Kommunale Krisenvorsorge

Rommerskirchen bündelt zivile Alarmplanung in neuer Stabsstelle

Rommerskirchen (NW) – Die Gemeinde richtet zum 1. August 2026 eine Stabsstelle für zivile Alarmplanung ein. Sie soll die Alarm- und Einsatzplanung zentral koordinieren, Übungen vorbereiten und durchführen sowie Alarmierungs- und Meldewege überprüfen. Die Leitung übernimmt der frühere Kreisbrandmeister Norbert Lange.

Zur kommunalen Krisenvorsorge gehören auch funktionierende Warn-, Alarmierungs- und Meldewege. Symbolfoto: Michael Rüffer

Organisatorisch wird die neue Einheit unmittelbar der Behördenleitung zugeordnet. Zu ihren Aufgaben zählen neben der Erstellung und Fortschreibung von Planungen auch die Abstimmung mit Sicherheitsbehörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Norbert Lange soll direkt an die Behördenleitung berichten.

Anzeige

Nach Angaben der Gemeinde werden für die Stabsstelle keine zusätzlichen Stellen geschaffen. Stattdessen verteilt die Verwaltung bestehende Aufgaben teilweise neu, um personelle Kapazitäten für die zivile Alarmplanung bereitzustellen.

Bürgermeister Dr. Martin Mertens begründet die Entscheidung mit der veränderten Sicherheits- und Gefährdungslage. „Sicherheit ist keine freiwillige Aufgabe, sondern Kern staatlicher Verantwortung“, erklärt er. Die Gemeinde müsse deshalb auch personelle Ressourcen für die Krisenvorsorge bereitstellen.

Einzelne Bereiche der Sicherheits- und Alarmplanung können nach Angaben des Bürgermeisters aus Schutzgründen nicht öffentlich dargestellt werden. Wo dies möglich sei, wolle die Gemeinde über Maßnahmen der Krisenvorsorge informieren.

PDF-Download: Download: Zappenduster- Vorbereiten auf den Blackout

Zappenduster: Dieses E-Dossier zeigt, wie sich Feuerwehren auf einen länger andauernden Stromausfall vorbereiten können – von Notstrom über Kommunikation bis zur Notrufannahme.

3,90 €
AGB

Aufgaben wachsen, Personal bleibt knapp

Mit ihrer organisatorischen Neuaufstellung greift die Gemeinde eine Aufgabe auf, die derzeit bundesweit wieder an Bedeutung gewinnt. Die zivile Alarmplanung soll Behörden in die Lage versetzen, festgelegte Maßnahmen in Krisen sowie im Spannungs-, Bündnis- oder Verteidigungsfall abgestimmt umzusetzen.

Wie unterschiedlich die personellen Voraussetzungen dafür sind, zeigt eine im Mai 2026 veröffentlichte Umfrage der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt). Von 174 teilnehmenden Kommunen konnten 173 Antworten ausgewertet werden. Mehr als zwei Drittel verfügten demnach über höchstens ein Vollzeitäquivalent für die zivile Alarmplanung. 36,4 Prozent arbeiteten mit weniger als 0,5 Vollzeitäquivalenten, weitere 4 Prozent setzten kein eigenes Personal ein.

Nur 26,5 Prozent der teilnehmenden Kommunen bewerteten ihre Personalausstattung als ausreichend. 57 Prozent hielten die vorhandenen Kapazitäten dagegen für unzureichend. Als Gründe wurden vor allem fehlendes Personal und fehlende Strukturen sowie ein hoher Arbeitsaufwand genannt.

Rommerskirchen setzt zunächst auf eine Umverteilung vorhandener Aufgaben. In Bamberg (BY) beispielsweise schlug die Stadtverwaltung im Juni 2026 vor, im Amt für Brand- und Katastrophenschutz eine Vollzeitstelle für die zivile Verteidigung zu schaffen. Der Aufbau des zivilen Alarmplans könne mit dem vorhandenen Personal nicht geleistet werden. Für die Stelle veranschlagte die Verwaltung jährliche Mehrkosten von 119.800 Euro.

Feuerwehr und Katastrophenschutz als Schnittstellen

In Rommerskirchen stellt die Gemeinde die neue Stabsstelle in den Zusammenhang ihrer bisherigen Investitionen in den Bevölkerungsschutz, darunter die Stärkung der Freiwilligen Feuerwehr mit Fahrzeugen und moderner Ausrüstung, die Beschaffung einer eigenen Drehleiter, die Rettungswache sowie Maßnahmen zum Hitzeschutz und zur Versorgung der Einsatzkräfte. Zu den Aufgaben der Stabsstelle gehören die Vorbereitung und Durchführung von Übungen sowie die Koordination mit Sicherheitsbehörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.

Einsatzfahrzeug Feuerwehr
Symbolfoto: Michael Rüffer

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe veröffentlichte im Juni 2026 die ersten beiden Arbeitshilfen seines „Wegweisers zur Zivilen Verteidigung in Kommunen“. Dazu gehören Basisszenarien sowie ein Muster für die systematische Erfassung von Bevölkerung, kritischer Infrastruktur, Gefahrenabwehr und verfügbaren Ressourcen. Nach Angaben des BBK sollen damit keine neuen Zuständigkeiten geschaffen, sondern bestehende Planungen ergänzt werden.

Öffentlich dokumentierte Vorgaben und Programme zeigen unterschiedliche Zeithorizonte bei der Umsetzung. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Innenministeriums im Innenausschuss am 3. Juli 2025 sollen Kreise und kreisfreie Städte ihre Alarmkalender bis zum 31. Dezember 2026 erstellen. Für kreisangehörige Kommunen wurde der 31. Dezember 2027 als Frist genannt.

Laut einer öffentlichen kommunalen Sitzungsvorlage teilte die Regierung von Schwaben den Kreisverwaltungsbehörden Mitte Januar 2026 mit, welche Teile des Zivilen Alarmplans sie umzusetzen haben. Zugleich wies sie die Behörden an, die Umsetzung bis zum 31. Dezember 2026 abzuschließen. Bremen ordnet die zivile Alarmplanung in das umfassendere Landesprogramm „Bremen resilient“ ein. Es umfasst mehr als 60 Vorhaben und läuft bis Ende 2028.

Die neue Stabsstelle in Rommerskirchen steht damit im Zusammenhang mit einem breiteren Aufbau ziviler Planungsstrukturen. Zugleich zeigt die Personalfrage, wie unterschiedlich Städte und Gemeinden diese Aufgaben organisatorisch bewältigen.

Weiterführende Beiträge

DFV bietet Mitarbeit im „Kommando Zivile Verteidigung“ an

Bevölkerungsschutz-Pakt: Ohne Feuerwehren funktioniert es nicht

Was der neue DFV-Arbeitskreis ZMZ für Feuerwehren bedeutet

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert