Eilenburg (SN) – Ein Bußgeldverfahren gegen einen Feuerwehrmann der Freiwilligen Feuerwehr Taucha endet nun mit einem Freispruch. Der Fall sorgt nicht nur wegen des Urteils für Aufmerksamkeit, sondern auch wegen der Diskussion über Sonderrechte bei Einsatzfahrten im Allgemeinen.
Foto: Rüffer
Vor dem Amtsgericht Eilenburg musste sich ein 55-jähriger Feuerwehrmann wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung während einer Einsatzfahrt verantworten. Nach Angaben des MDR war das Einsatzfahrzeug im Mai 2025 mit 69 km/h erfasst worden. Die Stadt Taucha wertete dies zunächst als Verstoß gegen ein Tempolimit von 30 km/h und verhängte einen Bußgeldbescheid.
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Das Gericht kam jedoch zu einer anderen Einschätzung. Laut MDR stellte der Richter fest, dass die Baustelle an der Messstelle nicht als solche gekennzeichnet gewesen sei. Deshalb legte das Gericht nicht die dort angeordneten 30 km/h, sondern die innerorts übliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zugrunde. Die Geschwindigkeitsüberschreitung reduzierte sich damit rechnerisch von 39 auf 19 km/h.
Der Feuerwehrmann soll sich mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn auf dem Weg zu einem Einsatz an einer Grundschule befunden haben. Das Amtsgericht bewertete die Nutzung der Sonderrechte für Einsatzfahrzeuge in diesem Fall als eindeutig gegeben und sprach den Mann frei. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Sonderrechte mit Privatfahrzeugen: Dieses E-Dossier erläutert die rechtlichen Grundlagen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr bei Alarmfahrten im privaten Pkw – inklusive Urteilen, Praxisbeispielen und klaren Grenzen zur Geschwindigkeit.
Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgte das Verfahren, weil der Feuerwehrmann nach 34 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit aus der Freiwilligen Feuerwehr austrat. Auch weitere Kameraden sollen ihren Dienst beendet haben.
Welche rechtlichen Spielräume und Grenzen bei Alarm- und Einsatzfahrten bestehen, beschäftigt die Gerichte immer wieder. Mit einem ähnlichen Sachverhalt befasst sich das Feuerwehr-Magazin in einem Beitrag der kommenden Ausgabe 7/2026. Auch darin geht es um einen Feuerwehrmann, der auf dem Weg zu einer Alarmierung geblitzt wurde und sich ebenfalls auf Sonderrechte berief.
Der Kamerad war mit 70 in einer 30er Zone unterwegs?!? Mal ganz unabhängig davon, ob das Schild dort hätte stehen dürfen oder nicht, ich finde es völlig unangemessen die zulässige Geschwindigkeit derart zu überschreiten. Wie oft ist schon etwas passiert, nur weil einige sich überschätzen. Eine DLK, noch dazu gefahren von einem Hobby-LKW Fahrer, ist in der Situation niemals unter Kontrolle zu bringen, wenn z.B. jemand die Situation falsch einschätzt und dem Fahrzeug in die Quere kommt. Mit einer solchen Geschwindigkeit rechnet man ja auch nicht unbedingt in 30er-Zonen, daher hätte ich es für richtig befunden, wenn hier eine empfindliche Strafe ausgesprochen würde. Zum Glück hat der Kamerad das ja eingesehen und den Dienst quittiert.
Die Rechtslage ist doch eindeutig- in Kürze: Liegen die Voraussetzungen 35 und 38 vor bin ich als Fahrer von der StVO befreit. D.h. 35 zur Rettung von Leib und Leben und erheblichen Sachwerten. Also nicht Pressesprecher zum Interview oder Seelsorger zum Gebet.
Das StGB, StVG gelten auch bei Einsatzfahrten. Also § 315c
Gefährdung des Straßenverkehrs , Alkoholverbot und Fahrerlaubnis gelten. Der alte Spruch “Not kennt kein Gebot” ist nicht geeignet zur Rechtfertigung.
In Deutschland ist Einfach GARNICHTS Mehr NORMAL oder VERSTÄNDLICH.Aus GUTEN Menschen macht man SCHLECHTE Menschen. Und aus SCHLECHTEN Menschen macht man GUTE Menschen. Anstatt man Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und auch Alle ANDEREN Menschen in IHREN Berufen,die an 7 Tagen der Woche, an 24 Stunden und an 12 Monaten im Jahr IMMER für UNS stets EINSATZBEREIT sind und Ihr BESTMÖGLICHST ES geben UNTERSTÜTZUNG, ANERKENNUNG und RESPEKT zukommen lässt macht man IHNEN das Leben SCHWER und BESTRAFT SIE auch noch völlig OHNE Grund. Ich schäme MICH für Solche Entscheidungsträger und für die Politiker in Diesem Land
Es gibt eine klare gesetzliche Regelung:
“Die Verfolgung Unschuldiger in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren (OWi) ist eine Straftat. Wenn Amtsträger (wie Polizisten oder Mitarbeiter der Bußgeldstelle) vorsätzlich oder wissentlich jemanden verfolgen, der nachweislich unschuldig ist, machen sie sich nach § 344 Abs. 2 StGB strafbar.”
Aus meiner Sicht ist das Urteil nicht als Freispruch wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung zu werten, sondern wegen der nicht bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnung des Geschwindigkeitsschild durch die Stadt Taucha. Dieses stand somit unrechtsmäßig! Dieser Umstand ist dem Kamerad zu Vorteil gewurden, das der Bescheid keine Rechtskraft hatte und damit nichtig wurde. Dieses Urteil hilft uns Einsatzkräften überhaupt nicht sondern schafft weiter Unsicherheiten. Paragraphen 38 und 35 StVO sind für uns maßgebend, sicherlich mit einen Augenmerk und Verantwortungsbewusstsein für die jeweilige Verkehrslage. Wenn jede Kommune eine andere Auslegung der gesetzlichen Festlegungen trifft, müssen wir uns nicht über solche Bußgeldbescheide und den sich daraus entstehende Sachverhalte wundern.
Ich war selbst Komandat und Gruppenführer bei der Feuerwehr , leider nicht mehr im aktiven Dienst . Es ist schon kurios das es überhaupt soweit gekommen ist .Ist schon klar das Sonderrechte nicht Freifahrt heisst.Aber jeder freiwillige Feuerwehrmann- Frau geht damit sehr Verantwortungsvoll um .Kann ich aus erfahrung sagen .Dieser Fall zeigt mal wieder das wir bemüht sind Nachwuchs anzuwerben und ihnen aber sagen müssen wenn sie Einsatz haben keine Sonderrechte haben .Schon die Aussage des Bürgermeisters der eigentlich das Oberhaupt der Feuerwer ist hätte mir auch den Anlass gegeben sofort auszutreten .Ich als langjähriger Feuerwehrmann (45 Jahre) muss sagen .Es ist schon sehr Aufregend und Anspannend zu jedem Einsatz aber niemand weiss vorher was man dort vorfindet . Also der Mann hat genau das richtige getan Ich hätte es genau so gemacht
Unsere schwindligen Gesetze sind eine Spielwiese für die Gerichte.
Davor zuerst natürlich die sogenannten Ordnungsämter als Wasserträger.
Wenn man dann solche oder ähnliche Gesetzestexte liest dass man niemanden gefährden darf, was ja sowieso normal ist im Verkehr. Es gibt in MV und teilweise an anderen Bundesländern ,meines Wissens Vorgaben dass der Rettungsdienst nicht schneller als 80 km/h in den Ortschaften egal wie die Bebauung ist fahren darf. Obwohl oft die Möglichkeit wäre schneller zu fahren gegeben ist. Was für ein Schwachsinn den ich für sehr gefährlich halte.ist Außerdem auch Blaulicht zu benutzen und aber ohne Horn zu fahren dass geht garnicht. Dass kann schnell ein Trugschluss sein auch in der Nacht.
Ob es einem gefällt oder nicht und es ist nicht nur Fahrlässigkeit sondern Vorsatz.
Ich schreibe aus über 40jähriger Erfahrung, sowohl haupt und ehrenamtlich im Rettungsdienst München/Landkreis Feuerwehr und Wasserrettung.
Schon allein die Eröffnung des Verfahrens war eine Sauerei. Was das alles gekostet hat, und wieviele Stunden hier Menschen in der Verwaltung und in der Jurikadive man sinnloser Weise beschäftigt hat, geht auf keine ‚Kuhhaut’. Den verantwortlichen Mitarbeiter des Ordnungsamtes sollte man zum persönlichen Schadenersatz heran ziehen.
Das wäre noch schöner , wenn die Hütte von dem Sachbearbeiter gebrannt hätte und der Feuerwehrmann dann im Nachgang gesagt hätte , da war 30 !
Die Frauen und Männer von Feuerwehr machen einen tollen Job und dafür haben sie diese Einsatzmittel !
DANKE FÜR EUREN DIENST !
Der Kamerad war mit 70 in einer 30er Zone unterwegs?!? Mal ganz unabhängig davon, ob das Schild dort hätte stehen dürfen oder nicht, ich finde es völlig unangemessen die zulässige Geschwindigkeit derart zu überschreiten. Wie oft ist schon etwas passiert, nur weil einige sich überschätzen. Eine DLK, noch dazu gefahren von einem Hobby-LKW Fahrer, ist in der Situation niemals unter Kontrolle zu bringen, wenn z.B. jemand die Situation falsch einschätzt und dem Fahrzeug in die Quere kommt. Mit einer solchen Geschwindigkeit rechnet man ja auch nicht unbedingt in 30er-Zonen, daher hätte ich es für richtig befunden, wenn hier eine empfindliche Strafe ausgesprochen würde. Zum Glück hat der Kamerad das ja eingesehen und den Dienst quittiert.
Die Rechtslage ist doch eindeutig- in Kürze: Liegen die Voraussetzungen 35 und 38 vor bin ich als Fahrer von der StVO befreit. D.h. 35 zur Rettung von Leib und Leben und erheblichen Sachwerten. Also nicht Pressesprecher zum Interview oder Seelsorger zum Gebet.
Das StGB, StVG gelten auch bei Einsatzfahrten. Also § 315c
Gefährdung des Straßenverkehrs , Alkoholverbot und Fahrerlaubnis gelten. Der alte Spruch “Not kennt kein Gebot” ist nicht geeignet zur Rechtfertigung.
In Deutschland ist Einfach GARNICHTS Mehr NORMAL oder VERSTÄNDLICH.Aus GUTEN Menschen macht man SCHLECHTE Menschen. Und aus SCHLECHTEN Menschen macht man GUTE Menschen. Anstatt man Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und auch Alle ANDEREN Menschen in IHREN Berufen,die an 7 Tagen der Woche, an 24 Stunden und an 12 Monaten im Jahr IMMER für UNS stets EINSATZBEREIT sind und Ihr BESTMÖGLICHST ES geben UNTERSTÜTZUNG, ANERKENNUNG und RESPEKT zukommen lässt macht man IHNEN das Leben SCHWER und BESTRAFT SIE auch noch völlig OHNE Grund. Ich schäme MICH für Solche Entscheidungsträger und für die Politiker in Diesem Land
Es gibt eine klare gesetzliche Regelung:
“Die Verfolgung Unschuldiger in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren (OWi) ist eine Straftat. Wenn Amtsträger (wie Polizisten oder Mitarbeiter der Bußgeldstelle) vorsätzlich oder wissentlich jemanden verfolgen, der nachweislich unschuldig ist, machen sie sich nach § 344 Abs. 2 StGB strafbar.”
