Engagement lohnt sich

Das Punktesystem der FF Wetter/Ruhr

Wetter an der Ruhr (NW) – Um die Einsatzmotivation der freiwilligen Feuerwehrleute dauerhaft aufrecht zu erhalten und weiter zu fördern, hat die FF Wetter (Ruhr) ein Belohnungssystem für ihre Aktiven ins Leben gerufen. „Die Vergangenheit hatte gezeigt, dass die dauerhafte Motivation der Einsatzkräfte im Laufe ihres Feuerwehrlebens immer weiter nachließ. Also musste die Leitung der Feuerwehr etwas tun, um die Teilnahme an Veranstaltungen, Diensten oder unbeliebten Einsätzen (wie Ölspurbeseitigungen) attraktiver zu gestalten“, berichtet Feuerwehr-Pressesprecher Patric Poblotzki. So führte die FF am 1. Januar 2015 ein Ehrenamts-Punktesparbuch ein.

Für die Teilnahme an Einsätzen und Diensten bekommen die AKtiven bei der FF Wetter (Ruhr) Punkte gutgeschrieben. Diese werden am Jahresende in eine Geldprämie umgewandelt. Foto: Fichte

 „Seitdem erfassen wir jede aktive Teilnahme an Einsätzen und Diensten über ein Punktesystem“, erklärt Poblotzki, „anhand dessen wir zurzeit jährlich 15.000 Euro anteilig an die Aktiven verteilen.“ Die Summe stellt die Stadt zur Förderung des Ehrenamts zur Verfügung. „Engagierte Kameraden oder Kameradinnen haben dadurch schon gut 300 Euro Prämie erhalten“, sagt Poblotzki. Hierfür führt jeder aktive Feuerwehrangehörige eigenverantwortlich eine Karteikarte. Darauf trägt er jede geleistete Tätigkeit ein. Am Ende eines Kalenderjahrs werden alle Karteikarten an die Wehrleitung übergeben und die insgesamt erreichte Punktzahl der Stadtverwaltung mitgeteilt. Diese ermittelt den Auszahlungsbetrag. 

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Die Ehrenamts-Punkte werden wie folgt verteilt:

  1. Teilnahme an Standard-Einsätzen (ab Eintreffen am Feuerwehrhaus nach der Alarmierung): 1 Punkt.
  2. Großeinsätze (zum Beispiel Unwetterlagen) ab 6 Stunden: 2 Punkte.
  3. Einsätze mit „eiferbegrenzenden Stichworten“ (wie Ölspur, BMA): 2 Punkte.
  4. Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen der FF (Übungen, Schulungen, Reinigungsdienste, Gerätedienste, Jahreshauptversammlungen, Volkstrauertag, Hydrantenpflege, Atemschutzübungen, Tag der offenen Tür, Betreuertätigkeit in der JF, Jahresfest): 1 Punkt.
  5. Teilnahme an Ausbildungen, Lehrgängen, Seminaren, Leistungsnachweis je Ausbildungstag: 1 Punkt.
  6. Außerplanmäßige freiwillige Dienste (beispielsweise Dienstbesprechungen, Übungsvorbereitungen, Delegiertentage, Brandschutzunterweisungen, Mitgliederwerbung, Fahrtätigkeiten, Beerdigungen, Betreuungen bei Festen): 1 Punkt.
  7. Sportliche Betätigungen, Teilnahme an angesetztem Dienstsport: 2 Punkte. Vorlage der aktuellen Abnahme des Sportabzeichens: 25 Punkte.

Seit 2021 dürfen Ehrenamtliche (nicht Übungsleiter oder Ausbilder) bis zu 840 Euro als Aufwandpauschale annehmen, ohne dass Sozialabgaben oder Steuern fällig werden. Für Übungsleiter und Ausbilder (Gruppenführer, Zugführer, Leiter der Feuerwehr) liegt dieser Betrag seit 2021 bei 3.000 Euro jährlich. Alle von einer Gemeinde gezahlten Aufwandsentschädigungen werden dabei zusammengezählt. Für die steuerliche Erklärung der ausgezahlten Beträge ist jeder Zahlungsempfänger selbst verantwortlich.

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Kommentare zu diesem Artikel

  1. Was bedeutet denn das Wort “eiferbegrenzend”? Könnte das für “unbeliebt” stehen? Ich habe das Wort bisher noch nie gehört. Ist das ein feuerwehrinterner Begriff?

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