Zwei Varianten: Einzel- oder Gruppenvertrag

Unfallversicherung: Bezahlbarer Zusatzschutz für Freiwillige

Bremen – Durch die Gesetzliche Unfallversicherung sind Feuerwehrleute bei Unglücken abgesichert. Doch wie viel gibt es eigentlich bei Invalidität oder im Todesfall? Macht eine Zusatzversicherung Sinn? Und was kostet eine private Unfallversicherung?

Beginnen wir mit ein paar positiven Informationen. Durch die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) sind bundesweit alle ehrenamtlich Tätigen abgesichert. Dazu gehören auch Feuerwehrleute. Um die Belange dieser speziellen Zielgruppe kümmern sich in der Regel die Unfall- beziehungsweise Feuerwehr-Unfall­kassen. Die Grundleistungen im Unglücksfall (Regelleistungen genannt) für Ehrenamtliche sind überall gleich – egal, ob jemand in Mecklenburg-Vorpom­mern, Hamburg, Hessen oder Bayern aktiv ist. „Zusätzlich gewähren alle Unfallkassen den Betroffenen Mehrleistungen“, sagt Thomas Wittschurky, Fachbereichsleiter Sozialwesen des Deutschen Feuerwehrverbandes. „Allerdings in unterschiedlicher Höhe.“

Anzeige

„Freiwillige Feuerwehrleute sind da­durch zwar per se besser abgesichert als Normalbürger, aber berauschend sind die Leistungen in meinen Augen nicht“, sagt Versicherungsexperte Dr. Achim Hertel. „Bei jungen Leuten am Beginn der Karriere mit eigenem Hausstand oder jungen Familien reichen die ausgezahlten Summen häufig nicht aus.“

Jeder Einsatzkraft muss bewusst sein: trotz aller Vorsicht kann es im Einsatz auch mal zu einem Unfall kommen. Mit einer privaten Unfallversicherung können sich Freiwillige zusätzlich absichern. Foto: Theo Black (Bild: FIRE-RESCUE-PHOTOS.org / black-photography.de)

„Extrem kritisch wird die Situation, wenn bei jungen Familien der Hauptverdiener stirbt“, so Dr. Hertel weiter. Der Versicherungsmakler gehörte viele Jahre dem Vorstand des Verbandes öffentlicher Versicherer an und saß dadurch auch im Beirat des Deutschen Feuerwehrverbandes. Die GUV beteiligt sich zwar an den Bestattungskosten und zahlt eine Hinterbliebenenrente an die Witwe oder den Witwer, aber in der Regel nur in Höhe von 30 Prozent oder 40 Prozent des Brutto-Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen. Dazu kommen etwaige Waisenrenten. Die Unfallkassen stocken die gesetzlichen Renten der Hinterbliebenen in der Regel auf. „Aber einmalige Kapitalleistungen, beispielsweise um Schulden durch einen Hausbau zu tilgen, gibt es nur in wenigen Bundesländern“, so der Versicherungsexperte.

Flickenteppich an Zusatz- oder Mehrleistungen

Die Absicherung für freiwillige Feuerwehrleute durch die gesetzliche Unfallversicherung ist wichtig, kann aber allenfalls als Grundbetrag angesehen werden. Dies haben inzwischen auch viele Bundesländer, Landkreise und Kommunen erkannt. Entstanden ist ein regelrechter Flickenteppich an unterschiedlichen Zusatzabsicherungen und Mehrleistungen durch die Unfallkassen oder spezielle Fonds.

Der Verband der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen beispielsweise empfiehlt, dass die Städte und Gemeinden für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige bei der GVV Kommunal Versicherung VVaG eine zusätzliche Unfallversicherung mit ergänzenden Leistungen abschließen. „Nach unserer Kenntnis haben das etwa 80 Prozent der Kommunen in NRW auch gemacht“, so Christoph Schöneborn, der Landesgeschäftsführer des VdF.

Als eins der aktuell besten öffentlichen Zusatzangebote gilt die Gruppenversicherung für die Mitglieder des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz bei der GVV. „Dieser Vertrag besteht bereits seit Ende der 1990er Jahre und wurde zwischenzeitlich mehrfach angepasst“, berichtet Michael Klein, Geschäftsführer des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz stolz. „Er gilt für alle freiwilligen Feuerwehrleute, aber auch für die Mitglieder der Fördervereine, der Feuerwehrmusik und den Alterskameraden in unserem Bundesland.“ Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen einmalig 26.000 Euro. Die Kapitalzahlung bei Vollinvalidität beträgt 156.000 Euro.

Art der Feuerwehrtätigkeit entscheidend für Leistung

In Niedersachsen wird beispielsweise unterschieden, ob ein freiwilliger Feuerwehrmann im Einsatz oder bei einem „sonstigen Dienst“ verunglückt. Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 100 von 100 (also meist Vollinvalidität) durch einen Unfall im Einsatz gibt es aktuell einmalig 109.620 Euro als Mehrleistung. Bei sonstigen Diensten sind es 73.080 Euro. Diese Zahlungen bekommen die Betroffenen von der FUK zusätzlich zu eventuellen Renten. Bei überwiegend geselligen Zwecken wird keine Mehrleistung gewährt.

