Handy als Melder

Feuerwehr Alarm Apps: Vor- und Nachteile

Digitale Alarmierungen über Apps sind mittlerweile bei vielen Feuerwehren Standard. Häufig verfügen Lösungen sogar über eine Rückmeldefunktion. Mit dieser lässt sich feststellen, ob ausreichend Kräfte zur Besetzung der Fahrzeuge verfügbar sind oder, ob beispielsweise benachbarte Wehren nachgefordert werden müssen. Doch die Alarmierung über Apps hat nicht nur Vorteile. Wir klären Euch über die Vorzüge und Nachteile von Alarm Apps bei der Feuerwehr auf.

Blaulicht
Symbolfoto: Sven Buchenau

Vorteile:

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  • Rückmeldefunktion zur Einsatzbereitschaft, mit der gegebenenfalls schnell nachalarmiert werden kann.
  • Meist einfache Programmierung und Konfiguration.
  • Funkversorgung in Gebäuden kann durch WLAN sichergestellt werden.
  • Einfache Dokumentation des Einsatzes möglich sowie statistische Analysen zur Brandschutzbedarfsplanung.
  • In der Regel kein Zeitverzug bei Alarmauslösung.
  • Die Kräfte müssen theoretisch keinen Meldeempfänger mehr mitführen.
  • Günstiger, da theoretisch keine Melder beschafft und programmiert werden müssen.

Nachteile:

  • Gesetzgebung komplex: Datenschutz und Verschlüsselung müssen gewährleistet sein.
  • Mobilfunknetz kann insbesondere bei Großschadenslagen überlastet sein und somit Alarmierungen nicht oder nur teilweise zustellen.
  • Generell: Je mehr Software eingesetzt wird, desto fehleranfälliger ist ein System.
  • Wenn die Datenübermittlung über Server läuft, sollten diese optimalerweise redundant angebunden sein, falls einer ausfällt. Ansonsten wäre die Alarmierung für alle Einsatzkräfte gleichzeitig unterbrochen.
  • Akkulaufzeit von Smartphones ist meist wesentlich geringer als die von Pagern.
  • Smartphones können eher Ziel von Hackerangriffen sein.
  • Gegebenenfalls muss die Feuerwehr eine Leitlinie zur Internet-Nutzung und Installation von Antiviren-Software herausgeben, wenn sie eine App nutzen möchte.
  • IT-Unternehmen sind relativ dynamisch. Somit besteht die Gefahr, dass Software vom Stand der Technik überholt wird, kein Support mehr gewährleistet wird oder eine Firma vom Markt verschwindet.
  • Haftungsfragen bei Verstoß gegen Datenschutzgesetze oder Nichtalarmierung müssen geklärt werden.
  • Wenn ein Smartphone ausfällt, muss der Nutzer ein neues Gerät selber kaufen beziehungsweise die Reparaturkosten übernehmen.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Gute Ergänzung zu DME oder der guten alten Sirene.

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  2. Dafür sind Alarm-Apps nicht gedacht. Sie dienen der Alarmierung von Rettungskräften durch die übergeordnete Leitstelle, nicht zur Alarmierung der Polizei durch Privatpersonen. Dafür gibt es die Notrufnummer 110.

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  3. In letzter Zeit wird vermehrt in unserer Nachbarschaft eingebrochen. Das stimmt uns unruhig und daher sind wir nun auf der Suche nach einer Alarmanlage. Solch eine Feuerwehr Alarm App klingt allerdings auch sehr sinnvoll.

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  4. Ich finde es toll, dass man schon mittels Apps solche Sachen klären kann. Natürlich sind mehrere Systeme immer hilfreicher. Aber man selbst hat ja zuhause auch nur eine Brandmeldeanlage.

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  5. Danke für den Kommentar. Der Vergleich mit den Kameras trifft es sehr gut. Die Bedenken bezüglich der Zuverlässigkeit werden sich immer weiter zerstreuen. Mittlerweile gibt es Katastrophen Apps die nahezu alle vorhandenen technischen Wege nutzen können, um eine Warnung an die Endgeräte ausspielen zu können. In den nächsten Jahren wird es da auch für alle Zusatzalarmierungen weitere Backup-Lösungen geben, so dass aus dem “Zusatz-” irgendwann “Basis-” werden wird und die Melder ins Museum wandern. Noch mag es wenige Kollegen geben, die kein Handy bzw. Smartphone besitzen und eisern am Melder festhalten. Die werden aber auch in ein paar Jahren zusammen mit Ihren Meldern in den wohlverdienten Ruhestand gehen.

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  6. Ich denke, der ideale Weg ist eine Kombination aus mehreren Systemen. Keine Alarmierungslösung ist vollkommen ausfallssicher und die Zusatzalarmierung bietet eben die modernste und direkteste Möglichkeit der Interaktion mit dem Alarm und den Kameraden inkl. Rückmeldung, Verfügbarkeitsansicht, Navigation über Google Maps, etc..

