Urteil des Landgerichts Düsseldorf

Lebenslange Haft für Angriff auf Einsatzkräfte in Ratingen

Düsseldorf/Ratingen – Am 11. Mai 2023 verübte der Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Ratingen einen Brandanschlag auf neun Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Sie erlitten schwere, teils lebensgefährliche Brandverletzungen. Im Prozess gegen den Mann hat heute die 1. große Strafkammer (Schwurgericht) am Landgericht Düsseldorf das Urteil verkündet.

Einsatzkräfte am 11. Mai 2023 vor dem Mehrfamilienhaus in Ratingen, in dem ein Mann einen Brandanschlag auf Kollegen und Kolleginnen von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst verübt hat.

Wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, fahrlässiger Körperverletzung sowie besonders schwerer Brandstiftung wurde der Angeklagte Frank Alfred P. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten fest. Das bedeutet: Eine Aussetzung der lebenslangen Haft zur Bewährung frühestens nach 15 Jahren wäre für Frank Alfred P. nur im Ausnahmefall (etwa Alter oder Krankheit) möglich.

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Die Kammer sah das Vorliegen niedriger Beweggründe als erwiesen an. So habe der Angeklagte die beiden Polizeibeamten sowie weitere Einsatzkräfte allein deswegen töten wollen, weil diese den von ihm gehassten Staat und die ihm zugeordneten kommunalen Einrichtungen repräsentierten.

“Wer Menschen töten will, weil sie für bestimmte staatliche oder kommunale Einrichtungen tätig sind, instrumentalisiere ihr Leben zur Ableitung negativer Affekte. Dies belege eine grob menschenverachtende Einstellung und stehe sittlich auf niederster Stufen”, zitiert die Pressesprecherin des Landgerichts den Vorsitzenden.

Eine Milderung der Strafe wegen mangelnder Vollendung kam für die Kammer nicht infrage. Dass sämtliche Nebenkläger mit dem Leben davongekommen seien, habe nicht etwa an einer geringeren Intensität der Gewaltausübung durch den Angeklagten gelegen. Vielmehr sei dies das Ergebnis wechselseitiger Solidarität der Nebenkläger im Anschluss an die Tat. Diese hätten sich trotz schwerster eigener Verletzungen umeinander gekümmert und sich beigestanden. Auch die rasche, vorbildlich koordinierte medizinische Versorgung der Geschädigten hob die Kammer hervor.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung können Revision einlegen. Darüber hätte dann der Bundesgerichtshof zu entscheiden.

Im Feuerwehr-Magazin 1/2024 bringen wir auf sechs Seiten einen Einsatzbericht zu dem Anschlag in Ratingen. Ihr könnt das Heft ab dem 22. Dezember 2023 bei Eurem Zeitschriftenhändler kaufen oder es versandkostenfrei bei uns im Shop bestellen.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Das war einmal. Leider ist das Vergangenheit.
    Nul Toleranz bei Gewalttaten gegen Feuerwehr, Sanitäter, Polizei u.a. Rettungskräfte.

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  2. Die Gemeinde hat auch Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr gegenüber eine Fürsorgepflicht. Dazu gehört auch die Verfolgung jeglicher Angriffe auf Rettungskräfte zu initiieren.
    Ein Bürgermeister der das unterlässt handelt pflichtwidrig. Das sollte die Leitung der Feuerwehr ihn ruhig wissen lassen. Gut geeignet ist eine Anfrage im Gemeinderat, sofern der Bürgermeister weiterhin untätig bleibt.

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  3. Früher hatte man vor dem Schupo an der Ecke Respekt. Das hat sich leider in den letzten Jahren ins Negative verändert. 1. Mai, Silvester und jetzt Ratingen. Trotzdem müssen wir weitermachen und Lösungen finden

    Den Betroffenen der Tat wünsche ich die Kraft, das Geschehene zu verarbeiten.

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  4. Jeder der Rettungskräfte angreift in welcher Form auch immer muss dafür bestraft werden und der staat( Kommune o.ä.) muss diejenigen anzeigen nicht der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin
    Selbst erlebt und nichts ist passiert:-(((

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