Hamburg – Sachsen schließt sich der bestehenden Beschaffungskooperation von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen an. Die vier Bundesländer wollen Fahrzeuge, Ausrüstung und künftig auch weitere Leistungen für Feuerwehr und Katastrophenschutz gemeinsam ausschreiben. Die Länder versprechen sich davon geringere Kosten, weniger Aufwand bei Ausschreibungen und eine bessere Planbarkeit größerer Beschaffungsvorhaben.
Die Innenminister Georg Maier (Thüringen), Dr. Jan Redmann (Brandenburg), Christian Pegel (Mecklenburg-Vorpommern) und Armin Schuster (Sachsen, von links) unterzeichneten am Rande der Innenministerkonferenz in Hamburg die Verwaltungsvereinbarung zur gemeinsamen Beschaffung von Fahrzeugen und Ausrüstung für den Brand- und Katastrophenschutz. (Bild: MIK Brandenburg | Schuster )
Mit der Unterzeichnung einer neuen Verwaltungsvereinbarung am Rande der Innenministerkonferenz in Hamburg wächst die bisherige Kooperation auf vier Bundesländer. Künftig können nicht nur Feuerwehr- und Katastrophenschutzfahrzeuge gemeinsam beschafft werden. Erweitert wurde die Vereinbarung auch um die Möglichkeit, Dienst-, Bau- und Planungsleistungen gemeinsam zu vergeben.
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Als mögliches Beispiel nennen die beteiligten Innenministerien die Planung von Musterfeuerwehrhäusern. Kommunen und weitere Bedarfsstellen können sich an den Verfahren beteiligen. Die Teilnahme bleibt freiwillig.
Sachsen steigt bei Drehleiter-Beschaffung ein
Der Freistaat Sachsen soll bereits beim nächsten gemeinsamen Beschaffungsvorhaben mitwirken. Nach Angaben des sächsischen Innenministeriums wird sich das Land an einer neuen Ausschreibung für Drehleitern beteiligen, die in Kürze veröffentlicht werden soll. Im Gegenzug bringt Sachsen seine laufende Sammelbeschaffung für Löschgruppenfahrzeuge in die Kooperation ein.
PDF-Download: Download: NEUE ELW 1 beim Katastrophenschutz Thüringen
Ein wesentlicher Grund für die Zusammenarbeit sind die steigenden Anforderungen an Beschaffungsverfahren. Insbesondere europaweite Ausschreibungen stellen viele Kommunen vor personelle und organisatorische Herausforderungen.
Das Thüringer Innenministerium verweist auf Erfahrungen aus der eigenen Initiative zur zentralen Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Demnach fehlen insbesondere kleineren Kommunen häufig die personellen Ressourcen und die vergaberechtliche Expertise für komplexe Beschaffungen. Gleichzeitig steigen die Fahrzeugpreise seit Jahren deutlich an.
Durch gemeinsame Ausschreibungen sollen deshalb Fachwissen gebündelt, Verfahren standardisiert und Verwaltungsaufwand reduziert werden.
Zusammenarbeit besteht bereits seit mehreren Jahren
Die länderübergreifende Beschaffung ist nicht neu. Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern arbeiten in diesem Bereich bereits seit 2020 zusammen. Thüringen trat der Verwaltungsvereinbarung im April 2024 bei.
Nach Angaben des Brandenburger Innenministeriums wurden im Rahmen der Kooperation bislang unter anderem 40 Drehleitern sowie 46 Waldbrandtanklöschfahrzeuge beschafft. Die Verfahren wurden federführend von der Brandenburger Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE), dem Zentraldienst der Polizei Brandenburg sowie dem Innenministerium begleitet.
Die beteiligten Länder verweisen zudem auf wirtschaftliche Vorteile. Bei der gemeinsamen Beschaffung von Waldbrandtanklöschfahrzeugen konnten laut Brandenburg die Kosten pro Fahrzeug um rund 15 Prozent gegenüber dem erwarteten Marktpreis reduziert werden.
Noch größer fiel der Effekt bei einer späteren Sammelbeschaffung von insgesamt 40 Drehleitern aus. Hier bezifferte Brandenburg die Einsparungen auf rund 25 Prozent gegenüber den ursprünglich erwarteten Kosten.
Vereinheitlichung als weiterer Vorteil
Neben finanziellen Effekten erwarten die Innenministerien auch Vorteile durch einheitlichere technische Standards. Größere Beschaffungsmengen sollen die Planbarkeit verbessern und den Feuerwehren den Zugang zu moderner Technik erleichtern.
Mit Sachsen beteiligt sich nun das vierte Bundesland an der Kooperation. Die Länder wollen das Modell künftig nicht nur für Fahrzeuge und Geräte nutzen, sondern auch für weitere Leistungen im Brand- und Katastrophenschutz ausbauen.
