Mindestens 12 Jungen betroffen

Haftstrafe nach Kindesmissbrauch in der Jugendfeuerwehr

Berlin – Ein ehemaliger Berliner Landesjugendfeuerwehrwart soll für 2 Jahre und 6 Monate ins Gefängnis. Dies entschieden Richter des Amtsgerichts Tiergarten und bestraften damit den sexuellen Missbrauch an einem Jungen. Andere Taten sind dagegen verjährt.

Blaulicht
Symbolfoto: Feuerwehr-Magazin | Buchenau

Wie “Spiegel Online” berichtet, gestand der 60-jährige ehemalige Berufsfeuerwehrmann, sich seit 1984 an mindestens zwölf Jungen vergangen zu haben. Zwar lagen die Taten zum Teil schon lange zurück, zur Bestimmung des Strafmaßes fanden sie dennoch Beachtung.

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Vor Gericht wurden Aussagen der Opfer vorgelesen. Das jüngste sei zum Tatzeitpunkt 8 Jahre alt gewesen. Laut Angaben des Ex-Landesjugendfeuerwehrwarts und der Betroffenen geschah der sexuelle Missbrauch bei Übernachtungen in der Feuerwehr, bei Ausflügen und bei Urlauben.

Der Vorsitzende Richter hob bei der Urteilsbegründung hervor, dass sich der 60-Jährige “aufrichtig und ernsthaft” um Wiedergutmachung bemüht hätte. Zudem bat er das heute 20 Jahre alte Opfer um Entschuldigung und bot den Betroffenen Schadensgelder an. Strafmildernd wirkte sich aus, dass der Angeklagte nicht vorbestraft war.

Auch die enorme Belastung, mit der das heute 20 Jahre alte Opfer umgehen muss, war Gegenstand der Verhandlung. Als das Verbrechen begann, sei er 9 Jahre alt gewesen. 43 Mal wurde er in der Zeit zwischen 2008 und 2013 sexuell missbraucht. Heute befände er sich in Therapie. Neben der Freiheitsstrafe muss der Verurteilte eine Summe von 25.000 Euro zahlen.

12 Jahre Landesjugendwart

In den 1970er Jahren war der Angeklagte in die JF eingetreten. Ab 1982 war er Berufsfeuerwehrmann. Für sein Wirken bei der Feuerwehr wurde ihm 2003 sogar das Verdienstkreuz verliehen. Nach den ersten Vorwürfen 2018 quittierte der Mann den Dienst bei der BF. Da war er bereits seit 12 Jahren Landesjugendwart.

Wie die Berliner Feuerwehr mitteilt, verfolgten mehrere Angehörige der Wehr den öffentlichen Teil der beiden Verhandlungstage. Für die vor Ort anwesenden Opfer sei es ein wichtiges Zeichen gewesen, Vertreter der Behörde als Ansprechpartner anzutreffen.

Stellvertretend für die Berliner Feuerwehr äußerte sich Landesbranddirektor Dr. Homrighausen zu dem Urteil: “Es gibt Geschehnisse, die nur schwer in Worte zu fassen und für mich im höchsten Maße unverständlich und unerträglich sind. Den Betroffenen möchte ich uneingeschränkt mein Bedauern aussprechen. Die Berliner Feuerwehr wird alles daran setzen, damit sich derartige Taten und Geschehnisse nicht wiederholen werden.”

Text: Sebastian Runnebaum

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