Rechtsstreit bei der Feuerwehr

Rausschmiss wegen Kritik am Wehrleiter nicht Rechtens

Fernwald (HE) – Zwei Feuerwehrmänner der Freiwilligen Feuerwehr Fernwald (Kreis Gießen) sind nach öffentlicher Kritik an ihrem Gemeindebrandinspektor von der Wehr ausgeschlossen worden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hob den Ausschluss nun auf.

Zwei Feuerwehrmänner der Freiwilligen Feuerwehr Fernwald sind nach öffentlicher Kritik an ihrem Gemeindebrandinspektor von der Wehr ausgeschlossen worden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hob den Ausschluss nun auf. Symbolfoto: Rüffer (Bild: Michael Rüffer)

Wie es in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs heißt, habe es 2016 Differenzen über die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) gegeben. Im Kern ging es wohl um eine vermeintliche Benachteiligung der Wehr bei Einsätzen auf der Bundesstraße 457. Der “Gießener Anzeiger” berichtet, Einsatzkräfte der FF im Fernwalder Ortsteil Albach würden bei Verkehrsunfällen nicht alarmiert, selbst wenn die Einsatzstelle in ihrem Zuständigkeitsbereich läge.

Anzeige

Zwei Mitglieder der Wehr machten sich darüber während der Jahreshauptversammlung des Feuerwehrvereins Luft. Im Beisein des Bürgermeisters beschwerten sie sich über den Leiter der Feuerwehr. Die Feuerwehrmänner sprachen dem Gemeindebrandmeister laut VGH die “fachliche und persönliche Eignung ab” und forderten ihn zum Rücktritt auf.

Daraufhin bat die Wehrführung die Gemeinde um Ausschluss der beiden, was diese dann auch tat. Die Gemeinde begründete es mit “unkameradschaftlichem Verhalten”.

Rauswurf nicht verhältnismäßig

Dagegen klagten die Feuerwehrleute. Sie erwirkten beim Verwaltungsgericht Gießen zunächst eine Befristung des Ausschlusses bis 30. Juni 2020, legten jedoch Berufung ein.

Der VGH entschied nun, dass der Ausschluss der Kläger nicht rechtens war. Die Pflichtverletzungen der Kläger bezögen sich nicht auf ihr Einsatzverhalten und die Verhältnismäßigkeit für den Rausschmiss sei nicht gegeben. Eine mildere feuerwehrrechtliche Ordnungsmaßnahme – etwa ein schriftlicher Verweis – wäre hingegen erforderlich und angemessen gewesen.

Hier mehr über Rechtsfälle bei der Feuerwehr lesen

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Man sollte schon wissen, dass die Feuerwehren keine Hilfsorganisation sind. Und voreingenommene Einsellungen sollte man nicht verallgemeinern.

    Auf diesen Kommentar antworten
  2. Kann ich nur bestätigen. Kritik ist nicht erwünscht. Du bist immer der Nörgler wenn du der “Führung” nicht wohlgesonnen bist.
    Ergebniss 3 Kameraden in die Altersabteilung obwohl noch lange nicht so alt

    Auf diesen Kommentar antworten
  3. Ergänzend muss man auch dazu sagen das nach HBKG der Brandschutz sichergestellt werden muss und das lief bei 3 OT Wehren nunmal vl. etwas unglücklich.

    Wir reden hier aber bei den betroffenen OT Wehren aber von wenige 100m die sich da auch nicht viel gaben bzw. die Kernwehr nunmal einen kürzeren Anfahrtsweg hatte Zeitlich als auch Fahrtweg in m.

    Und das hier Neu/Umbau und Neubeschaffungen anstanden bis unkammeradschaftlich, unsachlich usw. an alle Führenden Kräfte gezielt GBI angegangen worden sind steht hier auch nirgends bzw. wurde aber im Kreis berichtet.

    Auf diesen Kommentar antworten
  4. Ja Ich bitte doch darum (auch Feuerwehrmagazin) sich erst einmal richtig in das Thema in den Presseberichten etc. zu Informieren, auch hier nicht mal zu 75 % informiert und vl. mal das HBKG durchlesen.

    Ist einer der Nachbarkommunen und das was da ablief tatsächlich unkammetadschaftlich und Image Killer für die Feuerwehren in Hessen!

    Hier wurde auch keiner übersprungen sondern der Brandschutz sicher gestellt.

    Aber hier liefen boch viel mehr Dinge ab was nicht dort hin gehört und auch fehlende Ausbildung sowohl teilweise passive nicht mal vorhandene Grundausbildung die sich da zu Wort und das noch unsachlich und beleidigend gemeldet haben.

