eLearning: Dir wird vermittelt wie man auf verschiedene Arten einen Imagefilm für die eigene Feuerwehr realisieren kann und worauf es in der Planung, Durchführung und Nachbereitung ankommt.
Düsseldorf – 2019 musste die FF Wargolshausen einen vierstelligen Betrag zahlen, weil sie in einem Facebook-Beitrag 2018 das Wort “Malle” genutzt hatte, um auf eine Zeltfete mit dem Thema Mallorca hinzuweisen. Geklagt hatte ein Unternehmer aus Nordrhein-Westfalen, der sich die Wortmarke “Malle” 2002 markenrechtlich hatte schützen lassen. In einem weiteren Fall hat nun das Landgericht Düsseldorf ein Urteil gesprochen, das auch für Feuerwehren von Bedeutung ist: Der Inhaber der Marke “Malle” kann es Veranstaltern von “Malle”-Partys untersagen, diese Bezeichnung zu nutzen (Urteil vom 29.11.2019, Az. 38 O 96/19).
Über diesen Fall berichtet die Website Legal Tribune Online. Danach hatte der Unternehmer über 100 Abmahnungen an Party-Veranstalter verschickt. Nicht alle zahlten, sondern wehrten sich gegen die Forderung. Vor Gericht landete nun ein Fall, die Veranstaltung “Malle auf Schalke”. Das Gericht stellte klar, dass die Marke “Malle” seit 2002 für die Dienstleistung “Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten, Partyorganisation und Party-Durchführung” beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante eingetragen ist.
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Somit sollten Feuerwehren bei Zeltpartys, Feuerwehr-Festen und anderen Veranstaltungen diesen Begriff weder im Titel noch in der Beschreibung der Veranstaltung nutzen.
Geschützten Begriff verwendet:
Freiwillige Feuerwehr muss zahlen
Hollstadt-Wargolshausen (BY) – Die Freiwillige Feuerwehr Wargolshausen (Kreis Rhön-Grabfeld) hat eine Abmahnung mit einer Forderung von 50.000 Euro erhalten. Grund: In einer Einladung zur Feier ihres 140-jährigen Bestehens hatte sie das Wort “Malle” verwendet.
50.000 Euro sollte die Feuerwehr Wargolshausen berappen, weil sie einen geschützten Begriff in der Beschreibung einer Facebook-Veranstaltung genutzt habe. Symbolfoto: Sander
2018 feierte die Feuerwehr Wargolshausen ihr 140. Jubiläum. Die Planung und Vorbereitung hatte mehrere Jahre in Anspruch genommen. In einem großen Festzelt fand unter anderem eine “Mallorca-Party” statt. Wie die “Mainpost” berichtete, kam es nun zum Eklat.
In der Post des Feuerwehrvereins steckte plötzlich ein Anwaltsschreiben. Weil die Feuerwehr das Wort “Malle” im Beschreibungstext einer Facebook-Veranstaltung verwendet habe, werde sie zur Kasse gebeten. Dem Zeitungsbericht zufolge fordere ein Unternehmer aus Nordrhein-Westfalen 50.000 Euro für die Nutzung des Begriffes. Diesen habe er sich zuvor markenrechtlich schützen lassen.
Nachdem klar geworden war, dass das Schreiben echt ist, habe sich die Feuerwehr auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt und einen vierstelligen Betrag gezahlt.
Mit dem Werk “Wer haftet, wenn was passiert?” haben die Autoren Jörg Müssig, Dr. Thomas Ruppel und Barbara Timm verschiedene haftungsrechtliche Fallstricke des Feuerwehrlebens anschaulich und praxisgerecht dargestellt.
Auch für Nichtjuristen ist die Thematik verständlich aufbereitet – kein Paragraphendschungel.
Es ist sicher richtig das viele Gastronomen auf Mallorca jahrelang dafür gearbeitet, dass die Begriffe Mallorca und Malle bei den Menschen positiv in Erinnerung geblieben sind. Aber was hat der Markeninhaber damit zu tun ? Fördert er in irgendeinerweise die Menschen damit das die auch was davon haben? NEiN. Er hat doch nur einen Begriff gesucht um damit Geld zu verdienen und Leute abzuschröpfen. Und dir Gerichte geben ihn da auch noch recht. Ansonsten bin ich bei Ihren Kommentar auf ihre Seite das daß Marken- und Urheberrecht wichtig ist um geistiges Eigentum wie Musik, Bücher Gedichte etc. zu schützen. Aber ich bezweifle das der Markeninhaber der geistige “Vater” des Begriffs ist. Er ist nur der Schlaumeyer gewesen der ihn hat schützen lassen.
