Ungewöhnliches Hilfsmittel

Tür mit Cola-Flasche geöffnet

Dassendorf (SH) – Mit einer Cola-Flasche haben sich Feuerwehrleute am Dienstagmittag in Dassendorf (Kreis Herzogtum Lauenburg) Zutritt in ein verqualmtes Einfamilienhaus verschafft und so eine bettlägerige Frau gerettet. Ein Notarztteam kümmerte sich um die Seniorin.

Mit diesem gebogenen Stück Kunststoff aus einer Cola-Flasche aus PET hat die Feuerwehr in Sassendorf eine Tür geöffnet. (Bild: Jann)

Gegen 12 Uhr hatte die Betreuerin der Frau einen Notruf abgesetzt. „Sie war eigentlich im Haus und hatte für die ältere Dame das Mittagessen zubereitet. Dann ist sie kurz raus in den Garten und ausgerechnet in dem Moment fiel die Haustür zu“, berichtete Maik Clausen, 1. Stellvertretender Wehrführer der Dassendorfer Feuerwehr.

Anzeige

Drinnen geriet derweil das Essen in einem Topf und einer Pfanne in Brand. Daraufhin wählte die Frau den Notruf – und die Disponenten der Integrierten Regional-Leitstelle Süd in Bad Oldesloe lösten mit dem Stichwort „Feuer – Menschenleben in Gefahr“ Alarm aus.

Feuerwehrleute aus Dassendorf, Hohenhorn und Geesthacht machten sich auf den Weg zur Einsatzstelle in der Waldsiedlung. Dazu rückten auch ein Rettungswagen, ein Notarzt und die Polizei an.

„Um ins Haus zu gelangen, haben wir einen Streifen aus einer PET-Cola-Flasche genutzt. Damit kann man den Schnapper einer nur locker zugefallenen Tür öffnen“, sagte Clausen. Zerstörungsfrei gelangten die Retter so ins Haus. Aus der Tür stieg in dem Moment eine ordentliche Rauchwolke auf. Ein Atemschutztrupp holte Topf und Pfanne aus dem Haus, ein Lüfter wurde in Stellung gebracht und die Frau vom Notarztteam betreut.

Nach einer halben Stunde konnten alle Einsatzkräfte wieder einrücken. „Sicher ein ordentlicher Schreck für die beiden Frauen, aber es ist alles gut ausgegangen“, so Clausen.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Habe ich das richtig verstanden …… man schneidet einen Streifen aus einer PET Flasche aus????

    Auf diesen Kommentar antworten
  2. Das ist eine sehr gute Idee,um in Notfällen,auch bei Bagatellnotfaellen,man weiss ja nie,wenn Gefahr in Verzug ist und Menschenleben ,auch durch starke Rauchentwicklung,auch in diesem speziellen Fall gefährdet sind,ist dies auch rechtlich mit dem Notkompetenzgesetz nach Paragraph 33 und 34 rechtlich möglich, auch bei Notfällen medizinischer Art..in Einzelfällen sollte man sich rechtlich erkundigen, wenn es zu Rechtsauseinandersetzungen kommen sollte..aber bei Gefahr in Verzug ist dieses Vorgehen rechtens

    Auf diesen Kommentar antworten

Schreibe einen Kommentar zu Frank Mende

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert