Sicherheitsbereich immer beachten!

Tiefbau-Unfälle: Verschüttete richtig retten

Bremen – Wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase wird in Deutschland nach wie vor viel gebaut. Hinzu kommt, dass wegen der coronabedingten Reiseinschränkungen der letzten Monate in vielen Haushalten mehr Geld für Baumaßnahmen zur Verfügung steht. Und deshalb besteht vielfach der Wunsch, es zuhause “schön zu machen”.  Damit steigt auch das Risiko von Tiefbau-Unfällen. Wir erklären, worauf bei der Rettung von Verschütteten aus Baugruben geachtet werden muss.

Die Skizze zeigt den Bereich, der bei ungesicherten Baugruben nicht betreten werden darf. Es empfiehlt sich, den Bereich frühzeitig abzusperren. Grafik: Jung

Das Szenario „Tiefbau-Unfall, verschüttete Person“ ist recht simpel: Jemand buddelt eine Grube, stellt sich rein, die Wände der Grube stürzen ein und verschütten ihn. Allein im gewerblichen Bereich gibt es bei Tiefbau-Unfällen in Deutschland nach Auskunft der Berufsgenossenschaft Bau 10 bis 20 tödlich verletzte Arbeitnehmer im Jahr. Dazu kommt dann noch die Anzahl derjenigen, die im privaten Bereich bei Tiefbauarbeiten verschüttet werden. Eine zuverlässige Statistik dazu gibt es nicht. Anzunehmen ist aber, dass hierbei jährlich ebenfalls wenigstens 20 Menschen sterben.

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Gründe für Unfälle in diesem Bereich können sein:

  • Unzureichende fachliche Kenntnis.
  • Witterungseinflüsse (Auftauen von gefrorenem Boden, Durchfeuchtung des Erdreiches).
  • Parallel geführte Versorgungsleitungen oder Bauteile.
  • Unsachgemäßer oder unzureichender Verbau.
  • Unsachgemäße Entfernung des Verbaus.
  • Überlastung der Grabenwände (beispielsweise durch zu nahe Lagerung von Aushub, Baumaterial oder Baugeräten).
  • Erschütterung (durch Straßenverkehr oder Verdichtungsgeräte).

Eigentlich gibt es für den gewerblichen Bereich entsprechende Vorschriften wie die BGV C22 – „Bauarbeiten“ (Prävention Tiefbau) oder die DIN 4124 – „Baugruben und Gräben, Böschungen – Verbau – Arbeitsraumbreiten“. Doch diese werden von Arbeitern häufig umgangen beziehungsweise sind sie Privatleuten nicht bekannt.

Kräfte des THW und der Feuerwehr, wie sich eine Baugrube für eine Rettungsaktion provisorisch gesichert werden kann. Foto: BF Osnabrück

Für Kräfte der Feuerwehr sind die Regeln im Einsatz allerdings bindend. Die wichtigsten Punkte lauten:

  • Gräben über 1,25 Meter Tiefe beziehungsweise 1,75 Meter Tiefe bei bindigem (schwerem, zähen) Boden sind abzuböschen oder zu verbauen.
  • Am Grabenrand ist ein mindestens 60 Zentimeter breiter lastfreier Streifen vorzusehen. Bei Böschungen kann dieser Streifen bis zu 2 Meter betragen.
  • Eine Absturzsicherung bei Grubentiefen über 2 Meter ist vorzusehen.

Bei der Bemessung von Sicherungsmaßnahmen werden im gewerblichen Bereich verschiedene Bodenarten (bindig, nicht bindig, gewachsener Fels) definiert. Die Beurteilung ist für Feuerwehrleute allerdings schwierig, weil in der Regel die Fachkenntnis fehlt. Daher sollten im Einsatz alle Böden als „nicht bindig“ (das heißt locker) angenommen werden. Außerdem sollte grundsätzlich von der Gefahr weiterer Einstürze ausgegangen werden.

Tipp: Niemals annehmen, dass die Einsatzstelle „sicher“ ist!

Wie gefährlich ein Nachrutschen sein kann, wird beim Blick auf die Dichte der verschiedenen Bodenarten deutlich…

Weiterlesen? Klicken Sie hier, um das eDossier „Tiefbauunfälle“  herunterzuladen!

FM_eDossier2015_Tiefbauunfaelle

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Vielen Dank für diesen Beitrag über Tiefbau Unfälle. Gut zu wissen, dass man diese am besten vermeidet, wenn man auf eine fachgenaue Ausführung achtet und die Witterungsumstände beachtet. Wir wollen ein Haus bauen und stehen nun vor der Aufgabe, den Tiefbau zu erledigen und wollten uns sicherheitshalber hier mal informieren.

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