Eigentum;
ist eigentlich genau das, was die Feuerwehr schützen soll.
Dafür ist sie da.
Mittlerweilen hat sich durchgesetzt, dass die Feuerweher immerhin ihre einsatzfahrzeuge und Schutzausrüstung auch kauft und bezahlt.
Und so nen Feuerwehrauto kostet ja auch schnell mal so viel, wie ein Einfamilienhaus..
Leider hat sich das rechtsstaatliche Denken noch nicht so weit durchgesetzt, als ob die Feuerwehr auch bereit wäre, Geistiges Eigentum zu bezahlen.
Genau wie das gemietete Zelt, für das gewiss auch Miete gezahlt wurde.
Leider ist es tatsächlich so, dass beim Patentamt vor Allem der Staat und seine Günstlinge profitieren.
Das Patentamt ist die Deutsche Behörde, die einen so hohen Anteil Ihrer Einnahmen als Profit an den Staat abgibt, wie keine Andere Behörde.
Wer im Wald ein Stück Holz aufsammelt und daraus ein Kunstwerk schnitzt, der erwirbt daran sein Eigentum, und dieses Eigentum wird durch die Gesetze geschützt.
Leider nicht so beim geistigen Eigentum:
Dieses wird vom Staat zumeist einfach enteignet, ausser, man gibt viel Geld dafür aus.
Es haben viele Gastronomen auf Mallorca Jahrelang dafür gearbeitet, dass die Begriffe Mallorca und Malle bei den Menschen positiv in Erinnerung geblieben sind.
Diese Arbeit wollen jetzt viele Menschen gratis nutzen, um mit Ihren eigenen Veranstaltungen Kasse zu machen.
Auch, wenn die Feuerwehr vielleicht ehrenamtlich ist, geht es bei der Parts ja auch darum, Geld für die Gruppenkasse abzukassieren.
Und da ist es eigentlich nur Fair, wenn man die Leistungen, die man nutzt auch bezahlt.
Auch ich finde die Gebühren beim Patentamt abzockerisch überhöht.
Solange das nur “die Anderen” trifft, lässt das die Menschen kalt.
Aber wenn dann “Wir Ehrenamtler” dran sind, dann sieht man das plötzlich alles ganz anders.
Natürlich ist es immer doof, wenn man erst eine Leistung in Anspruch nimmt, und die Rechnung erst danach kommt.
Trotzdem gilt auch hier, dass man auch die geforderte Höhe des Betrages gerichtlich überprüfen kann.
Soweit manche Kommentatoren es auch als fraglich angesehen haben, ob der Begriff überhaupt schützbar ist, könnte der Betroffene auch dies gerichtlich überprüfen lassen.
Dann würde die Marke wieder gelöscht werden, und jeder dürfte den Begriff gratis nutzen, ohne denen, die diesen Begriff aufgebaut haben etwas zu bezahlen.
Ich finde das Verhalten dieses Unternehmers gegenüber der Feuerwehr Wargolshausen absolut unmöglich! Einer ehrenamtlichen Organisation, die nur Gutes tun will, einen Stein in den Weg zu legen, ist die Frechheit schlechthin!
Wer sich ein Wort schützen lässt, um damit den großen Reibach zu machen, und damit auch noch eine aus lauter Freiwilligen bestehende Hilfsorganisation zu schröpfen, zeigt keinen Funken Menschlichkeit und hat im Gegenzug auch keinerlei Menschlichkeit verdient!
Man schützt und verletzt dadurch übermäßig. Mittlerweile regeln wir uns kaputt und wundern uns, wenn Parteien mit primitiven Slogans viele Stimmen erreichen. Unsere Gerichte fördern das noch. Die Gesellschaft nimmt Schaden und wir sind ohnmächtig. Erschreckend.
Der Gesetzgeber sollte endlich festlegen, dass die erste Abmahnung kostenfrei zu sein hat, um dem Abgemahnten die Möglichkeit zu geben, sein angebliches Fehlverhalten in einer vorgegebenen Frist zu korrigieren. Eine Verwarnung sozusagen. Damit würden sehr viele Rechtsverfahren obsolet und die Gerichtsbarkeit nachhaltig entlastet. Dann könnten sich Anwälte und Gerichte um wirklich wichtigere Verfahren kümmern.