    Systeme wie https://blaulichtsms.net/ sind seit über 20 Jahren am Markt und bedienen verlässlich Tausende von Feuerwehren. Da kann man schon davon ausgehen, dass die verwendeten Cloud-Systeme inzwischen ähnlich stabil sind wie veraltete Legacy-Systeme.

    Der größte Vorteil einer Zusatzalarmierung hat aber mit dem Nutzerverhalten zu tun, das bei den Vorteilen nur indirekt erwähnt ist: Das Handy hat man IMMER dabei, während der Piepser oft zu Hause bleibt… Mich erinnert die Diskussion ein bisschen an analoger Fotoapparat vs. Handykamera der frühen 00er-Jahre. Sieht man heutzutage ja was sich durchgesetzt hat 🙂 Das wird bei der Alarmierung auch nicht anders sein.

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  7. App- bzw. cloudbasierte Lösungen bieten eine perfekte Ergänzung zum eigentlichen Alarmierungssystem. Wie wichtig Redundanzen / zusätzliche Alarmierungsmöglichkeiten sind, hat uns am vergangen Samstag z.B. noch Dresden bewiesen. Dort ist für gut 90 Minuten der Polizeifunk ausgefallen, was dazu führte, dass es erhebliche Probleme in der Kommunikation und der Führung der Einsatzkräfte gab. Diese Probleme treten immer wieder bei FMEs / DMEs auf, was die Einsätze natürlich erheblich erschwert. Das System MultiBel zum Beispiel ( http://www.multibel.de ) nutzt nicht nur die Alarmierungsapp, sondern alarmiert automatisch auch noch auf mehrere Telefonnummern pro Person, per SMS, per E-Mail und sogar via Schnittstelle auf die Pager. So hat man gleich mehrere Wege, inklusive des Pagers. MultiBel selbst ist, wie Felix schon sagte, standortunabhängig und kann weltweit, ohne Beachtung von Landesgrenzen, eingesetzt werden.

    Und was den Datenschutz betrifft: Wie macht ihr es jetzt aktuell, wenn z.B. das Funknetz ausfällt? Greift ihr zur WhatsApp-Gruppe? Wie sieht es da dann mit dem Datenschutz aus? Richtig – Schwer bis gar nicht zu gewährleisten! Anders sieht es eben mit der Alarmierungsapp aus. Sichere Rechenzentren in der EU, redundante Ausführung des Systems, Hochverfügbarkeit und alles absolut DSGVO-konform sowie entsprechend zertifiziert. Ganz klar ist ein System wie MultiBel eine zuverlässige Alternative / Zusatzalarmierung und bietet viele nützliche Funktionen zur Rückmeldung und auch direkten Kommunikation untereinander.

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  8. Wir fahren zweigleisig.
    Einige Kamerade haben einen DME (SQuad), Kleinalarm, Vollalarm inkl. Sirene und technische Schleife, der Rest nutzt die Handyalarmierung.
    Vom Grundsatz nicht schlecht allerdings vorkommend, das die Alarmierung nicht auf dem Smartphone ankommt.
    Zudem, verfügt eben nicht jeder Kamerad über ein Handy und wird mit unter auch nicht extra ein teures Handy kaufen und einen Mobilfunkvertrag abschließen nur um alarmiert werden zu können.
    Ich kann beide Seeiten verstehen.

    Ich denke das jede Gemeinde für sich selbst schauen muss, welche Alarmierungsart individuell geeignet ist und in welcher Form das finanzierbar ist.

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  9. An Joseph: =>Führerschein: wer haftet, wenn ich während der Fahrt einen Alarm abstelle und dabei kontrolliert oder beobachtet werde? Bei DMEs ist das klar zu erkennen und wird idR toleriert.

    APPS-Alarm: Lass ich laufen. Keine Abstellung. Ist ja kein Endlosalarm. Kann man einstellen. Bei mir auf 10Sekunden eingestellt 🙂 Das halt ich aus 🙂

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  10. Aus meiner Sicht sind die Alarmierung-Apps auf keinem Fall ein Ersatz für die Funkmeldeempfänger, da nur diese ein anerkanntes Alarmierungsmittel sind und in der Verantwortung des Landkreises/Land liegen.
    Jedoch sehe ich die Alarmierung-Apps als gute und nützliche Redundanz zu den Funkmeldeempfängern.
    Bei uns hat sich diese (bei den analogen Funkmeldeempfängern) schon des öfteren bezahlt gemacht und ich möchte sie nicht mehr missen.
    Des weiteren bieten sie noch schöne Zusatzfunktionen.

    Heißt im Fazit:
    Für mich sind die Alarmierung-Apps eine schöne Sache, aber nur als Redundanz zum Funkmeldeempfänger.