    Jedoch Schade um die Kalender die dort hergestellt wurden.

    Auf diesen Kommentar antworten
  5. Als FF- Mitglied kannst Du dich an Presse oder die zuständigen Landtagsabgeordneten wenden und deine Nerven und die Zeit investieren, um festzustellen- es passiert nichts. Die Sache mit den hackenden Krähen und den Augen… und da machen die Aufsichtsbehörden und die sogenannten “Interessenvertreter” (KFV, LFV DFV) voll mit.

    Auf diesen Kommentar antworten
  6. Tjo,

    Gibt halt überall Leute die absolut nicht kritikfähig sind, dann beleidigt sind wie kleine Kinder und darauf sämtliches Vitamin B aktivieren um den bösen Kritikern so richtig eins aus zu wischen…. nicht nur bei der Feuerwehr, erst recht auch beim BRK, ASB, usw.. und am aller Meisten in der Politik…
    Wenn dieser feine Herr aus dem Bericht das noch n paar mal macht fährt die Wehr bald sicher nicht nur zu VUs nicht mehr mit raus, sondern aufgrund fehlender Aktiven wohl gar nicht mehr.
    Als ich 3 Monate Dienstverbot bekommen sollte, nur weil ich der Fachdienstleiterin – wie hinterher viele zugegeben haben völlig richtig – Paroli geboten habe, hab ich denen – nach 11 Jahren Arsch aufreißen für den Verein – den Stinkefinger gezeigt und bin komplett gegangen! Hinterher war das Bedauern groß, keiner hätte damit gerechnet dass ich das durchzuziehen würde….
    Aber dann kamen auch noch die Lügen, mit denen sie den Anderen gegenüber mein Dienstverbot als einzig richtige Reaktion darstellen wollten!

    Lange Rede, kurzer Sinn:
    In Zeiten akuten Mitgliedermangels ne klasse Werbung für alle Feuerwehren!!!!

    Auf diesen Kommentar antworten
  7. Würde ich mir auch nicht gefallen lassen. Wende dich doch mal an die Presse oder einen deiner zuständigen Landtagsabgeordneten (außer vielleicht den von der AfD). Das wird schon für ordentlich Wirbel sorgen.

    Auf diesen Kommentar antworten
  8. Es gibt recht viele TSF-W mit Rüstsatz. Und einen Ort zu überspringen ist nicht schön.

    Auf diesen Kommentar antworten
  9. Vorsicht mit Halbwissen bei solchen Berichten.
    Wie im richtigen Leben gibt es auch hier zwei Seiten.

    Auf diesen Kommentar antworten
  10. Auch die Wehrfürährung muss sich Kritik anhören.

    Auf diesen Kommentar antworten
  11. Normalerweise muss ja immer dir jeweilige Ortswehr alamiert werden. Wenn die E Stelle nicht im Ortsgebiet liegt, wird nach erforderlichem Material alamiert. Und da ein TSF-W keinen THL Satz hat wird es dann übersprungen

    Auf diesen Kommentar antworten
  12. Ich habe die Feuerwehr gewechselt, weil meine Ortswehr ebenfalls nicht zu Verkehrsunfällen im Zuständigkeitsbereich alarmiert wird & bin nun im Nachbarort in der FW. (Statt der örtlichen FW die zwar keinen Rettungssatz besitzt aber mit einem TSF-W durchaus Erstmaßnahmen durchführen könnte, kam die städtische Feuerwehr. Man selbst kam sich schon etwas Hintergsngen vor.)Dort wo ich nun bin wird die Feuerwehr bei allen Einsätzen bei denen sie erforderlich ist auch alarmiert und mit eingebunden, so halte ich es für angemessen.

    Auf diesen Kommentar antworten
  13. In der Feuerwehr ist mittlerweile alles möglich! Ich werde ausgeschlossen, weil ich einen sogenannten Kameraden angezeigt habe, weil er auf einer Fahnenweihe den Hitler gruß gezeigt hatte..

    Auf diesen Kommentar antworten
  14. Dachte immer sowas gibt es nur beim BRK….aber scheinbar wohl ein Problem aller HiOrs…

    Kritik am Führungspersonal…….und schon geht’s richtig los mit Mobbing, Benachteiligung, Ausschluss….

    Auf diesen Kommentar antworten
  15. Das kenne ich leider. Berechtigte Kritik an den Führungskräften und man wird denunziert oder es wird einem unkameradschaftliches Verhalten oder sogar Mobbing vorgeworfen. Bestimmt kein Einzelfall.

    Auf diesen Kommentar antworten

Schreibe einen Kommentar zu K-L. Reinhardt

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert