Wenn Ihr als ehrenamtliche Einsatzkraft zu einer Feuerwehr in einem anderen Bundesland wechselt, werden dort nicht unbedingt alle Eure absolvierten Lehrgänge anerkannt. Und auch Euer Dienstgrad bleibt oft nicht der gleiche. Was lässt sich da tun?
Kommentar von Michael Rüffer
Anzeige
In Deutschland ist der Wechsel zwischen Freiwilligen Feuerwehren in verschiedenen Bundesländern nicht immer ganz leicht (Symbolfoto). (Bild: Rüffer)
Jede Menge Freiwillige Feuerwehren leiden unter Personalnot. Da sollte doch Einsatzkräften der rote Teppich ausgerollt werden, die nach einem Umzug von einem Bundesland ins andere die FF wechseln wollen? Bei vielen Feuerwehren ist das auch so, wie wir aus Rückmeldungen wissen. Aber wer trägt dafür Verantwortung, wenn es mal nicht reibungslos klappt: das Land, die Kommune, die Führungskräfte oder die Aktiven selbst?
Welche Lehrgänge werden anerkannt?
Im Feuerwehr-Magazin 5/2019 lest Ihr den ganzen Beitrag: Welche Erfahrungen Feuerwehrleute mit dem Wechseln gesammelt haben, was für eine Rolle die Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV 2) spielt und in welchen Bundesländern welche Lehrgänge anerkannt werden können.
Eine pauschale Schuldzuweisung führt da nicht weiter. Vielmehr gilt es festzustellen, dass die Lage bei Ausbildungen und Dienstgraden grundsätzlich kompliziert ist – bedingt durch das föderalistische System in Deutschland. Eine Vereinheitlichung des Feuerwehrwesens in Deutschland könnte zu mehr Gerechtigkeit und damit auch Akzeptanz führen.
Die Überarbeitung der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 2 mit Hinblick auf eine bessere Vergleichbarkeit der Ausbildungen, die zurzeit von einer länderoffenen Arbeitsgruppe durchgeführt wird, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Entscheidend wird aber letztlich sein, ob wirklich alle Bundesländer die neue FwDV 2 ohne Einschränkungen verbindlich einführen.
Der “Brandmeister” ist in Bremen (links) ein Mannschaftsdienstgrad, in Niedersachsen (rechts) hingegen mit einer Führungsfunktion verbunden. (Bild: Michael Rueffer)
Eine in ganz Deutschland geltende Feuerwehr-Dienstgradverordnung ist hingegen wohl Utopie. Das führt unweigerlich zu Spannungen beim Wechsel zwischen den unterschiedlichen Rang-Systemen in den Ländern. Bleibt nur, den Verantwortlichen in Führungsebenen von Politik und Brandschutzwesen zuzurufen: Freiwillige Feuerwehr ist Ehrenamt!
Ein FF-Dienstgrad ist nicht mit einer Besoldung, Pensionsansprüchen und in den meisten Fällen auch nicht mit Befehlsgewalt verbunden. Bei der Verleihung eines Rangs an einen Wechsler sorgfältig abzuwägen und im Zweifelsfall eine wohlwollende Regelung zu finden, sollte letztlich im Sinne aller Beteiligten sein. Freiwillige, die verloren gehen, sind vielleicht nie wieder zurückzugewinnen…
5 Tipps für Feuerwehr-Wechsler
Ihr habt Lehrgänge besucht, die der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 2 entsprechen? Dann achtet darauf, dass auf Euren Lehrgangsbescheinigungen ausdrücklich auf die FwDV 2 hingewiesen wird.
Ihr habt Lehrgänge absolviert, die zwar in der FwDV 2 genannt werden, aber abweichend durchgeführt wurden? In diesem Fall besorgt Euch eine Übersicht über Zielsetzung, Inhalt und Umfang (Stundenzahl) der Ausbildungen, um diese beim Antrag auf Anerkennung vorzulegen. Gleiches gilt für sonstige Lehrgänge.
Benennt Ansprechpartner für Rückfragen in Eurer vorigen Feuerwehr beziehungsweise in den von Euch besuchten Ausbildungsgängen auf Gemeinde- und Kreisebene. Ermächtigt die Beteiligten, entsprechende Auskunft einzuholen beziehungsweise zu erteilen.
Papier ist nicht alles. Auch das Persönliche muss stimmen. Gebt der neuen Feuerwehr(-Führung) Gelegenheit, Euch besser kennenzulernen. Eventuelle Skepsis gegenüber Wechslern mag in schlechten Erfahrungen begründet liegen, die Führungskräfte in der Vergangenheit gemacht haben. Ein offenes, angepasstes Verhalten und eine klare Kommunikation können helfen, solche Zweifel zu zerstreuen und Missverständnisse zu vermeiden.
Wenn Ihr in ein anderes Dienstgrad-System wechselt: Rechnet nicht von vornherein mit einer 1:1-Übernahme Eures bisherigen Ranges beziehungsweise mit einer gleichwertigen Einordnung. Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen, die es auf Wechsler anwendet. Am besten informiert Ihr Euch schon vorab über die aktuellen Verordnungen.