Bremen – Um bei einem Alarm schnell ausrücken zu können, müssen freiwillige Kräfte zuerst einmal möglichst schnell das Feuerwehrhaus erreichen. Doch was ist bei der Anfahrt erlaubt und was nicht? Wir klären auf, wie die Rechtslage in drei konkreten Fällen aussieht.
Eins vorweg: Das Thema Einsatzfahrt zum Feuerwehrhaus ist seit Jahrzehnten ein Dauerbrenner. Rechtsvorgaben einerseits, Empfehlungen, örtliche Anweisungen oder mitunter diskutiertes Halbwissen andererseits führen oft zu emotional geführten Gesprächen im Kameradenkreis. Und wenn dann der Melder geht und die Sirene heult, schaltet der Adrenalinkick bei einigen Kameraden das rationale Denken aus. Plötzlich zählt es bei manchen nur noch, einen Platz im Einsatzfahrzeug zu ergattern, um an vorderster Front dabei zu sein. Und dafür werden auf der Anfahrt wahnwitzige Risiken mit enormen Geschwindigkeiten, Überholmanövern und Nötigungen eingegangen. Der rechtliche Rahmen ist da und das ist gut und wichtig. Doch es geht nicht allein um Dachaufsetzer, Warnblinker oder rote Ampeln. Oder um irgendetwas, was Gutachter und Richter später wochenlang in einer Gerichtsverhandlung bis ins kleinste Detail rechtlich beleuchten. Viel wichtiger ist der Einsatz des gesunden Menschenverstandes – mit einer sinnvollen und angemessenen Fahrweise, mit der weder Fahrer noch Unschuldige gefährdet werden.
Anzeige
Damit andere Verkehrsteilnehmer die Privatfahrzeuge von freiwilligen Feuerwehrleuten erkennen können, kann eine gewisse Kennzeichnung Sinn machen. Cartoon: Rabe
Durchfahren einer Fußgängerzone
Das Durchfahren einer Fußgängerzone birgt hohe Risiken. Schließlich sind dort in der Regel nur Fußgänger unterwegs, die allen anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber Vorrang haben und nicht damit rechnen, dass sie einem Pkw begegnen. Ein Durchfahren kann daher ebenfalls nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig sein. Ist die Fußgängerzone dicht besucht, scheidet eine Benutzung mit dem Privatfahrzeug von vornherein aus, da eine Gefährdung der Fußgänger wahrscheinlich ist. Halten sich hier nur wenige Menschen auf und ist das auch sicher für den Pkw- Fahrer überschaubar, dürfte ein Durchfahren mit Warnblinklicht und im Schritttempo im Einzelfall erlaubt sein. Das gilt aber auch nur dann, wenn das Feuerwehrhaus dadurch wesentlich schneller erreicht wird – zum Beispiel um einen Stau zu umfahren. Besteht eine Alternative über eine regulär freigegebene Straße, ist diese zu benutzen.
Nutzung eines gesperrten Forstweges
Anders dürfte das Ganze bei einem für Pkw gesperrten Wald- oder Forstweg aussehen. Hier dürfte regelmäßig nur vereinzelt mit Spaziergängern zu rechnen sein. Ist das Feuerwehrhaus auf diesem Weg deutlich schneller zu erreichen, ist ein Durchfahren mit Warnblinklicht und in gemäßigtem Tempo zulässig.
Fahren ohne Begleitperson
Nach Paragraf 6e Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit Paragraf 48a Fahrerlaubnisverordnung (FeV) dürfen Jugendliche mit 17 Jahren eine Fahrerlaubnis für bestimmte Führerscheinklassen erwerben. Nutzen dürfen sie diese, wenn sie eine eingetragene Person begleitet. Nehmen sie ohne ihre Begleitperson am Straßenverkehr teil, liegt ein Verstoß gegen Paragraf 2 Absatz 1 Satz 1 StVG vor. Die Sonderrechte nach Paragraf 35 Absatz 1 StVO befreien jedoch nur von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, nicht aber von anderen verkehrsrechtlichen Bestimmungen. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat nach Paragraf 21 Absatz 1 Nr. 1 StVG dar.
