Neue Normentwürfe zu Löschgruppenfahrzeugen

Berlin – Anfang Dezember hat das FNFW-Gremium NA 031-04-06 AA “Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge – Löschfahrzeuge” neue Norm-Entwürfe zu den Löschgruppen- und Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen vorgelegt. Sie betreffen die Typen LF 10, HLF 10, LF 20 sowie HLF 20. Neben der Änderung der Nomenklatur sind auch die beiden Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge in eigene Teil-Normen überführt worden. Zudem wurden Normentwürfe für die Zusatzbeladungsmodule herausgegeben. Die Normentwürfe sind über den Beuth-Verlag in Berlin zu beziehen.

Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug Berufsfeuerwehr Ratingen. Symbolfoto: Jan-Erik HegemannDie Änderung der Fahrzeugbezeichnung – zum Beispiel von LF 10/6 in LF 10 – wurde vorgenommen, weil die bundesweite Einführung des digitalen BOS-Funks eine einheitliche und verbindliche Bezeichnung von Fahrzeugen der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes verlangt. Bei jedem Verbindungsaufbau wird ein Datensatz, die so genannte operativ-taktische Adresse (OPTA), der Funkteilnehmer auf den Displays der Funkgeräte im Klartext angezeigt. Das Digitalfunksystem erfordert somit, dass jeder Teilnehmer eine eigene eindeutige Adresse besitzt (wie eine eigene Mobilfunknummer). Dies setzt konsequenterweise eine einheitliche Systematik bei der Bezeichnung von Fahrzeugen voraus. Die Vergabe von einheitlichen Adressen für Funkgeräte ist nach Vorgabe durch die BDBOS mit der “Richtlinie für die operativ-taktische Adresse (OPTA) im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben” des Ausschusses für Informations- und Kommunikationswesen des Arbeitskreises V bundesweit als notwendiger technischer Standard beschlossen und den Ländern zur Einführung empfohlen worden.

Anzeige

Neben den Änderungen der Fahrzeugbeszeichnungen wird die Norm DIN 14530 “Löschfahrzeuge” nach der Einführung aller aktuellen Normentwürfe und Zurückziehung aller zur Streichung vorgesehenen Normen neu unterteilt werden. Sie enthält dann folgende Fahrzeuge:

– DIN 14530-5: Löschgruppenfahrzeug LF 10
– DIN 14530-8: Löschgruppenfahrzeug LF-KatS für den Katastrophenschutz
– DIN 14530-11: Löschgruppenfahrzeug LF 20
– DIN 14530-16: Tragkraftspritzenfahrzeug TSF
– DIN 14530-17: Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser TSF-W
– DIN 14530-18: Tanklöschfahrzeug TLF 10/20
– DIN 14530-21: Tanklöschfahrzeug TLF 20/40-SL
– DIN 14530-22: Tanklöschfahrzeug TLF 20/30
– DIN 14530-24: Kleinlöschfahrzeug KLF
– DIN 14530-25: Staffellöschfahrzeug StLF 10/6
– DIN 14530-26: Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10
– DIN 14530-27: Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20

Weiter werden für die neu genormten Fahrzeuge die zulässigen Gesamtmassen erhöht: bei LF 10 und HLF 10 auf 12.000 Kilogramm, beim LF 20 auf 14.500 Kilogramm, beim HLF 20 auf 15.000 Kilogramm). Zudem sind die Löschwassermengen erhöht, zum Teil die löschtechnischen Einrichtungen überarbeitet und bei allen Fahrzeugen die Standardbeladung vollständig überarbeitet worden.

(Quelle: NA 031 Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) im DIN e.V., Normen und Normentwürfe für die Feuerwehr im November/Dezember 2010)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert