Hochheim am Main (HE) – Ein 31-Jähriger ist am Montagmittag mit seinem Fahrzeug auf der Autobahn 66 bei Hochheim (Main-Taunus-Kreis) fast gegen einen Dienstwagen der Feuerwehr geprallt. Als dessen Fahrer den Mann an der nächsten Ausfahrt stoppte, nahm er einen Alkoholgeruch wahr und verständigte die Polizei. Doch der Betrunkene fuhr einfach weiter.
Wie das Polizeipräsidium Westhessen – Wiesbaden mitteilt, steuerte der 31-Jährige seinen Ford aufgrund der starken Alkoholisierung teils in Schlangenlinien weiter. Der Feuerwehrmann verfolgte den Mann und informierte ständig die Autobahnpolizei über den aktuellen Standort.
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Zwar versuchte der Betrunkene, seinen Verfolger abzuhängen. Doch dies gelang ihm nicht. Polizisten konnten den Mann schließlich anhalten und festnehmen.
Bei einem Atemalkoholtest zeigte das Messgerät einen Wert von mehr als 3,5 Promille. Daraufhin nahmen nahm die Beamten den Mann mit zur Dienststelle. Dort stellten sie den Führerschein sicher, außerdem ordneten sie eine Blutentnahme an.
„Dank der wieder guten Zusammenarbeit von Feuerwehr und Polizei konnte eine konkrete Gefahr aus dem Straßenverkehr entfernt werden“, heißt es lobend aus dem Polizeipräsidium.
Der Artikel wird auch umgangssprachlich “Jedermannsrecht” genannt. Das heißt dass Laut § 127 Abs. 1 S.1 StPO jedermann dazu befugt ist – auch ohne richterliche Anordnung – vorläufig festzunehmen. Letztlich müssen allerdings alle Voraussetzungen dieser Vorschrift ausnahmslos gegeben sein, damit diese Form der Festnahme ihre rechtmäßige Anwendung finden kann.
So ein Blödsinn warum soll Führerschein auf Lebzeiten weg sein, da sieht mann wieder was manche Leute für Blödsinn behaupten und keine Ahnung haben. Der Alkohlfahrer muss einen MPU und 1 Jahr lang Alkoholabstinenz nachweisen und dann bekommt er den Schein nach 14 bis spätestens 18 Monaten wieder ohne neu zu machen
Gefahr im Verzug (GiV) ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht. Er steht für eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde oder ein Beweismittel verloren ginge, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person unmittelbar tätig wird. Sollte also abgedeckt sein.
Ich gehe noch weiter! Grundsätzlich dürfen Polizeibeamte nach § 36 Abs. 5 StVO jederzeit und ohne Anlass Verkehrsteilnehmer zur Kontrolle anhalten. Die Feuerwehr darf dies nicht! Das hier keine Anzeige gefertigt wurde bzw. ein Verfahren eingeleitet wurde, wundert mich. Ich nenne hier mal ein paar Stichwörter: Eingriff in den Straßenverkehr, Amtsanmaßung…. Und hier gilt das Legalitätsprinzip! Glück gehabt
Was hat das mit dem Feuerwehrgesetz zu tun ? Die Verhinderung der Weiterfahrt eines offenbar volltrunkenen Autofahrers sollte ja wohl ein Anliegen jedes Verkehrsteilnehmers sein.
Der Artikel wird auch umgangssprachlich “Jedermannsrecht” genannt. Das heißt dass Laut § 127 Abs. 1 S.1 StPO jedermann dazu befugt ist – auch ohne richterliche Anordnung – vorläufig festzunehmen. Letztlich müssen allerdings alle Voraussetzungen dieser Vorschrift ausnahmslos gegeben sein, damit diese Form der Festnahme ihre rechtmäßige Anwendung finden kann.
Hinterherfahren und Standortweitergabe!
Mehr war lt. Artikel nicht.
Diese Pseudo-Juristen hier!
Was hat die vorläufige Festnahme mit dem Fall zu tun?
Ich lese da nichts von Strafverfolgung!
So ein Blödsinn warum soll Führerschein auf Lebzeiten weg sein, da sieht mann wieder was manche Leute für Blödsinn behaupten und keine Ahnung haben. Der Alkohlfahrer muss einen MPU und 1 Jahr lang Alkoholabstinenz nachweisen und dann bekommt er den Schein nach 14 bis spätestens 18 Monaten wieder ohne neu zu machen
Ich nenne mal eine andere Rechtsgrundlage: § 127 I StPO.
Alles richtig gemacht! Gut so…
Gefahr im Verzug (GiV) ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht. Er steht für eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde oder ein Beweismittel verloren ginge, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person unmittelbar tätig wird. Sollte also abgedeckt sein.
Ich gehe noch weiter! Grundsätzlich dürfen Polizeibeamte nach § 36 Abs. 5 StVO jederzeit und ohne Anlass Verkehrsteilnehmer zur Kontrolle anhalten. Die Feuerwehr darf dies nicht! Das hier keine Anzeige gefertigt wurde bzw. ein Verfahren eingeleitet wurde, wundert mich. Ich nenne hier mal ein paar Stichwörter: Eingriff in den Straßenverkehr, Amtsanmaßung…. Und hier gilt das Legalitätsprinzip! Glück gehabt
Was hat das mit dem Feuerwehrgesetz zu tun ? Die Verhinderung der Weiterfahrt eines offenbar volltrunkenen Autofahrers sollte ja wohl ein Anliegen jedes Verkehrsteilnehmers sein.
Strafverfolgung gehört ja wohl nicht zu den Aufgaben der Feuerwehr. grenzwertige Aktion der Feuerwehr und mit dem Feuerwehrgesetz nicht abgedeckt.
Führerschein auf Lebzeit weg. Mit 3,5 Promille ist der Herr kein Gelegenheitstrinker…