Die Nutzung solcher unbeleuchteten Dachaufsetzer für die Kennzeichnung von Privatfahrzeugen freiwilliger Feuerwehrleute ist rechtlich zulässig. Es gibt viele Befürworter, aber auch strikte Gegner. Wichtig ist auf alle Fälle, dass niemals andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden dürfen. Foto: Hegemann
In der Juli-Ausgabe 2019 des Feuerwehr-Magazins hat Rechtsexpertin Nicole Kreutz noch einige weitere typische Verkehrssituationen wie die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit, das Überfahren einer roten Ampel oder die Nutzung von Standstreifen betrachtet. Die Juli-Ausgabe mit dem Beitrag > Anfahrt zum Feuerwehrhaus – Eure Rechte im Straßenverkehr < kann im Online-Shop des Feuerwehr-Magazins noch bestellt werden. Als gedruckte Ausgabe oder zum Download.
In unserem Shop bieten wir auch Dachaufsetzer an. Sie helfen dabei, Privatfahrzeuge von Feuerwehrleuten für andere Verkehrsteilnehmer identifizierbar zu machen.
Das wiederrum ist ebenfalls nicht richtig. Der Einsatz beginnt ab dem Zeitpunkt der Alarmierung. Den angehörigen der Hilfsorganisationen stehen ab diesem Zeitpunkt ja auch alle Versicherungsleistungen zu. Sonderrechte sind grundsätzlich Personen abhängig, das bedeutet das die angehörigen durchaus in einem gewissen Rahmen und natürlich nur VERHÄLTNISMÄSSIG von den Regeln der StVO abweichen dürfen. Nichts desto trotz hängt genau hier der Knackpunkt. Die berühmte brennende Mülltonne und der Feuerwehrmann der um 19:30 Uhr mit 100 Km/h durch den Ort “knallt”. Sicherlich weder verhöltnismässig noch verantwortungsvoll. Jeder Angehörige einer Hilforganisation sollte soviel Verantwortungsbewusstsein haben um seine eigene Fahrweise einzuschätzen. Letztendlich sollte das Ziel sein seine Aufgabe zu erfüllen, zu retten und zu schützen und nicht als erster am Gerätehaus zu sein.
Warum zu Einsatz, brennende Mülltonne, oder Personen in Gefahr. Für eine Lebensgefahr habe ich auch schon gar gegeben, wo frei war, im nachging war es richtig
Diese Aussage ist äußerst umstritten und von verschiedenen OLGs unterschiedlich bewertet. Denn: der Einsatz der Feuerwehr beginnt nicht zu Hause, sondern immer am Ort des Feuerwehrfahrzeugs, um zu einem Einsatzort zu gelangen. Von daher kann das Sonderrecht nur an die Feuerwehr und nicht an den Feuerwehrmann gebunden sein. Anders die Polizei: hier kann sich jeder Polizeibeamte sofort in den Dienst versetzen, ist also dann “die Polizei” im Sinne § 35 StVO mit entsprechenden Sonderrechten.
Respekt vor diesem Kommentar. Endlich mal Menschen die uns Retter nicht als blöde verkehrsraudis ansehen. Wir versuchen so schnell wie möglich zu helfen. Nur leider macht der heutige dichte Verkehr egal ob Stadt oder Land den freiwilligen immer mehr das Leben schwer. Von ihnen Herr Schmidt sollte er mehrere Menschen geben, die befürworter der Feuerwehren sind. Ich hoffe das ihr Kommentar auch von oberster Stelle gelesen wird und die freiwilligen helfen egal welche Hilfsorganisation sich in ihrem PKW zeigen können wenn sie hoheitliche Aufgaben erfüllen müssen. Gruß Ulf
Das ist nicht ganz richtig, durch die Fehlende Blaulicht und Sirenenanlage haben Privat-PKW keine Wegerechte, dh der Fahrer darf von anderen Verkehrsteilnehmern nicht verlangen vorbei gelassen zu werden, aber trotzdem Sonderrechte. Die Sonderrechte sind laut Gesetzgeber nicht an das Feuerwehrfahrzeug, sondern an den Fahrer von eben diesem gebunden. Also auch beim Fahren des Privat-PKW, wenn der Fahrer sich auf hoheitlicher mission befindet.
Hallo zusammen.
Erstmal Respekt für die Ehrenamtlichen Helden der Feuerwehr.
Ich war schon in der Lage da ging es um Leben oder tot, da ich eingeklemmt war und mein Auto zu brennen begann, ich war froh als ich das martinshorn hörte und mir dachte hoffentlich ist das die Feuerwehr mit Wasser, ich konnte kaum noch atmen und hatte schon abgeschlossen mit dem Leben, man sagte mir 30 secunden später hätte es keine Rettung mehr gegeben für mich. DANKE FEUERWEHR LEUTE.
