Gesetz in Kraft getreten

Unfallbilder: Härtere Strafen für Gaffer

Berlin – Die 2019 beschlossene Gesetzesänderung zum Schutz von Unfallopfern ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Das Anfertigen von Bildern beziehungsweise Aufnahmen von Unfallopfern wird damit härter bestraft. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) spricht davon, dass nun eine Gesetzeslücke geschlossen sei.

Symbolfoto: Michael Rüffer (Bild: Michael Rüffer)

Stand in Paragraph 201a des Strafgesetzbuches (StGB) zuvor nur das Ablichten lebender Personen bei “Unfällen oder Unglücksfällen” unter Strafe, gilt dies nun auch für Tote. Dabei ist es sowohl verboten, Aufnahmen anzufertigen, als auch diese weiterzuverbreiten. Geahndet wird ein Verstoß mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren.

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Lambrecht dazu: “Unfallopfer aus reiner Sensationsgier zu fotografieren, verletzt jeden menschlichen Anstand. Häufig behindern Gaffer auch noch Rettungskräfte, die alles tun, um Leben zu retten. Das Fotografieren von Verstorbenen ist bislang anders als das Fotografieren überlebender Unfallopfer nicht strafbar. Diese Lücke im Strafrecht haben wir jetzt geschlossen. Den Angehörigen müssen wir das zusätzliche Leid ersparen, dass Bilder ihrer verstorbenen Eltern oder Kinder auch noch verbreitet werden.”

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Kommentare zu diesem Artikel

  1. Bei größeren Feuerwehren gibt es extra PR Teams die, wenn genug Kräfte vor Ort sind, Bilder zur internen Dokumentation und auch Fehlerbehebung machen. Dies wird niemals der Fall sein wenn ein einzelnes HLF bei einem Massenunfall ist, wenn dann aber mehrere Rüstzüge Vorort sind bzw. die Aufgabe der Feuerwehr nurnoch im Bereitstellen eines Brandschutzes und der Ausleuchtung liegt kann dieses PR Team Bilder machen ohne dabei wichtige Einsatzkräfte zu binden. Hierbei können ja trotzdem noch einzelne Unfallbeteiligte an der Unfallstelle sein.

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  2. Ich sehe keinen Grund dafür als Feuerwehr solche Bilder zu machen. A) Wenn die Person noch lebt muss der Fokus aller Beteiligten auf einer schnellen und Patientengerechten Hilfe liegen. Da ist meiner Meinung nach kein Platz und Zeit für Bilder. Ich als GF würde jedem in meiner Gruppe in den Hintern treten der in einer solchen Situation Handy oder Kamera in der Hand hat!
    B) Ist die Person bereits verstorben obliegt jede Dokumentation der Polizei oder dem Gutachter. Auch dabei hat die Feuerwehr besseres zu tun als Fotos zu machen (ausleuchten, sichtschutz etc.)!

    Für mich ist das auch für Einsatzkräfte ein absolutes no go!

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  3. Darf man eigentlich als Feuerwehr Unfallorte mit erkennbaren Unfallopfern (Verletzte oder Tote) im Rahmen der Einsatzdokomentation und für Ausbildungszwecke fotografieren?

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