Neue Norm für die GW-Logistik

Berlin – Im Juni hat der Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) im DIN neue Normen für die Gerätewagen-Logistik GW-L1 und GW-L2 (DIN 14555-21 und DIN 14555-22) herausgegeben.

DIN 14555-21 Rüstwagen und Gerätewagen – Teil 21: Gerätewagen Logistik GW-L1 gilt für den Gerätewagen Logistik GW-L1. Dieser dient in erster Linie zum Transport von Ausrüstungen und sonstigen Materialien im Zusammenhang mit Einsätzen der Feuerwehr. Per Definition ist der GW-L1 ein Feuerwehrfahrzeug mit einer feuerwehrtechnischen Beladung und einer Ladefläche mit Ladebordwand zur Beförderung von Ausrüstung, Löschmitteln und sonstigen Gütern kleineren Umfangs zur Versorgung von eingesetzten Einheiten (für verschiedene logistische Aufgaben) bei der Feuerwehr, dessen Besatzung aus einem Trupp (1/1) oder einer Staffel(1/5) besteht. Die Aufgaben des Transports von Gefahrgutausrüstung kleineren Umfangs, und somit die Aufgaben des Gerätewagens Gefahrgut GW-G1, können durch den Gerätewagen Logistik GW-L1 bei Verwendung des Ausrüstungsmoduls “Gefahrgut” nach Tabelle 2 der Norm übernommen werden. Bereits durch die Vorgängerausgabe DIN 14555-21:2005-04 wurde die im Januar 2004 zurückgezogene Norm DIN 14555-14:1997-10, “Rüstwagen und Gerätewagen – Teil 14: Gerätewagen Gefahrgut GW-G1” ersetzt. Die Anpassung der Messtechnik erfolgte in Abstimmung mit dem Referat 10 “Umweltschutz” der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) und gleicht die Zusatzbeladung des Ausrüstungsmoduls “Gefahrgut” auf den aktuellen Stand an, wie er bereits im Gerätewagen Gefahrgut GW-G nach DIN 14555-12 festgelegt ist.

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Gegenüber DIN 14555-21:2005-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

a) normative Verweisungen in Abschnitt 2 aktualisiert: Neuausgabe DIN EN 1846-2:2010-01 aufgenommen, DIN 14011 für E DIN 14011-9 aufgenommen und zurückgezogene DIN 70020-2 gestrichen;

b) Definition des Gerätewagens Logistik GW-L1 zu einem Satz umformuliert;

c) in Tabelle 2 (Zusatzbeladung, Ausrüstungsmodul “Gefahrgut”) wurden bei den laufenden Nummern 6.4 und 6.5 der dreiadrigen Leitung jeweils auch ein 3-poliger Ex-Stecker beziehungsweise eine 3-polige Ex-Kupplung zugeordnet;

d) in Tabelle 2 (Zusatzbeladung, Ausrüstungsmodul “Gefahrgut”) wurden bei der Messtechnik die laufenden Nummern 8.9 bis 8.11 durch die laufenden Nummern 8.25 bis 8.28 der Tabelle 1 aus der GW-G-Norm DIN 14555-12:2005-04 ersetzt;

e) Literaturhinweise aktualisiert;

f) Inhalt redaktionell überarbeitet. Für diese Norm ist das Gremium NA 031-04-07 AA “Sonstige Fahrzeuge” im DIN zuständig.

