Gemeinsames Positionspapier von DFV und vfdb

Feuerlöschsprays haben viele Vorteile!

Münster/Berlin – Feuerlöschsprays entsprechen nach den Erfahrungen des Deutschen Feuerwehr-Verbandes (DFV) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) dem Stand der Technik und wurden über viele Jahre erfolgreich in der Praxis erprobt. Der DFV als Dachverband der Freiwilligen-, Berufs- und Werkfeuerwehren und die vfdb als Expertennetzwerk für Schutz, Rettung und Sicherheit empfehlen deshalb in einem jetzt herausgegebenen Positionspapier ihren Einsatz bei normaler Brandgefährdung in verschiedenen Bereichen. Voraussetzung ist eine Löschleistung von mindestens zwei Löschmitteleinheiten. Außerdem müssen die weiteren betrieblichen Maßnahmen gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2. gegeben sein.

Entstehungsbrände lassen sich auch mit Feuerlöschsprays bekämpfen. Großer Vorteil dieser Methode: sehr schnell einsetzbar und intuitiv zu bedienen. Foto: Feuerwehr Dortmund

 
Die beiden Verbände betonen, dass Löschsprays schnell verfügbar, sofort einsetzbar sowie leicht und intuitiv bedienbar sind. Bei normaler Brandgefährdung gemäß der ASR A2.2. werde damit die in den Betrieben notwendige Brandsicherheit geboten. Auch können sie einen Beitrag zur Kostenreduzierung liefern. Ein weiterer Vorteil: Auch ungeübte Personen haben bei der Erstbrandbekämpfung erfahrungsgemäß keine Hemmungen oder Schwierigkeiten beim Einsatz der Sprays. Die Bedienungseinrichtung sei ihnen durch täglichen Gebrauch anderer Spraydosen bekannt. Erfahrungen aus der Vergangenheit belegen, dass gerade Laien häufig vor dem Gebrauch von Feuerlöschern zurückschrecken. Hier ist die Hemmschwelle deutlich höher als bei einer Spraydose.
 
Hervorgehoben wird in dem Positionspapier auch die Reduzierung der Eingreifzeit. Die Bereitstellung von zertifizierten Feuerlöschsprays mit einem geeigneten Löschmittel und mindestens zwei Löschmitteleinheiten könne in zahlreichen Örtlichkeiten mit normaler Brandgefährdung zu einer sinnvollen Verbesserung des Brandschutzes und einer Anrechnung auf die nach der ASR A2.2. erforderliche Grundausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen führen. Dabei handelt es sich um Büro- und Verwaltungsräume, Verkaufsräume, Eingangs- und Empfangshallen, Gaststätten, Beherbergungsstätten, Spielhallen, Schulen und Hochschulen, Kindertageseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Wohneinrichtungen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder mit Behinderung, Arztpraxen, Tageskliniken und bestimmte Bereiche von Krankenhäusern wie zum Beispiel Intensivstationen und OP-Bereiche.

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