Bad Nenndorf (NI) – Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) wurde am 19. Oktober 1913 mit dem Ziel gegründet, Menschen vor dem Ertrinken zu bewahren. Rund 607.000 Mitglieder zählen zur DLRG.
Die Wasserrettung ist die zentrale Aufgabe der DLRG. Foto: DLRG / Denis Foemer
Nach Vorbild der „The Royal Life Saving Society” in Großbritannien wurde die DLRG am 19. Oktober 1913 im Leipziger Hotel de Prusse von 13 Gründungsmitgliedern mit dem Ziel „Retten lernen!“ ins Leben gerufen. Zum Ende desselben Jahres verzeichnete die Organisation bereits 435 Mitglieder.
Anzeige
Für die Gründung mit ausschlaggebend war das Unglück auf der Seebrücke von Binz auf Rügen ein Jahr zuvor. Beim teilweisen Einsturz der Brücke fielen etwa 80 Menschen ins Wasser. Da zu diesem Zeitpunkt kaum jemand in der Bevölkerung schwimmen konnte, überlebte ein Großteil nur, weil anwesende Marinesoldaten beherzt halfen. Dennoch kamen 16 Menschen ums Leben.
Sonderheft: Richtiges Vorgehen bei der Wasserrettung
Die DLRG ist als private Wasserrettungsorganisation organisiert. An der Spitze steht der Bundesverband, darunter die 16 Landesverbände – den Bundesländern entsprechend. Jeder Landesverband ist in Bezirke aufgeteilt. Diese sind in Bezirks-, Kreis- oder Stadtverbänden (z.B. kreisfreie Städte) organisiert. In den jeweiligen Ortsgruppen leisten die aktiven Mitglieder schließlich ihren freiwilligen Dienst.
Die Ehrenamtlichen klären die Bevölkerung über Wassergefahren auf, bringen Menschen das Schwimmen bei und bilden im Rettungsschwimmen aus. Gut etwa 42.000 Rettungsschwimmer kümmern sich jährlich mehr als 2,5 Millionen Stunden um die Sicherheit an deutschen Gewässern. Die Gesellschaft ist in die örtliche Gefahrenabwehr und den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz eingebunden.
Seit ihrer Gründung hat die DLRG dafür gesorgt, dass Millionen Menschen in Deutschland das Schwimmen lernten. Im Gründungsjahr zählte der Verband 5.000 Ertrunkene.
Anders als die Freiwilligen aus staatlichen Strukturen wie der Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk (THW) genießen die ehrenamtlichen Helfer der DLRG im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz beispielsweise nicht in jedem Einsatz den erforderlichen Versicherungsschutz. Sie haben auch kein Recht auf Freistellung durch den Arbeitgeber.
„Staatliche und private Helferinnen und Helfer dürfen nicht länger ungleich behandelt werden“, mahnt die DLRG-Präsidentin. Die Länder seien entsprechend gefordert, ihre Gesetze anzupassen. Ein Muster- oder Rahmengesetz auf Bundesebene könne helfen, perspektivisch bundesweit einheitliche Regelungen zu erreichen.
Präsidium Ute Vogt leitet die DLRG seit Oktober 2021. Foto: DLRG / Denis Foemer