Das europäische Markenamt hätte dem Schwachsinn niemals zustimmen dürfen so einen umgangssprachlichen Begriff schützen zu lassen. Der Schwachsinn gehört schnellstens abgestellt. Hierdurch, unter anderen, erstarken Europagegner und radikale Parteien. Und das kann doch wohl keiner wollen?
Unsere Freiwillige Feuerwehr würde dieses Jahr auch schon abgemahnt.
Wie kann ein gebräuchlicher Begriff als Marke eingetragen werden??
Wann wird unser Gesetzgeber endlich Mal wach und macht diesem Abmahnwahn ein Ende.
Hoffentlich braucht Herr Lück irgendwann mal die Feuerwehr Hilden.
Vielleicht haben die Kameraden vor Ort ja dann die Möglichkeit ebenfalls eine Rechnung zu stellen…
Genauso sehen wir das auch! Das ist eine Unverschämtheit, eine ehrenamtliche Organanisation dermaßen zu bedrängen, selbst wenn hier ein “Fehler” unterlaufen sein sollte. Ein freundlicher Hinweis hätte wohl auch gereicht. Das hat ja wohl niemand mit Absicht gemacht. Haben wir denn in diesem Land wirklich nichts besseres zu tun als uns gegenseitig fertig zu machen? Pfui!!
Das markenrechtliche Schützen von Begriffen und die damit verbundene Abmahnerei ist mittlerweile ein florierender Geschäftsbereich geworden. Mit einer minimalen Investition beim Deutschen Patent- und Markenamt und einem findigen Rechtsanwalt kann man mit wenig Aufwand ein Heidengeld “verdienen”. Als hauptberuflicher Grafiker in einem Zeitschriftenverlag werde ich mit solchen Problemen leider immer häufiger konfrontiert, meine Branche steht quasi seit längerem mit einem Bein im Knast, weil sich in unseren Produkten immer wieder auch geschützte oder sonstwie problematische Inhalte befinden können. Mal kurz nicht aufgepasst und – zack! – Dein Verlag hat eine Klage am Hals. Und dann Du selbst.
Dass unser Gesetzgeber solche Möglichkeiten zulässt bzw. nicht konsequent unterbindet, ist eine mittlere Katastrophe, denn zur Zeit entzieht sich der Markenschutz quasi jeder staatlichen Kontrolle, auch wenn der Staat diesen Schutz (qua Amt) garantieren muss.
Es sollte immer die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben – es kann nicht angehen, dass ein Verein oder – wie in diesem Beispiel – eine ehrenamtliche Feuerwehr mit solcherlei Regressansprüchen konfrontiert wird, erst recht nicht, wenn klar und deutlich erkennbar ist, dass mit der Verwendung der geschützten Begriffe keine wirtschaftliche Gewinnabsicht verknüpft war!
Hier ist unser Staat, unsere Judikative, gefordert!
Man muß sich erst Mal fragen, warum unsere Gerichte und Regierung diesen Prozeßblödsinn überhaupt zulassen. Der Kläger hat laut Pressebericht zudem überhaupt nichts mit Mallorca zu tun. Wohnt weder dort, hat dort kein Geschäft und hat auch mit seinem Gewerbe in Deutschland keinen Bezug zu Mallorca. Hat sich nur “zufällig” den Begriff “Malle” schützen lassen. Um das Ganze auf die Spitze zu treiben: Er klagt erst nach der Party – er könnte ja auch schon bei der Ankündigung klagen. Aber das ist offenbar nicht so lukrativ, wenn nur auf Unterlassung geklagt wird und nicht nachher, wenn die Party gelaufen ist. Mit einem guten Rechtsanwalt und einem nicht zu blöden Staatsanwalt sollte man diesem “Unrechts-Typen” beikommen sollen!
Die Höhe der Strafe ist eine absolute Frechheit – erst Recht, wenn es gegen eine ehrenamtliche Organisation geht.
Mit der Kirmes haben wir vor ein paar Jahren eine Ballermann-Party veranstaltet. 700 Euro Strafe. Wie die GEZ. Zahle es lieber, andernfalls wird es richtig teuer.
