Platzwunde und lockerer Zahn

Angriff auf Feuerwehrmann bei Hausevakuierung

Neunkirchen (SL) – In Neunkirchen (rund 49.000 Einwohner) führt am Mittwochabend die Freiwillige Feuerwehr eine Evakuierungsmaßnahme aufgrund eines vermuteten Gaslecks durch. Dafür muss ein Mehrfamilienhaus innerhalb der Kreisstadt geräumt werden. Nicht alle Bewohner wollen sich retten lassen: Es kommt zu einem tätlichen Angriff auf einen Feuerwehrmann, der dabei Verletzungen davonträgt. Andere Einsatzkräfte müssen dafür sorgen, dass der Angreifer von dem 51-jährigen Kameraden ablässt.

Gewalt
Zu einem tätlichen Angriff kommt es am Mittwochabend bei einer Evakuierungsmaßnahme aufgrund eines vermuteten Gaslecks. Dabei schlägt ein 28-jähriger Bewohner einem Feuerwehrmann so hart ins Gesicht, dass sich bei diesem ein Zahn lockert. Außerdem trägt der 51-Jährige eine Platzwunde am Mund davon. Symbolbild: Feuerwehr-Magazin | Sander

In dem Mehrfamilienhaus im Ortsteil Wiebelskirchen hat ein Bewohner einen zunächst unerklärlichen Gasgeruch gemeldet. Dieser wird sich später als defekte Abgasleitung einer Heizung herausstellen. Wie die Polizei im Nachhinein mitteilt, habe keine Gefahr für die Bewohner bestanden.

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Dies ist zum Einsatzzeitpunkt ab 19.20 Uhr aber noch nicht klar, weswegen die Kameraden die Bewohner auffordern, das Haus vorsorglich zu verlassen. Ein 28-Jähriger will der Aufforderung nicht Folge leisten und weigert sich. Schlimmer noch: Er greift einen Feuerwehrmann an und schlägt dem 51-Jährigen hart ins Gesicht. Dabei lockert sich bei diesem ein Zahn, außerdem trägt er eine Platzwunde am Mund zurück. Andere Einsatzkräfte kommen ihrem Kameraden zu Hilfe und halten den Angreifer davon ab, dem Feuerwehrmann weiterzuzusetzen.

Der Bewohner wird von der Polizei abgeführt, ihm wird aufgrund eines vermuteten Alkohol- oder Drogeneinflusses auf der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen. Wie die Polizeiinspektion Neunkirchen in einer Pressemitteilug mitteilt, wird sich der 28-Jährige zeitnah verantworten müssen wegen tätlichen Angriffs auf Vollzugsbeamte und gleichstehende Personen.

Innenminister und Oberbürgermeister empört

Kurze Zeit später meldet sich der saarländische Innenminister Reinhold Jost (SPD) zu Wort und verurteilt entschieden den Angriff auf ehrenamtliche Einsatzkräfte im Allgemeinen und in diesem speziellen Fall. Die Tagesschau zitiert Jost mit den Worten: „Das asoziale Verhalten gegenüber Feuerwehrleuten ist nicht zu entschuldigen, weder durch Alkohol noch durch Betäubungsmittel. Wir müssen sicherstellen, dass sie sich geschützt fühlen und dass solche Angriffe nicht unbeantwortet bleiben.“

Auch Neunkirchens Oberbürgermeister Jörg Aumann (ebenfalls SPD) zeigt sich auf der Webseite der Kreisstadt fassungslos: „Körperliche Angriffe auf unsere Einsatzkräfte der Feuerwehr sind absolut inakzeptabel. Ich bin empört und wütend, dass man Menschen angreift, die bereit sind, ihr Leben zu riskieren, um uns allen zu helfen. Jeder Angriff auf Feuerwehrleute ist auch ein Schlag gegen unser Gemeinwesen.“

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Wenn bereite Gesetze dafür vorhanden sind, warum werden diese dann nicht auch mal beansprucht? Was hat der Angreifer denn zu befürchten, ne Geldstrafe… toll.
    Solche Spacken müssten zum einen erstmal den Lappen abgeben für 10 Jahre und die gehören zudem auch weggesperrt für 5 Jahre.
    Knallhart durchziehen, wenn wir solche Gesetze haben!!!

    Aber so ist es leider in diesem Land, klau ein Kaugummi und du bist Schwerverbrecher, alles andere da wird nur du du du gemacht

    Und Angriffe auch Rettungskräfte (Feuerwehr, Polizei und Co.) haben doch erst in den letzten Jahren extrem zugenommen!!! Vor 20+ Jahren war das alles noch nicht so extrem

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  2. Und das würde dann was bringen? Die, die Rettungskräfte angreifen, sind asozial und die denken doch nicht vorher nach, was die ggf an Strafe bekommen… §115 Abs.3 StGB wird hier doch bereits sehr konkret: “Nach § 113 wird auch bestraft, wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert. 2) Nach § 114 wird bestraft, wer die Hilfeleistenden in diesen Situationen tätlich angreift”. Und in §114 StGB steht doch auch: “Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.”

    Die Strafen ändern jedoch nichts daran, wie derjenige die Kräfte wahrnimmt und die “feindliche” Einstellung gegen diese

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  3. Es sollte endlich mal ein NEUES GESÄTZ geben, in dem solche e Idioten gleich für 10 Jahre weggesperrt werden, die der Meinung sind RETTUNGSDIENST – PERSONAL ANZUGREIFEN. Ohne WENN UND ABER! Ich wünsche allen Helfern das Sie wieder Gesund zu Ihren Familien zurückkehren.

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  4. Ich verstehe nicht, warum man Menschen die anderen helfen wollen angreifen muss. Egal ob es sich um Feuerwehren, Rettungssanitäter, Polizisten oder Ärzte usw. handelt. Auch dass man deren Fahrzeuge mutwillig beschädigt. Es ist unglaublich, wie brutal, undankbar und respektlos die Menschen in unserem Land geworden sind. Egal ob einer unter Alkohol oder anderen Drogen steht, sie gehören mit voller Härte der Gesetze bestraft. Ich bewundere die Menschen die sich immer noch trotz aller Gefahren für sich und die Kameraden, für diese Berufe entscheiden. Ihnen allen gebührt mein vollster Respekt und Dank. Ich hoffe und wünsche allen dass man sie anständig behandelt, so wie eigentlich jeder von uns behandelt werden will.

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