Berlin – Ob bei Vegetationsbränden, Gefahrgutunfällen oder Hochwasserlagen: Drohnen haben sich für viele Feuerwehren als wertvolles Einsatzmittel etabliert. Mit einer neuen, zwölfseitigen Fachempfehlung will der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) nun Führungskräfte und Einsatzplaner bei Beschaffung, Ausbildung und Betrieb unterstützen. Das Dokument enthält konkrete Hinweise zu Einsatzmöglichkeiten, rechtlichen Rahmenbedingungen und zur Integration der Technik in bestehende Einsatzstrukturen.
Drohne der FF Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, die von der Stützpunktwehr Noviand eingesetzt wird. Sie kommt im gesamten Kreis Bernkastel-Wittlich zum Einsatz. Symbolfoto: Rüffer
Einsatzspektrum
Die Publikation beschreibt, wie unbemannte Luftfahrzeuge (UAV) Lagebilder aus der Luft liefern, Glutnester mit Wärmebildtechnik aufspüren oder Messdaten bei Gefahrstofflagen erfassen können. Künftig könnten Drohnen sogar als Funkrelais dienen oder dringend benötigtes Material wie Defibrillatoren und Medikamente transportieren. Auch für die Dokumentation von Einsätzen und Übungen zur späteren Auswertung sieht der DFV Potenzial.
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Rechtliche Klarheit für BOS
Ein zentrales Kapitel widmet sich den Privilegien, aber auch den Grenzen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Zwar dürfen Einsatzdrohnen in bestimmten Szenarien ohne vorherige Genehmigung fliegen, dennoch gelten für sie die europäischen und nationalen Vorschriften der Luftfahrt. Der DFV rät, Ausnahmen nur nach sorgfältiger Risiko- und Sicherheitsbewertung zu nutzen – und macht klar, dass Vorführflüge oder Tage der offenen Tür nicht unter die BOS-Ausnahmeregelungen fallen.
Organisation und Taktik im Fokus
Die Empfehlung geht detailliert auf die Integration in den Einsatzablauf ein:
Personalstärke: Mindestens zwölf Mitglieder pro Drohneneinheit, um im Schichtbetrieb arbeiten zu können.
Koordination: Klare Absprachen mit anderen BOS im Landkreis, um Doppelstrukturen zu vermeiden.
Luftsicherheit: Strikte Trennung zwischen bemannter und unbemannter Luftunterstützung, ggf. Einsatz eines Abschnittsleiters „Luft“.
Taktische Einbindung: Drohnen liefern wertvolle Daten, ersetzen aber nicht den Führungsvorgang. Alarmierungs- und Auswertungsprozesse müssen geübt werden.
PDF-Download: Download Zentrum für Rettungsrobotik
Neben der feuerwehrspezifischen Grundausbildung empfiehlt der DFV, dass Piloten ein EU-Fernpilotenzeugnis A2 oder eine gleichwertige Qualifikation erwerben. Für den sicheren Betrieb sollten ausreichend Ersatzakkus, stabile Funk- und Internetverbindungen sowie eine autarke Energieversorgung eingeplant werden. Ein abgestimmtes Fahrzeugkonzept – etwa ein eigener MTW oder ELW für die Drohnengruppe – verhindert, dass andere Einsatzmittel gebunden werden.
Verfasser ist Stephan Peltzer (Schleswig-Holstein), Mitglied des Fachausschusses Einsatz und Taktik der deutschen Feuerwehren. Dieses Gremium wird gemeinsam vom DFV und der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland getragen.
Folgende Punkte werden in dem Paper behandelt:
Einsatzspektrum von Drohnen/UAV
Gemeinsame Empfehlungen
Privilegierung der BOS, eine rechtliche Betrachtung
Abgrenzung nicht-polizeiliche und polizeiliche Gefahrenabwehr
Anwendungen von Drohnen/UAV
Einfluss auf Taktik und Einsatz/Verteilung von Drohnengruppen
Organisation bei der Zusammenarbeit mehrerer Einheiten oder Systeme
Trennung bemannte und unbemannte Luftunterstützung