Warum der Warntag wieder kommt

Warntag: Nur zur Probe!

Um 11 Uhr werden am 10. September 2020 in Deutschland alle Sirenen heulen. Zeitgleich lösen auch WarnApps aus, im Radio und Fernsehen sowie über die sozialen Medien gibt es entsprechende Hinweise. Wir erklären, welche Überlegungen zum ersten bundesweiten Warntag seit Jahrzehnten geführt haben.

Bundesweit sollen am Warntag am 10. September um 11 Uhr die Sirenen heulen.

Seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 gab es keinen bundesweiten Probealarm mehr. “Kein weiterer Bedarf”, hieß es damals. Die Bedrohung aus dem Osten sei durch Perestroika- (Umgestaltung) und Glasnost-Politik (Offenheit) der Sowjetunion entfallen. Weitere Gründe zur Aufrechterhaltung des Warnsystems sahen die Verantwortlichen in Bund und Ländern Anfang der 1990er Jahre nicht. In vielen Regionen Deutschlands verschwanden in der Folge die Sirenen von den Dächern.

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Doch im Laufe der Jahre änderte sich die Ausgangslage grundlegend. An die Stelle militärischer Bedrohungen aus Osteuropa sind neue Gefahrenpotentiale getreten: Terroranschläge, Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Großbrände, Pandemien oder Chemieunfälle gehören beispielsweise dazu. Und so einigte sich die “Ständige Konferenz der Innenminister und – Senatoren der Länder” (IMK) im Juni 2019 in Kiel darauf, wieder einen bundesweiten Probealarm einzuführen. Wörtlich heißt es: “Die IMK beschließt, beginnend mit dem 10. September 2020 am jeweils zweiten Donnerstag im September eines jeden Jahres einen bundesweiten Warntag unter Einbindung aller Warnwege durchzuführen.”

Mit dem nun regelmäßig stattfindenden Probealarm soll die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Not- und Gefahrenlagen wieder erhöht werden. “Hier ist in den letzten Jahren viel Wissen verloren gegangen”, sagt Christoph Unger, der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). “Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich die Bedeutung der Warnsignale verinnerlichen. Im Rahmen weiterer Aufklärungskampagnen und Aktionen sollen auch Verhaltenshinweise für den Gefahrenfall gegeben werden.”

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