Wen ich unterwegs bin und ich sehe ein Auto mit FEUERWEHR IM EINSATZ, las ich den sofort an mier vorbei und bitte alle Autofahrer das gleiche zu tun jede secunde zählt ich habs erlebt.
In meine Augen sollten Aktieve Männer und Frauen der Feuerwehr
Ein Blaulicht haben dürfen und mann würde sie schneller erkennen grade auch abends.
Eine bitte an Joachim Herrman, bitte machen sie das möglich, den es ist meistens immer höchste eile geboten um Leben zu retten.
Wer setzt den scho sein eigenes Leben ein um anderen zu helfen????? höchsten Respekt und Gottes Kraft den Feuerwehren.
Ich ziehe den Hut vor euch.
Mfg. Schmid
Ich bin selber in einer Hiorg und in einer SEG zwischen meiner Wohnung und Unterkunft sind 12Km die ich bei normaler Verkehrslage in 10min unter Einhaltung Stvo sicher ereiche. Einkalkuliere ich aber 15min wegen Verkehr , Witterungseinflüsse.Klar kann ich verstehen das man schnell am Gerätehaus/Unterkunft ist aber was nützt es mich wenn ich mich selbst und andere gefährde ? Nichts weil ein verletzter Helfer egal ob Feuerwehr , THW , DRK … ein schlechter Helfer ist! Ich habe im Vorfeld eine Stopuhr geholt und bin mal die schnellstmögliche Stecke gefahren ( Vorbreitung mit Navi schnellste Route und alternativ Rute) das Ergebnis genommen und die Hälfte draufgepackt so bin ich immer entspannt genug um ggf noch das Einsatzfahrzeug zu führen und nicht vor lauter Adrenalin durch das fahren nicht mhr in der Lage bin meine Hose richtig an zu ziehen. Also wenn Melder , App oder sonst was geht erstmal Atem holen ins Auto und Radio und Handy aus bzw weg und konzentriert zur Unterkunft. Weil der Richter im nachhinen am grünen Tisch ganz juristisch deine Taten auseinader pflückt und evtl. dein Führerschein Zwangsurlaub bei deiner Verwaltung macht weil dein Gehirn ausgesetzt hat wie der Melder ging.
Das wiederrum ist ebenfalls nicht richtig. Der Einsatz beginnt ab dem Zeitpunkt der Alarmierung. Den angehörigen der Hilfsorganisationen stehen ab diesem Zeitpunkt ja auch alle Versicherungsleistungen zu. Sonderrechte sind grundsätzlich Personen abhängig, das bedeutet das die angehörigen durchaus in einem gewissen Rahmen und natürlich nur VERHÄLTNISMÄSSIG von den Regeln der StVO abweichen dürfen. Nichts desto trotz hängt genau hier der Knackpunkt. Die berühmte brennende Mülltonne und der Feuerwehrmann der um 19:30 Uhr mit 100 Km/h durch den Ort “knallt”. Sicherlich weder verhöltnismässig noch verantwortungsvoll. Jeder Angehörige einer Hilforganisation sollte soviel Verantwortungsbewusstsein haben um seine eigene Fahrweise einzuschätzen. Letztendlich sollte das Ziel sein seine Aufgabe zu erfüllen, zu retten und zu schützen und nicht als erster am Gerätehaus zu sein.
Warum zu Einsatz, brennende Mülltonne, oder Personen in Gefahr. Für eine Lebensgefahr habe ich auch schon gar gegeben, wo frei war, im nachging war es richtig
Diese Aussage ist äußerst umstritten und von verschiedenen OLGs unterschiedlich bewertet. Denn: der Einsatz der Feuerwehr beginnt nicht zu Hause, sondern immer am Ort des Feuerwehrfahrzeugs, um zu einem Einsatzort zu gelangen. Von daher kann das Sonderrecht nur an die Feuerwehr und nicht an den Feuerwehrmann gebunden sein. Anders die Polizei: hier kann sich jeder Polizeibeamte sofort in den Dienst versetzen, ist also dann “die Polizei” im Sinne § 35 StVO mit entsprechenden Sonderrechten.