Das ist schon lange überfällig!! Man kann sich ja über eine grobe Richtlinie einigen und trotzdem auf die Wünsche einzelner Gemeinden eingehen da jeden einzelne VG immer wieder Sonderwünsche hat. Dasselbe war das alte TLF 16/25 aus der Norm zu nehmen, in vielen Gemeinden war gerade dieses Fahrzeug als Erstangriffsfahrzeug optimal erstens 2500 l Wasser und eine Staffelbesatzung ideal für den Erstangriff vor allem da es auf dem Land meistens tagsüber an Einsatzkräften fehlt
Ich glaube dass das ganze noch spannend wird wenn um die Antriebsarten 2×2 ,4×4 und noch Diesel oder E- Antrieb geht.
Aus der Katastrophenschutz- Seite darf es keine Diskussion geben, alleine schon wenn es keinen Strom mehr gibt dann muss es beim Diesel bleiben.
Da die Feuerwehr ja, auch wie die jeweiligen Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz eingebunden sind und auch im Regelfall die Ersten vor Ort, da dürfen keine Kompromisse gemacht ;werden alleine schon aus Einsatztaktischen- Gründen
Jedes eingesetzte Fahrzeug,muss dahingehend technisch gleichgestellt sein.Da wird noch einiges zeitnah aufzuholen sein.
Auch die baulichen Voraussetzungen insbesondere der Höhe, Länge und Breite der Fahrzeuge muss massiv nachgebessert werden.
Da hilft es lange nicht wenn 10 Milliarden dafür in die Hand genommen werden. Beim THW fängt es an, Jahrzehnte wurde nichts gemacht,Fahrzeuge stehen bei einigen Ortsverbänden im Freien auch bei den Organisationen. Die verrotten auch im großen Maße!. Bremsen sind womöglich fest Die Reifen und Planen verwittern wegen der UV -Strahlung.Die Farben bleichen aus und und…
Es muss dringend Gas gegeben werden und nicht alles zerdiskutiert. Wenn die Fahrzeuge on Block bestellt werden können, dann gibt es auch zweistellige Prozente bei den Herstellern und die Auslieferungen gehen dann schneller vonstatten .
Wenn kein Strom gibt
Gibt es auch kein Diesel
Dieser muss dann erst rangebracht werden
Was mit Strom ebenfalls gemacht werden kann
eletro Fahrzeuge bringen mehr Leistung und sind weniger Stör anfällig als ihr Diesel Pendant
Wenn Sie kompromisslosigkeit fordern
Sollte man auch die Möglichkeiten betrachten die existieren .
Das ist schon lange überfällig!! Man kann sich ja über eine grobe Richtlinie einigen und trotzdem auf die Wünsche einzelner Gemeinden eingehen da jeden einzelne VG immer wieder Sonderwünsche hat. Dasselbe war das alte TLF 16/25 aus der Norm zu nehmen, in vielen Gemeinden war gerade dieses Fahrzeug als Erstangriffsfahrzeug optimal erstens 2500 l Wasser und eine Staffelbesatzung ideal für den Erstangriff vor allem da es auf dem Land meistens tagsüber an Einsatzkräften fehlt
Ich glaube dass das ganze noch spannend wird wenn um die Antriebsarten 2×2 ,4×4 und noch Diesel oder E- Antrieb geht.
Aus der Katastrophenschutz- Seite darf es keine Diskussion geben, alleine schon wenn es keinen Strom mehr gibt dann muss es beim Diesel bleiben.
Da die Feuerwehr ja, auch wie die jeweiligen Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz eingebunden sind und auch im Regelfall die Ersten vor Ort, da dürfen keine Kompromisse gemacht ;werden alleine schon aus Einsatztaktischen- Gründen
Jedes eingesetzte Fahrzeug,muss dahingehend technisch gleichgestellt sein.Da wird noch einiges zeitnah aufzuholen sein.
Auch die baulichen Voraussetzungen insbesondere der Höhe, Länge und Breite der Fahrzeuge muss massiv nachgebessert werden.
Da hilft es lange nicht wenn 10 Milliarden dafür in die Hand genommen werden. Beim THW fängt es an, Jahrzehnte wurde nichts gemacht,Fahrzeuge stehen bei einigen Ortsverbänden im Freien auch bei den Organisationen. Die verrotten auch im großen Maße!. Bremsen sind womöglich fest Die Reifen und Planen verwittern wegen der UV -Strahlung.Die Farben bleichen aus und und…
Es muss dringend Gas gegeben werden und nicht alles zerdiskutiert. Wenn die Fahrzeuge on Block bestellt werden können, dann gibt es auch zweistellige Prozente bei den Herstellern und die Auslieferungen gehen dann schneller vonstatten .