Fahrzeuge widerrechtlich einverleibt?

Feuerwehr-Förderverein verklagt Stadt

Lauterbach (HE) – Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Lauterbach (Vogelsbergkreis) hat beim Landgericht Gießen Klage gegen die Stadt eingereicht. Wie Oberhessen-live.de berichtet, wirft der Verein der Stadt Lauterbach vor, diese habe sich drei Fahrzeuge widerrechtlich als Besitz einverleibt.

In Lauterbach (HE) hat der Feuerwehr-Förderverein die Stadt verklagt. Grund: drei überwiegend vom Verein finanzierte Einsatzfahrzeuge seien von der Stadt Lauterbach widerrechtlich als Besitz einverleibt worden (Symbolfoto).

Gemäß Lauterbacher Anzeiger soll es sich um einen Gerätewagen Logistik (GW-L2) und zwei Wechselladerfahrzeuge (WLF) handeln. Diese seien 2009 vom Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Lauterbach 1855 e.V. beschafft worden, der dafür 350.000 Euro zusammengebrachte hätte. Die Stadt habe 75.000 Euro dazugegeben, die Fahrzeuge angemeldet und den Unterhalt übernommen.

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Zwar sei es lange schon gängige Praxis gewesen, dass die Feuerwehr Fahrzeuge kaufe und dann der Stadt schenke. Zu einer Schenkung soll es aber nach Aussagen des Vereinsvorsitzenden bei den drei Fahrzeugen trotz Absichtserklärung letztlich nicht gekommen sein, da es sich um Neufahrzeuge gehandelt habe.

Entzündet habe sich der Streit an dem Weiterverkauf des Vorgängers des GW-L2 – eines Gerätewagen Nachschub (GW-N) – an die benachbarte Gemeinde Grebenhain vor zirka 10 Jahren, der durch den Feuerwehrverein nach eigenen Angaben im Auftrag der Stadt getätigt worden sei. Der Erlös sei zurück in die Feuerwehr geflossen. Dieses Vorgehen hätten Rechnungsprüfer des Kreises nun angemahnt. Die Stadt soll den Auftrag für den Verkauf bestritten haben.

Wem gehören die Feuerwehrfahrzeuge?

Einer Aufforderung des Vereins, der Feuerwehr künftig die Eigentumsrechte an den Fahrzeugen zuzusichern, um Klarheit zu schaffen, sei die Stadt nicht nachgekommen. Daher nun die Klage.

„Die Wortwahl ‚widerrechtliche Einverleibung‘ stößt mir schon auf“, betonte Bürgermeister Rainer-Hans Vollmöller auf Nachfrage von feuerwehrmagazin.de. Er wolle sich aber zu dem Fall mit Hinweis auf die laufende rechtliche Auseinandersetzung nicht weiter äußern.

„Wir wollen mit der Klage feststellen lassen, wem der vom Förderverein beschaffte Fuhrpark gehört“, sagte Stadtbrandinspektor und Fördervereins-Vorsitzender Hans-Jürgen Schütz gegenüber feuerwehrmagazin.de. „Das ist aus unserer Sicht von bundesweitem Interesse, da es ähnliche Konstellationen in vielen Städten und Gemeinden gibt.“ Wegen des angestrebten Verfahrens könne er dazu aber inhaltlich keine weiteren Aussagen treffen.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Kommunen sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts insolvenzunfähig.
    Träger der freiwilligen Feuerwehren sind nunmal die Gemeinden/Kommunen.
    Es müssten mehr Einzelheiten bekannt sein, um sich dazu fundiert zu äußern. Die vorliegenden Informationen bieten nur Raum für Spekulationen.

    Kameradschaftliche Grüße aus Nordfriesland
    Markus

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  2. Finde es insgesamt fragwürdig, dass ein Feuerwehr Fahrzeug von einem Förderverein gekauft wird. Wenn sich eine Stadt oder Gemeinde das Equipment für die Feuerwehr nicht mehr leisten kann, muss sie entweder an anderen Stellen sparen, Insolvenz anmelden oder es muss dafür einen Solidaritätstopf geben der groß genug ist, damit alle Kommunen ihre Pflicht eine Feuerwehr zu unterhalten (BW) erfüllen können.

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  3. Es ist schon traurig das Feuerwehren sich
    überhaupt noch selbst Fahrzeuge und
    Ausrüstung finanzieren müssen, jahrelang auf benötigte Ersatzbeschaffungen warten.Eigenleistung bei Renovierung und Neubau der Gerätehäuser, ein Witz. Die meisten sind freiwillig und verdienen die bestmögliche Ausrüstung sowie Respekt und Achtung für ihr tun. ‼️ Das gilt genauso
    für Jugendfeuerwehr usw. ‼️ Was wäre wenn
    es die freiwillige Feuerwehr nicht gäbe! Wer
    soll die Leute bezahlen, die man dann anstellen müsste???
    Meine Hochachtung gilt allen Helfern und
    ich bon froh zu wissen das sie da sind
    24 / 7!! ⚠️ MFG

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