In jedem Bundesland läuft's anders

Truppmannausbildung

Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) regelt in Deutschland die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Die Truppmannausbildung gliedert sich in einen Teil 1 (Grundausbildungslehrgang) und eine Truppmannausbildung Teil 2. Die wird nach landesrechtlichen Regelungen beziehungsweise auf Gemeinde- oder Kreisebene durchgeführt. Daher kann die Ausbildung von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden sein.

Feuerwehrleute üben das korrekte Entnehmen einer dreiteiligen Schiebleiter vom Fahrzeugdach. Foto: Olaf Preuschoff

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.