Alle im Ehrenamt tätigen sollten darauf hin mal einen Tag ihre Tätigkeit ruhen lassen….Alle ! Damit die Leute mal aufwachen ! Dieses Land funktioniert nur mit und durch Ehrenamtler.
MFG ein Ortswehrführer einer freiwillgen Feuerwehr.
Tja … genau DAMIT machen Schurken Kasse ! Aus Angst vor grösseren Unannehmlichkeiten werden Vergleiche eingegangen, die für die Betroffenen noch immer schmerzhaft sind und dem Geschäftemacher Geld in die Kasse spülen. Der Fantasiename für einen Strandabschnitt mag ja noch eine gewisse Portion “persönliche Gedanken” enthalten. Aber das hier beanstandete Wort für eine Insel hätte nach Auffassung durchaus kompetenter Juristen NIE als Schutzmarke eingetragen werden dürfen. Zudem liegt meines Wissens ein Löschungsersuchen längst vor
Auch müsste mal durchprozessiert werden, inwieweit dem Inhaber des Rechts an dem Namen überhaupt ein Schaden entstanden ist. Alleine die Festsetzung des Streitwerts auf 50.000 Euro beweist die Gewinnerzielungsabsicht …
Aber wie gesagt: Kasse machen …
Ich hoffe nur für den Besagten Unternehmer, dass es bei ihm niemals brennt oder er in eine Situation gerät wo er auf die Feuerwehr angewiesen ist.
Soll er sich doch von der Kohle die er abgezockt hat Hilfe kaufen.
Unmöglich und einfach keine Menschlichkeit mehr.
Ist mir auch passiert, nachdem ich auf einer Seite eines Lokales das Wort Ballermannparty für eine Veranstaltung verwendet habe.
Ich wusste auch nicht, dass der Name Ballermann geschützt ist.
Es ist sicher richtig das viele Gastronomen auf Mallorca jahrelang dafür gearbeitet, dass die Begriffe Mallorca und Malle bei den Menschen positiv in Erinnerung geblieben sind. Aber was hat der Markeninhaber damit zu tun ? Fördert er in irgendeinerweise die Menschen damit das die auch was davon haben? NEiN. Er hat doch nur einen Begriff gesucht um damit Geld zu verdienen und Leute abzuschröpfen. Und dir Gerichte geben ihn da auch noch recht. Ansonsten bin ich bei Ihren Kommentar auf ihre Seite das daß Marken- und Urheberrecht wichtig ist um geistiges Eigentum wie Musik, Bücher Gedichte etc. zu schützen. Aber ich bezweifle das der Markeninhaber der geistige “Vater” des Begriffs ist. Er ist nur der Schlaumeyer gewesen der ihn hat schützen lassen.
Eigentum;
ist eigentlich genau das, was die Feuerwehr schützen soll.
Dafür ist sie da.
Mittlerweilen hat sich durchgesetzt, dass die Feuerweher immerhin ihre einsatzfahrzeuge und Schutzausrüstung auch kauft und bezahlt.
Und so nen Feuerwehrauto kostet ja auch schnell mal so viel, wie ein Einfamilienhaus..
Leider hat sich das rechtsstaatliche Denken noch nicht so weit durchgesetzt, als ob die Feuerwehr auch bereit wäre, Geistiges Eigentum zu bezahlen.
Genau wie das gemietete Zelt, für das gewiss auch Miete gezahlt wurde.
Leider ist es tatsächlich so, dass beim Patentamt vor Allem der Staat und seine Günstlinge profitieren.
Das Patentamt ist die Deutsche Behörde, die einen so hohen Anteil Ihrer Einnahmen als Profit an den Staat abgibt, wie keine Andere Behörde.
Wer im Wald ein Stück Holz aufsammelt und daraus ein Kunstwerk schnitzt, der erwirbt daran sein Eigentum, und dieses Eigentum wird durch die Gesetze geschützt.
Leider nicht so beim geistigen Eigentum:
Dieses wird vom Staat zumeist einfach enteignet, ausser, man gibt viel Geld dafür aus.
Es haben viele Gastronomen auf Mallorca Jahrelang dafür gearbeitet, dass die Begriffe Mallorca und Malle bei den Menschen positiv in Erinnerung geblieben sind.
Diese Arbeit wollen jetzt viele Menschen gratis nutzen, um mit Ihren eigenen Veranstaltungen Kasse zu machen.
Auch, wenn die Feuerwehr vielleicht ehrenamtlich ist, geht es bei der Parts ja auch darum, Geld für die Gruppenkasse abzukassieren.