Die FF Bichl erhielt in 2009 einen GW-L2 von MAN mit Lentner-Aufbau. Foto: Hermann Spanner/FeuerwehrVon den in der DIN 14555-22 Rüstwagen und Gerätewagen – Teil 22: Gerätewagen Logistik GW-L2 werden abhängig von der jeweils aufgenommenen Beladung in erster Linie folgende Einsatzbereiche abgedeckt beziehungsweise folgende Aufgaben wahrgenommen: Transport von Ausrüstungen und sonstigen Materialien für Einsätze der Feuerwehr, Transport und Verlegung von Druckschläuchen zur Wasserversorgung. Per Definition ist der GW-L2 ein Feuerwehrfahrzeug mit einer feuerwehrtechnischen Beladung, einem Gerätekasten und einer Ladefläche mit Ladebordwand zur Beförderung von Ausrüstung, Löschmitteln und sonstigen Gütern größeren Umfangs zur Versorgung von eingesetzten Einheiten (für verschiedene logistische Aufgaben) bei der Feuerwehr und zur Verwendung als Schlauchwagen, dessen Besatzung aus einer Staffel (1/5) besteht. Da der Gerätewagen Logistik GW-L2 konzipiert wurde, bei Verwendung des Ausrüstungsmoduls “Wasserversorgung” nach Tabelle 2 die Aufgaben des Transports und der Verlegung von Druckschläuchen zur Brandbekämpfung und somit die Aufgaben des Schlauchwagens SW 2000-Tr zu übernehmen, wurde DIN 14565:1991-03, Schlauchwagen SW 2000-Tr bereits durch die Vorgängerausgabe DIN 14555 22:2005-04 ersetzt.

Die Aufgaben des Transports von Gefahrgutausrüstung kleineren Umfangs, und somit die Aufgaben des Gerätewagens Gefahrgut GW-G1, können durch den Gerätewagen Logistik GW-L2 bei Verwendung des Ausrüstungsmoduls “Gefahrgut” nach Tabelle 3 übernommen werden. Bereits durch die Vorgängerausgabe DIN 14555-22:2005-04 wurde die im Januar 2004 zurückgezogene Norm DIN 14555-14:1997-10, “Rüstwagen und Gerätewagen – Teil 14: Gerätewagen Gefahrgut GW-G1” ersetzt. In diesem Zusammenhang wird auf die Unterabschnitte 6.2 bis 6.9 sowie die Festlegungen in den Anhängen A bis D von DIN 14555-12:2005-05, “Rüstwagen und Gerätewagen – Teil 12: Gerätewagen Gefahrgut GW-G” hingewiesen.

Die Anpassung der Messtechnik erfolgte in Abstimmung mit dem Referat 10 “Umweltschutz” der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) und gleicht die Zusatzbeladung des Ausrüstungsmoduls “Gefahrgut” auf den aktuellen Stand an, wie er bereits im Gerätewagen Gefahrgut GW-G nach DIN 14555-12 festgelegt ist. Gegenüber DIN 14555-22:2005-04 und DIN 14555-22/A1:2007-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

a) erste Änderung DIN 14555-22/A1:2007-05 eingearbeitet, das heißt Änderung bei der Wendekreisanforderung und Erhöhung der maximalen Fahrzeuglänge um 300 mm vorgenommen;

b) normative Verweisungen in Abschnitt 2 aktualisiert: Neuausgabe DIN EN 1846-2:2010-01 aufgenommen, DIN 14011 für E DIN 14011-9 aufgenommen und zurückgezogene DIN 70020-2 gestrichen;

c) Definition des Gerätewagens Logistik GW-L2 zu einem Satz umformuliert;

d) in Tabelle 3 (Zusatzbeladung, Ausrüstungsmodul “Gefahrgut”) wurden bei den laufenden Nummern 6.4 und 6.5 der dreiadrigen Leitung jeweils auch ein 3-poliger Ex-Stecker beziehungsweise eine 3-polige Ex-Kupplung zugeordnet;

e) in Tabelle 3 (Zusatzbeladung, Ausrüstungsmodul “Gefahrgut”) wurden bei der Messtechnik die laufenden Nummern 8.9 bis 8.11 durch die laufenden Nummern 8.25 bis 8.28 der Tabelle 1 aus der GW-G-Norm DIN 14555-12:2005-04 ersetzt;

f) Literaturhinweise aktualisiert;

g) Inhalt redaktionell überarbeitet. Für diese Norm ist das Gremium NA 031-04-07 AA “Sonstige Fahrzeuge” im DIN zuständig.

(Quelle: NA 031 Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW), Normen für die Feuerwehr im Juni 2010)

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