Förderung für Feuerwehren

Thüringen stellt acht Millionen Euro zusätzlich bereit

Erfurt (TH) – Das Land Thüringen stellt 2026 zusätzlich acht Millionen Euro für Brandschutz und Allgemeine Hilfe bereit. Städte, Gemeinden und Landkreise sollen damit unter anderem in Feuerwehrausrüstung, Alarmierung, Digitalisierung und Waldbrandtechnik investieren können.

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Symbolfoto: Feuerwehr-Magazin | Buchenau

Die Landesregierung verteilt die Mittel nach einem festen Schlüssel aus Einwohnerzahl und Fläche an die kommunalen Aufgabenträger. Grundlage dafür sind nach den Angaben im Ausgangsmaterial der Haushalt 2026/2027 sowie der Beschluss „Den Feuerwehren ein starker Partner sein“.

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Hintergrund der zusätzlichen Förderung ist laut Landesregierung die sicherheitspolitische Lage. Im Material werden dabei kriegerische Konflikte, hybride Bedrohungen und neue Anforderungen an die Krisenvorsorge genannt. Innenminister Georg Maier erklärte, die Kommunen erhielten damit die Möglichkeit, gezielt in moderne Ausrüstung, Digitalisierung und Nachwuchs zu investieren.

Nach Angaben des Landes sollen die Zuwendungen die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren erhöhen. Zudem geht es darum, eine flächendeckende Gefahrenabwehr sicherzustellen und Bevölkerung, Umwelt sowie Sachwerte besser zu schützen. Auch Nachwuchsgewinnung und Krisenvorsorge sollen mit dem Programm gestärkt werden.

Gefördert werden vor allem investive Maßnahmen. Dazu zählen Feuerwehrausrüstung, Technik zur Alarmierung und Digitalisierung, Drohnen sowie Spezialausstattung für die Bekämpfung von Vegetations- und Waldbränden. Ebenfalls unterstützt werden können Maßnahmen zur Schwarz-Weiß-Trennung in Feuerwehrhäusern. Laufende Kosten und Maßnahmen von Fördervereinen sind hingegen nicht förderfähig.

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Die Höhe der Zuwendungen richtet sich nach Größe und Struktur der jeweiligen Kommune. Kleinere Gemeinden können mit 2.000 bis 3.000 Euro rechnen, größere Gemeinden mit 10.000 bis 20.000 Euro. Für Landkreise und kreisfreie Städte werden Förderbeträge zwischen rund 33.000 und 343.000 Euro genannt.

Die Mittel werden als Projektförderung gewährt. Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte erhalten jeweils eine konkrete Zuwendungssumme sowie einen vorbereiteten Antrag. Diese Anträge müssen bis Ende April 2026 beim Thüringer Landesverwaltungsamt eingehen. Die Auszahlung ist gebündelt für Dezember 2026 vorgesehen, damit die Kommunen Zeit für Planung und Umsetzung ihrer Investitionen haben.

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