Beim Todesfall erhalten die Hinterbliebenen einmalig 54.810 Euro (Unfall im Einsatz) beziehungsweise 36.450 Euro (sonstiger Dienst). Die FUK Niedersachsen gewährt den Hinterbliebenen auch eine zusätzliche monatliche Mehrleistung (on Top zur gesetzlichen Hinterbliebenen-Rente) in Höhe von 219,24 Euro für Halbwaisen, 328,86 Euro für Vollwaisen/kleine Witwenrente oder 438,48 Euro für die große Witwen-/Witwerrente (ab 47 Jahre, erwerbsgemindert, berufsunfähig oder erziehend). „Unsere Zahlungen werden jährlich angepasst“, erklärt Wittschurky in seiner Funktion als Geschäftsführer der FUK Niedersachsen. „Als Bezugsgröße wird der durchschnittliche Jahresverdienst aller gesetzlich Rentenversicherten in Deutschland herangezogen.“

Private Anbieter bieten zusätzlichen Schutz

„Das Absicherungssystem in Deutschland ist extrem unübersichtlich und in meinen Augen nicht ausreichend“, sagt Dr. Hertel. Und mit dieser Meinung steht er nicht alleine da. Auch einige große Versicherungsgesellschaften wie die Mannheimer oder die Württembergische Gemeindeversicherung (WGV) haben den Bedarf erkannt und bieten spezielle Unfallversicherungen für Mitglieder freiwilliger Feuerwehren und deren Familienangehörige an. „Die Leistungen im Schadenfall sind zum Teil sehr ordentlich“, findet Dr. Hertel. „Die Preise allerdings auch.“ Unter 100 Euro Beitrag pro Jahr und Person für eine angemessene Versicherung geht gar nichts.

Mit der Barmenia hat Versicherungsexperte Dr. Achim Hertel die neue Unfallversicherung für freiwillige Feuerwehrleute realisiert.

Aus seiner langjährigen Mitarbeit im Beirat des Deutschen Feuerwehrverbandes weiß Dr. Hertel um die Preissensibilität vieler freiwilliger Feuerwehrleute. Und so konstruierte er eine spezielle private Unfallversicherung und machte sich auf die Suche nach einem geeigneten Anbieter. Nach intensiven Verhandlungen hatte er mit der Barmenia einen privaten Versicherungskonzern für „seine“ Gruppen-Unfall­ver­siche­rung gefunden. Um die Kosten niedrig und den Administrationsaufwand für die Barmenia klein zu halten, muss die Versicherung über das Büro von Dr. Hertel abgeschlossen werden. Der Online-Makler verzichtet allerdings auf seine Provision.

Extrem günstiges Angebot

Zwei Vertragsvarianten gibt es: den Einzelvertrag und den Gruppenvertrag. Die Leistung im Schadenfall ist gleich. Bei Vollinvalidität erhält der Feuerwehrmann oder die Feuerwehrfrau 500.000 Euro. „Die Summe kann entweder auf einen Schlag ausgezahlt werden oder als lebenslange Rente in Höhe von etwa 2.000 Euro“, erklärt Dr. Hertel. „Diese Summe gibt es übrigens immer zusätzlich zu allen sonstigen Zahlungen der Rentenversicherung, der Feuerwehr-Unfallkassen oder anderen Einkünfte.“

Beim Todesfall des Aktiven bei einer Feuerwehrtätigkeit (dazu gehören auch Fahrten, Übungen oder Veranstaltungen der Feuerwehr) erhalten die Hinterbliebenen einmalig 100.000 Euro. „Auch diese Summe gibt es in jedem Fall obendrauf“, so der Versicherungsmakler. Alle weiteren versicherten Leistungen der Privaten Unfallversicherung für Feuerwehrleute finden sich unter www.hertelversicherungen.de. Hier kann der Vertrag auch direkt abgeschlossen werden.

Bleibt die alles entscheidende Frage: Was kostet der Spaß? „Ein Einzelvertrag kostet lediglich 16,92 Euro im Jahr“, so Dr. Hertel. „Beim Gruppenvertrag sind es 11,52 Euro pro versichertes Mitglied. Für eine 25-köpfige Einheit werden also nicht einmal 300 Euro pro Jahr fällig. Die steuerlich absetzbare Summe kann auch ein Sponsor aufbringen oder vom Förderverein übernommen werden.“

Eins muss noch ganz klar gesagt werden: Die Versicherung greift nur bei Schadensfällen im Feuerwehreinsatz beziehungsweise beim Feuerwehrdienst. Um beispielsweise auch in der Freizeit oder im Urlaub abgesichert zu sein, muss eine separate Versicherung abgeschlossen werden. Solche Angebote hat im Prinzip jede Versicherungsgesellschaft seit Jahren im Angebot.  

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert