Unterschied zwischen den beiden Farbtönen ist deutlich zu sehen. Foto: Preuschoff

Das Dokument ist eine Ergänzung zur europäischen Norm EN 1846-2 “Feuerwehrfahrzeuge – Teil 2: Allgemeine Anforderungen – Sicherheit und Leistung” und gilt für Feuerwehrfahrzeuge nach DIN EN 1846-1 sowie abweichend von DIN EN 1846-2:2013-05, 1.2 auch für alle Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF) sowie für Feuerwehrfahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 2 Tonnen. Sie legt die Innen- und Außenfarbgebung sowie sonstige Farben fest, wobei bei der Außenfarbgebung sowohl der Anstrich als auch die Folienbeklebung zulässig ist.

Neben dem altbekannten Feuerrot (RAL 3000) auf der linken Farbkarte ist neuerdings nach DIN 14502-3 auch die Farbe Verkehrsrot (RAL 3020) wie auf der rechten Farbkarte zulässig. Foto: Preuschoff

Die DIN 14502-3 wurde nun umfassend überarbeitet. Folgende Anpassungen nahm der Normausschuss unter anderem dabei auf:

  • Die Anforderungen an die Farbgebung wurden vollständig überarbeitet.
  • Anforderungen an Warn- sowie Konturmarkierungen wurden aufgenommen. Dabei wird auch auf notwendige Ausnahmegenehmigungen bei lichttechnischen Einrichtungen hingewiesen.
  • Es wurden Festlegungen zu Kontrastfarben aufgenommen.
  • Der Schriftzug „Feuerwehr“ an der Fahrzeugfront sowie an den Seiten wurde aufgenommen.
  • Ein Anhang mit Beispielen für die Fahrzeuggestaltung betreffend der Grund- und Kontrastfarben sowie der Warnmarkierungen wurde hinzugefügt.

Auch interessant: >>Einsatzfahrzeuge richtig bekleben

Klare Ziele für die Farbgebung von Einsatzfahrzeugen

Die Anforderungen zur äußeren Farbgebung von Feuerwehrfahrzeugen verfolgt unter anderem diese Ziele: Durch eine rote Grundfarbe sollen Feuerwehrfahrzeuge von jedermann als solche erkennbar sein. Andere Verkehrsteilnehmer sollen durch eine auffällige Warnbeklebung sowie durch Farbkontraste gewarnt werden. Zum Schutz der Einsatzkräfte soll die Tages- und Nachtsichtbarkeit von Einsatzfahrzeugen gesteigert werden. Das alles natürlich unter einer Abwägung von Kosten und Nutzen.

Tages- und Nachtsichtbarkeit von Feuerwehrfahrzeugen

Bereits mit der Normausgabe im Jahr 2009 wurden sehr wichtige Hinweise für eine bessere Tages- und Nachtsichtbarkeit der Feuerwehrfahrzeuge aufgenommen, was das Erscheinungsbild deutscher Feuerwehrfahrzeuge nachhaltig beeinflusst und entsprechend oftmals verändert hat. Dies erfolgte zum Schutz der Feuerwehrangehörigen aus Gründen der Arbeitssicherheit in Analogie zu den Rettungsdienstfahrzeugen nach DIN EN 1789.

Um die Nachtsichtbarkeit zu verbessern, dürfen reflektierende Konturmarkierungen, Beschriftungen und sonstige Applikationen angebracht sein. Foto: Benkert
Um die Nachtsichtbarkeit zu verbessern, dürfen reflektierende Konturmarkierungen, Beschriftungen und sonstige Applikationen angebracht sein. Foto: Benkert (Bild: Christopher Benkert)

Feuerwehrfahrzeuge dürfen in Deutschland nun in folgenden Farben gestaltet sein:

  • Feuerrot (RAL 3000) als Anstrich oder Folienbeklebung.
  • Verkehrsrot (RAL 3020) als Anstrich oder Folienbeklebung.
  • Leuchtrot (RAL 3024) als Anstrich oder Folienbeklebung.
  • Leuchthellrot (RAL 3026) als Folienbeklebung.
  • Bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse sind Serienfarben der Fahrzeughersteller zulässig, soweit sie den Farben RAL 3000 und RAL 3020 ähnlich sind.
  • Bei Ausführung in Farbe Leuchtrot RAL 3024 oder Leuchthellrot RAL 3026 ist eine Ausnahmegenehmigung von § 49a, Absatz 1, Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erforderlich.
  • Planen sind in den Farben Feuerrot (RAL 3000) oder Verkehrsrot (RAL 3020), weiß, silbern oder grau auszuführen.
  • Alle an die Karosserie angebauten Teile (wie Griffe, Stoßstangen, Kotflügel, Außenspiegel, Zierleisten, Flankenschutz, Kühlergrill, Profile der Umfeldbeleuchtung, Dach- und Lüftungsklappen, Licht- und Antennenmasten) dürfen in Farben nach Tabelle 1 der DIN 145502-3 ausgeführt sein. Dazu zählen Feuerrot (RAL 3000), Verkehrsrot (RAL 3020), Leuchtrot (RAL 3024), Leuchthellrot (RAL 3026), Reinweiß (RAL 9010), Schwefelgelb (RAL 1016), Leuchtgelb (RAL 1026, fluoreszierend) sowie Hellgrau und Silber.
  • Besonderheit: Aufstiegsleitern sowie die Leitersätze von Drehleitern sollen nur noch in Silber lackiert werden. Und Rollläden dürfen nicht in Dunkelgrau beziehungsweise Anthrazit gefärbt sein
  • Als Kontrastfarben sind nach Norm zulässig: Reinweiß (RAL 9010), Schwefelgelb (RAL 1016) und Leuchtgelb (RAL 1026). Dabei dürfen auch reflektierende oder fluoreszierende Folien verwendet werden.