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  11. Wie anfällig so etwas sein kann, wurde letzte Woche beim Ausfall des Vodafone-Netzes gesehen. Über Stunden waren die Rettungsmittel telefonisch nicht zu erreichen und konnten auch keine Anmeldungen in der Notaufnahme durchführen, alles musste über Funk zur Leitstelle oder mit privaten Handys in einem anderen Netz geschehen. Das gleiche beim hausärzlichen Notdienst und beim Hausnotruf, wo auch kein Absetzen des Notrufes möglich war. Bei der Feuerwehrapp würde es darauf hinauslaufen, das nur die Mitglieder alarmierbar wären, die ein anderes Telefonnetz nutzen.

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  12. Diese Alarmierungs-Apps einzelner Wehren gehören m.E. grundsätzlich verboten.
    Es ist die Aufgabe der Landkreise, ein flächendeckendes Alarmierungssystem aufzubauen, welches dann unter der Kontrolle der entsprechenden Behörde steht. Wenn die Feldstärke irgendwo nicht ausreicht, müssen entsprechende Basisstationen aufgebaut werden, oder in Gebäuden dann Gebäudefunkanlagen.
    Landkreisübergreifende Alarmierung lässt sich durch intelligente Zuweisung von RICs mit entsprechender “grenzüberschreitender Aussendung” lösen.

    Es entstehen einfach zu viele rechtliche Probleme:
    – Datenschutz: nicht rechtssicher machbar, wenn Einsatzdaten auf privaten Endgeräten angezeigt und möglicherweise noch gespeichert werden. Dazu kommt die möglicherweise unverschlüsselte oder schlecht verschlüsselte Übertragung (da reicht ein WLAN mit WEP, um hier schon Probleme zu bekommen) –> Abhilfe: Geräte müssen von der Gemeinde gestellt. Damit wären wir wieder bei DMEs/FMEs
    – Schäden am Mobilgerät: wer bezahlt, wenn das Handy durch Vibrationsalarm vom Tisch fällt? Wer bezahlt, wenn das Handy im Gerätehaus beschädigt wird? –> m.E nur schwer umsetzbar, mangels “Beweisführung” im Schadensfall. Die Apps sind nicht manipulationssicher und somit wird es im Einzelfall unmöglich sein, den Schaden durch eine Alarmierung nachzuweisen ODER die Versicherung kann nicht nachweisen, dass der Schaden nicht durch einen Alarm verursacht wurde.
    – Führerschein: wer haftet, wenn ich während der Fahrt einen Alarm abstelle und dabei kontrolliert oder beobachtet werde? Bei DMEs ist das klar zu erkennen und wird idR toleriert.

    Dazu dann die üblichen Probleme beim Betrieb von IT:
    – Redundanz: nicht nur Server, auch Strom und Netzzugang müssen redundant sein. Welche Gemeinde kann das leisten? Hier wäre nur der Betrieb in einem kommunalen Rechenzentrum möglich, womit wir dann wieder bei einem flächendeckenden System für alle unter Kontrolle einer Behörde wären
    – Personal: jemand muss sich um die Software kümmern
    – Geld: Diese Apps kosten auch Geld, das BOS-Netz kostet bis auf die Anschaffung der Geräte nichts.

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  13. Die Vorteile überwiegen aus meiner Sicht klar die Nachteile. Sicherlich ist eine App immer nur als Zusatz zu betrachten aber wir stellen fest, dass bei immer mehr Hochtechnologisierten Betrieben die analoge Alarmierung nicht mehr durch kommt (in Bayern ist analog noch Standard), dafür ist das WLAN meist stabil. Des Weiteren funktioniert die Alarmierung auch über Landkreisgrenzen hinaus was für Ortschaften die an so einer Grenze liegen den FME auch nicht sicher machen. Wir mussten schon längst eine SMS Alarmierung als Zusatz einsetzen. Diese wurde jetzt durch eine App ersetzt durch die wir zusätzliche Features wie die Rückmeldungen, Navigation zur Einsatzstelle und eine Gerätehaussteuerung haben. Alles in allem für uns eine perfekte Ergänzung. Muss am Ende aber doch jede Wehr für sich entscheiden…

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  14. Auch wir haben die Alarmierung per App nur zur Ergänzung. Die App ist schon einige male ausgefallen. Der Melder hat bisher verlässlich funktioniert.

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  15. Mit diesem ausufernden Bürokratischen Schwachsinn und Datenschutz behindern wir uns ständig selbst und stehen unserem Erfolg im Weg

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  16. Apps für Smartphones sollten immer nur als ergänzendes Mittel gesehen werden. Die o.g. Nachteile wiegen deutlich mehr auf als die Vorteile. Gerade die Server-Redundanz und die mögliche Nicht-Funktion bei Stromausfall. Dann funktioniert oft auch da Handynetz nicht.
    Wir haben bei uns in der Wehr auf freiwilliger Basis noch aPager pro. Das funktioniert auch recht gut aber ist nur eine Ergänzung zu unseren Meldern.

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  17. Da es in NRW kein zugelassenes Alarmierungsmittel ist, kann ein solches System nur als Ergänzung in Frage kommen.Insofern stellen sich viele Fragen nicht.

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  18. Smartphoneapp ist nur eine Ergänzung zum Melder

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