Aus meiner Sicht ist das Urteil nicht als Freispruch wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung zu werten, sondern wegen der nicht bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnung des Geschwindigkeitsschild durch die Stadt Taucha. Dieses stand somit unrechtsmäßig! Dieser Umstand ist dem Kamerad zu Vorteil gewurden, das der Bescheid keine Rechtskraft hatte und damit nichtig wurde. Dieses Urteil hilft uns Einsatzkräften überhaupt nicht sondern schafft weiter Unsicherheiten. Paragraphen 38 und 35 StVO sind für uns maßgebend, sicherlich mit einen Augenmerk und Verantwortungsbewusstsein für die jeweilige Verkehrslage. Wenn jede Kommune eine andere Auslegung der gesetzlichen Festlegungen trifft, müssen wir uns nicht über solche Bußgeldbescheide und den sich daraus entstehende Sachverhalte wundern.
Richtig. Der Bürgermeister von taucha muss zurücktreten. Ehrenamt ist wichtig.
Ich war selbst Komandat und Gruppenführer bei der Feuerwehr , leider nicht mehr im aktiven Dienst . Es ist schon kurios das es überhaupt soweit gekommen ist .Ist schon klar das Sonderrechte nicht Freifahrt heisst.Aber jeder freiwillige Feuerwehrmann- Frau geht damit sehr Verantwortungsvoll um .Kann ich aus erfahrung sagen .Dieser Fall zeigt mal wieder das wir bemüht sind Nachwuchs anzuwerben und ihnen aber sagen müssen wenn sie Einsatz haben keine Sonderrechte haben .Schon die Aussage des Bürgermeisters der eigentlich das Oberhaupt der Feuerwer ist hätte mir auch den Anlass gegeben sofort auszutreten .Ich als langjähriger Feuerwehrmann (45 Jahre) muss sagen .Es ist schon sehr Aufregend und Anspannend zu jedem Einsatz aber niemand weiss vorher was man dort vorfindet . Also der Mann hat genau das richtige getan Ich hätte es genau so gemacht
Unsere schwindligen Gesetze sind eine Spielwiese für die Gerichte.
Davor zuerst natürlich die sogenannten Ordnungsämter als Wasserträger.
Wenn man dann solche oder ähnliche Gesetzestexte liest dass man niemanden gefährden darf, was ja sowieso normal ist im Verkehr. Es gibt in MV und teilweise an anderen Bundesländern ,meines Wissens Vorgaben dass der Rettungsdienst nicht schneller als 80 km/h in den Ortschaften egal wie die Bebauung ist fahren darf. Obwohl oft die Möglichkeit wäre schneller zu fahren gegeben ist. Was für ein Schwachsinn den ich für sehr gefährlich halte.ist Außerdem auch Blaulicht zu benutzen und aber ohne Horn zu fahren dass geht garnicht. Dass kann schnell ein Trugschluss sein auch in der Nacht.
Ob es einem gefällt oder nicht und es ist nicht nur Fahrlässigkeit sondern Vorsatz.
Ich schreibe aus über 40jähriger Erfahrung, sowohl haupt und ehrenamtlich im Rettungsdienst München/Landkreis Feuerwehr und Wasserrettung.
Schon allein die Eröffnung des Verfahrens war eine Sauerei. Was das alles gekostet hat, und wieviele Stunden hier Menschen in der Verwaltung und in der Jurikadive man sinnloser Weise beschäftigt hat, geht auf keine ‚Kuhhaut’. Den verantwortlichen Mitarbeiter des Ordnungsamtes sollte man zum persönlichen Schadenersatz heran ziehen.
Das wäre noch schöner , wenn die Hütte von dem Sachbearbeiter gebrannt hätte und der Feuerwehrmann dann im Nachgang gesagt hätte , da war 30 !
Die Frauen und Männer von Feuerwehr machen einen tollen Job und dafür haben sie diese Einsatzmittel !
DANKE FÜR EUREN DIENST !