Und da ist es eigentlich nur Fair, wenn man die Leistungen, die man nutzt auch bezahlt.
Auch ich finde die Gebühren beim Patentamt abzockerisch überhöht.
Solange das nur “die Anderen” trifft, lässt das die Menschen kalt.
Aber wenn dann “Wir Ehrenamtler” dran sind, dann sieht man das plötzlich alles ganz anders.
Natürlich ist es immer doof, wenn man erst eine Leistung in Anspruch nimmt, und die Rechnung erst danach kommt.
Trotzdem gilt auch hier, dass man auch die geforderte Höhe des Betrages gerichtlich überprüfen kann.
Soweit manche Kommentatoren es auch als fraglich angesehen haben, ob der Begriff überhaupt schützbar ist, könnte der Betroffene auch dies gerichtlich überprüfen lassen.
Dann würde die Marke wieder gelöscht werden, und jeder dürfte den Begriff gratis nutzen, ohne denen, die diesen Begriff aufgebaut haben etwas zu bezahlen.
Ich kann auch nicht nachvollziehen warum es möglich ist Begriffe wie “Malle” oder “Ballermann” schützen zu lassen …!
Ich finde das Verhalten dieses Unternehmers gegenüber der Feuerwehr Wargolshausen absolut unmöglich! Einer ehrenamtlichen Organisation, die nur Gutes tun will, einen Stein in den Weg zu legen, ist die Frechheit schlechthin!
Wer sich ein Wort schützen lässt, um damit den großen Reibach zu machen, und damit auch noch eine aus lauter Freiwilligen bestehende Hilfsorganisation zu schröpfen, zeigt keinen Funken Menschlichkeit und hat im Gegenzug auch keinerlei Menschlichkeit verdient!
Man schützt und verletzt dadurch übermäßig. Mittlerweile regeln wir uns kaputt und wundern uns, wenn Parteien mit primitiven Slogans viele Stimmen erreichen. Unsere Gerichte fördern das noch. Die Gesellschaft nimmt Schaden und wir sind ohnmächtig. Erschreckend.
Der Gesetzgeber sollte endlich festlegen, dass die erste Abmahnung kostenfrei zu sein hat, um dem Abgemahnten die Möglichkeit zu geben, sein angebliches Fehlverhalten in einer vorgegebenen Frist zu korrigieren. Eine Verwarnung sozusagen. Damit würden sehr viele Rechtsverfahren obsolet und die Gerichtsbarkeit nachhaltig entlastet. Dann könnten sich Anwälte und Gerichte um wirklich wichtigere Verfahren kümmern.
Das europäische Markenamt hätte dem Schwachsinn niemals zustimmen dürfen so einen umgangssprachlichen Begriff schützen zu lassen. Der Schwachsinn gehört schnellstens abgestellt. Hierdurch, unter anderen, erstarken Europagegner und radikale Parteien. Und das kann doch wohl keiner wollen?
Rechtlich leider einwandfrei!
Unsere Freiwillige Feuerwehr würde dieses Jahr auch schon abgemahnt.
Wie kann ein gebräuchlicher Begriff als Marke eingetragen werden??
Wann wird unser Gesetzgeber endlich Mal wach und macht diesem Abmahnwahn ein Ende.
Hoffentlich braucht Herr Lück irgendwann mal die Feuerwehr Hilden.
Vielleicht haben die Kameraden vor Ort ja dann die Möglichkeit ebenfalls eine Rechnung zu stellen…
Traurig, dass sowas möglich ist.
Genauso sehen wir das auch! Das ist eine Unverschämtheit, eine ehrenamtliche Organanisation dermaßen zu bedrängen, selbst wenn hier ein “Fehler” unterlaufen sein sollte. Ein freundlicher Hinweis hätte wohl auch gereicht. Das hat ja wohl niemand mit Absicht gemacht. Haben wir denn in diesem Land wirklich nichts besseres zu tun als uns gegenseitig fertig zu machen? Pfui!!