Respekt vor diesem Kommentar. Endlich mal Menschen die uns Retter nicht als blöde verkehrsraudis ansehen. Wir versuchen so schnell wie möglich zu helfen. Nur leider macht der heutige dichte Verkehr egal ob Stadt oder Land den freiwilligen immer mehr das Leben schwer. Von ihnen Herr Schmidt sollte er mehrere Menschen geben, die befürworter der Feuerwehren sind. Ich hoffe das ihr Kommentar auch von oberster Stelle gelesen wird und die freiwilligen helfen egal welche Hilfsorganisation sich in ihrem PKW zeigen können wenn sie hoheitliche Aufgaben erfüllen müssen. Gruß Ulf
Das ist nicht ganz richtig, durch die Fehlende Blaulicht und Sirenenanlage haben Privat-PKW keine Wegerechte, dh der Fahrer darf von anderen Verkehrsteilnehmern nicht verlangen vorbei gelassen zu werden, aber trotzdem Sonderrechte. Die Sonderrechte sind laut Gesetzgeber nicht an das Feuerwehrfahrzeug, sondern an den Fahrer von eben diesem gebunden. Also auch beim Fahren des Privat-PKW, wenn der Fahrer sich auf hoheitlicher mission befindet.
Private fahrzeuge sinds keinen einsatz fahrzeuge und haben deshalb auch klein fohrfart onder sonstigen extra regelen in verkehr
Hallo zusammen.
Erstmal Respekt für die Ehrenamtlichen Helden der Feuerwehr.
Ich war schon in der Lage da ging es um Leben oder tot, da ich eingeklemmt war und mein Auto zu brennen begann, ich war froh als ich das martinshorn hörte und mir dachte hoffentlich ist das die Feuerwehr mit Wasser, ich konnte kaum noch atmen und hatte schon abgeschlossen mit dem Leben, man sagte mir 30 secunden später hätte es keine Rettung mehr gegeben für mich. DANKE FEUERWEHR LEUTE.
Wen ich unterwegs bin und ich sehe ein Auto mit FEUERWEHR IM EINSATZ, las ich den sofort an mier vorbei und bitte alle Autofahrer das gleiche zu tun jede secunde zählt ich habs erlebt.
In meine Augen sollten Aktieve Männer und Frauen der Feuerwehr
Ein Blaulicht haben dürfen und mann würde sie schneller erkennen grade auch abends.
Eine bitte an Joachim Herrman, bitte machen sie das möglich, den es ist meistens immer höchste eile geboten um Leben zu retten.
Wer setzt den scho sein eigenes Leben ein um anderen zu helfen????? höchsten Respekt und Gottes Kraft den Feuerwehren.
Ich ziehe den Hut vor euch.
Mfg. Schmid
“Ankommen statt umkommen!”
Der Videoclip der FUK HH sagt eigentlich alles.
Da man als Fahrradfahrer mit einem Dachaufsetzer nichts anfangen kann, habe ich mir eine Warnweste “Feuerwehr im Einsatz” gekauft.
Trotzdem sollte einmal darüber nachgedacht werden, auch eine Kenntlichmachung für Fahrräder anzubieten.
Ich bin selber in einer Hiorg und in einer SEG zwischen meiner Wohnung und Unterkunft sind 12Km die ich bei normaler Verkehrslage in 10min unter Einhaltung Stvo sicher ereiche. Einkalkuliere ich aber 15min wegen Verkehr , Witterungseinflüsse.Klar kann ich verstehen das man schnell am Gerätehaus/Unterkunft ist aber was nützt es mich wenn ich mich selbst und andere gefährde ? Nichts weil ein verletzter Helfer egal ob Feuerwehr , THW , DRK … ein schlechter Helfer ist! Ich habe im Vorfeld eine Stopuhr geholt und bin mal die schnellstmögliche Stecke gefahren ( Vorbreitung mit Navi schnellste Route und alternativ Rute) das Ergebnis genommen und die Hälfte draufgepackt so bin ich immer entspannt genug um ggf noch das Einsatzfahrzeug zu führen und nicht vor lauter Adrenalin durch das fahren nicht mhr in der Lage bin meine Hose richtig an zu ziehen. Also wenn Melder , App oder sonst was geht erstmal Atem holen ins Auto und Radio und Handy aus bzw weg und konzentriert zur Unterkunft. Weil der Richter im nachhinen am grünen Tisch ganz juristisch deine Taten auseinader pflückt und evtl. dein Führerschein Zwangsurlaub bei deiner Verwaltung macht weil dein Gehirn ausgesetzt hat wie der Melder ging.