Besorgniserregende Umfrage der FUK

Jedes dritte Feuerwehrmitglied erlebt Gewalt im Einsatz

Isenbüttel (NI) – Die Arbeitsgemeinschaft der Feuerwehr-Unfallkassen in Deutschland hat auf ihrer Jahrestagung in Isenbüttel (Landkreis Gifhorn) eine Resolution zum Thema: „Keine Gewalt gegen Einsatzkräfte“ verabschiedet. Grund dafür war eine Befragung durch die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen, die Grund zur Sorge gibt.

Symbolfoto: Michael Rüffer

Die Resolution im Wortlaut: „In Deutschland breitet sich eine besorgniserregende Tendenz aus: Mitglieder der Feuerwehren, der Hilfeleistungsorganisationen, Polizistinnen und Polizisten sowie andere Amtsträger werden im Dienst mit Gewalt in unterschiedlicher Ausprägung* konfrontiert. Sei es durch verbale Attacken, durch Beschimpfungen, Beleidigungen oder Schmähungen in sozialen Medien oder sogar durch körperliche Angriffe. Aus den Ergebnissen einer Umfrage der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen wissen wir: Jedes dritte Feuerwehrmitglied hat während der Dienstausübung Gewalterlebnisse ertragen müssen. Eine schockierende Erkenntnis!

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Als Vertreterinnen und Vertreter der Feuerwehr-Unfallkassen in Deutschland stellen wir fest:

  1. Feuerwehrangehörige helfen Menschen. Sie retten, löschen, bergen und schützen. Sie setzen dabei nicht selten ihre Gesundheit aufs Spiel. Sie verdienen den höchsten Respekt und die höchste Wertschätzung durch unsere Zivilgesellschaft. Wir verurteilen Gewaltanwendung in jeder Form gegenüber Feuerwehrangehörigen und distanzieren uns von den Täterinnen und Tätern.
  2. Gewalterlebnisse können krank machen. Gewaltprävention ist deshalb Prävention für die Gesundheit der Feuerwehrangehörigen! Wir bieten unsere Mitarbeit an bei der Erarbeitung und Umsetzung von Anti-Gewalt-Kampagnen auf den unterschiedlichsten Ebenen.
  3. Wir begrüßen ausdrücklich die erfolgte Ausdehnung der §§ 113 f. StGB auf Hilfeleistende der Feuerwehren und appellieren an die Träger der Feuerwehren, ihre Einsatzkräfte bei der Stellung von Strafanzeigen und Strafanträgen zu unterstützen und die Einrichtung von Rechtshilfefonds zu prüfen.“

(* Gewalt und Belästigung im Sinne des ILO-Übereinkommens Nummer 190 wird definiert „als eine Bandbreite von inakzeptablen Verhaltensweisen und Praktiken oder deren Androhung […], die darauf abzielen, zur Folge haben oder wahrscheinlich zur Folge haben, physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schaden zu verursachen und umfasst auch geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung.“)

In der Arbeitsgemeinschaft der Feuerwehr-Unfallkassen in Deutschland sind die Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg, die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen, die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte (zuständig für das Land Sachsen-Anhalt und den Freistaat Thüringen) und die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (zuständig für die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie die Freie und Hansestadt Hamburg) zusammengeschlossen.

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