Das markenrechtliche Schützen von Begriffen und die damit verbundene Abmahnerei ist mittlerweile ein florierender Geschäftsbereich geworden. Mit einer minimalen Investition beim Deutschen Patent- und Markenamt und einem findigen Rechtsanwalt kann man mit wenig Aufwand ein Heidengeld “verdienen”. Als hauptberuflicher Grafiker in einem Zeitschriftenverlag werde ich mit solchen Problemen leider immer häufiger konfrontiert, meine Branche steht quasi seit längerem mit einem Bein im Knast, weil sich in unseren Produkten immer wieder auch geschützte oder sonstwie problematische Inhalte befinden können. Mal kurz nicht aufgepasst und – zack! – Dein Verlag hat eine Klage am Hals. Und dann Du selbst.
Dass unser Gesetzgeber solche Möglichkeiten zulässt bzw. nicht konsequent unterbindet, ist eine mittlere Katastrophe, denn zur Zeit entzieht sich der Markenschutz quasi jeder staatlichen Kontrolle, auch wenn der Staat diesen Schutz (qua Amt) garantieren muss.
Es sollte immer die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben – es kann nicht angehen, dass ein Verein oder – wie in diesem Beispiel – eine ehrenamtliche Feuerwehr mit solcherlei Regressansprüchen konfrontiert wird, erst recht nicht, wenn klar und deutlich erkennbar ist, dass mit der Verwendung der geschützten Begriffe keine wirtschaftliche Gewinnabsicht verknüpft war!
Hier ist unser Staat, unsere Judikative, gefordert!
Man muß sich erst Mal fragen, warum unsere Gerichte und Regierung diesen Prozeßblödsinn überhaupt zulassen. Der Kläger hat laut Pressebericht zudem überhaupt nichts mit Mallorca zu tun. Wohnt weder dort, hat dort kein Geschäft und hat auch mit seinem Gewerbe in Deutschland keinen Bezug zu Mallorca. Hat sich nur “zufällig” den Begriff “Malle” schützen lassen. Um das Ganze auf die Spitze zu treiben: Er klagt erst nach der Party – er könnte ja auch schon bei der Ankündigung klagen. Aber das ist offenbar nicht so lukrativ, wenn nur auf Unterlassung geklagt wird und nicht nachher, wenn die Party gelaufen ist. Mit einem guten Rechtsanwalt und einem nicht zu blöden Staatsanwalt sollte man diesem “Unrechts-Typen” beikommen sollen!
Die Höhe der Strafe ist eine absolute Frechheit – erst Recht, wenn es gegen eine ehrenamtliche Organisation geht.
Mit der Kirmes haben wir vor ein paar Jahren eine Ballermann-Party veranstaltet. 700 Euro Strafe. Wie die GEZ. Zahle es lieber, andernfalls wird es richtig teuer.
Alle im Ehrenamt tätigen sollten darauf hin mal einen Tag ihre Tätigkeit ruhen lassen….Alle ! Damit die Leute mal aufwachen ! Dieses Land funktioniert nur mit und durch Ehrenamtler.
MFG ein Ortswehrführer einer freiwillgen Feuerwehr.
Tja … genau DAMIT machen Schurken Kasse ! Aus Angst vor grösseren Unannehmlichkeiten werden Vergleiche eingegangen, die für die Betroffenen noch immer schmerzhaft sind und dem Geschäftemacher Geld in die Kasse spülen. Der Fantasiename für einen Strandabschnitt mag ja noch eine gewisse Portion “persönliche Gedanken” enthalten. Aber das hier beanstandete Wort für eine Insel hätte nach Auffassung durchaus kompetenter Juristen NIE als Schutzmarke eingetragen werden dürfen. Zudem liegt meines Wissens ein Löschungsersuchen längst vor
Auch müsste mal durchprozessiert werden, inwieweit dem Inhaber des Rechts an dem Namen überhaupt ein Schaden entstanden ist. Alleine die Festsetzung des Streitwerts auf 50.000 Euro beweist die Gewinnerzielungsabsicht …
Aber wie gesagt: Kasse machen …
Ich hoffe nur für den Besagten Unternehmer, dass es bei ihm niemals brennt oder er in eine Situation gerät wo er auf die Feuerwehr angewiesen ist.
Soll er sich doch von der Kohle die er abgezockt hat Hilfe kaufen.
Unmöglich und einfach keine Menschlichkeit mehr.
Ein Wahnsinn, kleinkrämerei
Ist mir auch passiert, nachdem ich auf einer Seite eines Lokales das Wort Ballermannparty für eine Veranstaltung verwendet habe.
Ich wusste auch nicht, dass der Name Ballermann geschützt ist.
Damals waren es Gottseidank nur 500 €