Die Norm DIN 14502-3 ist beim Beuth-Verlag, Berlin erhältlich (www.beuth.de).

 

 

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Antrazitfarbene Rolladen und Leiterparks war wieder mal einigen alten Herren im Normenausschuss ein Dorn im Auge!
    Ob für ein Privatfahrzeug oder ein Feuerwehrfahrzeug; der Vergleich hingt sowieso.
    Die meisten Feuerwehrfahrzeuge sind mittlerer Weile so auffällig beklebt, dass es egal ist, ob ein Rolladen silber oder antrazit lackiert ist! Gerade hier ist der Kontrast entscheidend.
    Und Nachts: Da leuchten unsere Fahrzeuge eh wie ein Christbaum, ob durch zahllose Beklebungen oder durch etliche “Rundumleuchten”.
    Also, was regen wir uns eigentlich auf?
    Ein bisschen “freie” Gestaltung sei immer noch bei der jeweiligen Feuerwehr erlaubt …
    Aber wie schon gesagt: Manche stört es eben!

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  2. Ihren Hinweis: ……„Aber genau genommen gibt es die Farbe Feuerwehrrot überhaupt nicht.“………

    Die Farbe gab es bei Mercedes als Uni-Lackierung mit dem Namen Feuerwehrrot dB-3534 mit dem Farbcode 534. Diese konnte der Kunde ab 1955 auswählen und wurde als Einschichtlack aufgetragen. M. W. wurde der Name erst später in Feuerrot umbenannt.

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  3. Die Lesart würde aber bedeuten, dass jede Farbe zulässig ist. Dann hätte man sich die Regelung sparen können…
    Zugelassen zum Straßenverkehr bekommt das Fahrzeug auch bei Farben außerhalb der “Dürfen-Liste”. Kann aber natürlich ein Ausschlußkriterium für Förderungen sein. Das Fahrzeug ist bei schwarzen Anbauteilen nicht mehr normgerecht.

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  4. Gilt doch alles nur für neu zu beschaffende Fahrzeuge. Fahrzeuge nach alter Norm haben Bestandsschutz. Also deswegen keinen Kopf machen.

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  5. Genau, diese können doch ganz einfach mit reflektier-Folie foliert werden

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  6. Bitte richtig lesen.
    Als Kontrast dürfen auch u.a.Keuchtgelb genommen werden und die kann auch durch Folien erreicht werden

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  7. Kann es sein, dass hier wieder nicht vollständig gelesen wird?

    Anbauteile DÜRFEN in den Farben … ausgeführt sein. Sie müssen nicht!

    Somit ist ein schwarzer Außenspiegel immer noch in der Norm erlaubt.

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  8. “Griffe, … Außenspiegel, Zierleisten, … dürfen in Farben nach Tabelle 1 der DIN 145502-3 ausgeführt sein. Dazu zählen Feuerrot (RAL 3000), Verkehrsrot (RAL 3020), Leuchtrot (RAL 3024), Leuchthellrot (RAL 3026), Reinweiß (RAL 9010), Schwefelgelb (RAL 1016), Leuchtgelb (RAL 1026, fluoreszierend) sowie Hellgrau und Silber.”

    Na wunderbar, dann müssen alle Türgriffe, alle Außenspiegel, alle Zierleisten ausgebaut werden, alle Gläser, Heizungen, Stellmotoren aus den Spiegeln ausgebaut werden, Chromleisten der Zierleisten abgenommen werden (geht vermutlich nicht, da bestimmt geklebt), um diese kleinen Kunststoffteile zu sweepen, zu grundieren und zu lackieren, weil sie ja nun mal serienmäßig in schwarz/dunkelgrau ausgeführt sind? Ganz erhebliche Mehrkosten für faktisch null Sicherheitsgewinn. Prima!

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  9. Was macht eine dunkle Farbe?
    Schluckt das Licht und die Erkennbarkeit gerade bei Dämmerung und Dunkelheit ist nicht sehr hoch (siehe graue Autos).
    Geht es darum, den Design-Award zu gewinnen für das schönste Fahrzeug oder darum, die Sicherheit unserer Kamerad:innen zu erhöhen und gerade bei unübersichtlichen Einsatzstellen für mehr Sichtbarkeit zu sorgen?
    Ich kann nachvollziehen, wenn es um das private Fahrzeug gehen und die Farbvorgaben für Unverständnis sorgen würden, aber bei Feuerwehrfahrzeugen? Das sind keine Raketen, damit fährt man nicht in den Urlaub und es geht um Funktionalität und nicht um Schönheit.

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  10. Hallo,

    vergleich mal und denke drüber nach was in der Dämmerung besser zu sehen ist.

    https://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/31595/Florian_Alzenau_3001_aD

    https://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/144579/Florian_Altenkirchen_0134-01

    Unbestritten schaut das danke Grau in den Augen der wohl meisten besser aus. Besser Sichtbar ist aber das Silber.
    Viel Unverständlicher finde ich das bei Leiterpark und Rollladen nur Silber erlaubt ist und nicht auch Leuchtgelb.

    https://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/183463/Karvina_-_HZS_-_DLK

    Aber gut. Auf der einen Seite dunkle Farben verbieten um bessere Sichtbarkeit zu gewährleisten, aber auf der anderen Seite die Anzahl der Kennleuchten gesetzlich auf ein Minimum reduzieren. Willkommen in Deutschland.

    Byebye

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  11. Lese ich richtig, das Kotflügel, Kühlergrills etc. nicht mehr in Schwarz ausgeführt werden dürfen?

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  12. Das die Rolladen nicht mehr Antrazit sein dürften ist für mich vollkommen unverständlich!
    Da waren wieder Schreibtischtäter am Werk.

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