Potsdam (BB) – Brandenburg will seinen Brand- und Katastrophenschutz umfassend modernisieren. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung sieht unter anderem den rechtssicheren Einsatz von Betriebsfeuerwehren im örtlichen Brandschutz, neue Regelungen für Drohneneinsätze sowie mehr Rechtssicherheit für ehrenamtliche Einsatzkräfte vor.
Symbolfoto: Michael Rüffer
Nach dem Kabinettsbeschluss vom 12. Mai befindet sich die Novelle des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes inzwischen im parlamentarischen Verfahren. Die Landesregierung begründet die Reform mit gestiegenen Anforderungen im Bevölkerungsschutz, neuen technischen Entwicklungen und den besonderen Herausforderungen des Flächenlandes. In der Gesetzesbegründung verweist sie unter anderem darauf, dass Brandenburg seit Jahren bundesweit die meisten Waldbrände verzeichnet.
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Zu den wichtigsten Änderungen gehört die stärkere Einbindung von Betriebsfeuerwehren. Künftig sollen diese rechtssicher die Freiwilligen Feuerwehren im örtlichen Brandschutz unterstützen können. Gleichzeitig sollen Unternehmen in Industrie- und Gewerbegebieten gemeinsame Werkfeuerwehren bilden dürfen, anstatt jeweils eigene Einheiten vorzuhalten. Dadurch sollen Synergien genutzt und Betriebe entlastet werden.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Nutzung neuer Technologien. Mit einem neuen Paragrafen schafft das Land eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Drohnen und vergleichbaren technischen Systemen. Einsatzkräfte sollen entsprechende Bildaufnahmen künftig auf einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage erstellen und verarbeiten dürfen. Die Landesregierung erwartet dadurch eine effektivere Einsatzbewältigung und bessere Möglichkeiten für Ausbildung und Einsatznachbereitung.
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Auch die Stellung ehrenamtlicher Einsatzkräfte soll präziser geregelt werden. In der Novelle werden Dienstpflichten sowie Regelungen zu Freistellung, Verdienstausfall und weiteren Rechten der Angehörigen von Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten konkretisiert. Nach Auffassung der Landesregierung soll dies bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigen und die Beteiligten besser absichern.
Neu vorgesehen sind zudem erweiterte Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in den Feuerwehren. Nach Angaben des Innenministeriums müssen die zuständigen Aufgabenträger künftig die Polizei informieren, wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung von Angehörigen der Kinder- oder Jugendfeuerwehr vorliegen.
Darüber hinaus soll der Datenaustausch im Bevölkerungsschutz ausgeweitet werden. Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten könnten künftig Angaben über Verpflichtungen beim Technischen Hilfswerk oder einen Reservistenstatus bei der Bundeswehr erfassen und mit zuständigen Bundesbehörden austauschen.
Finanzielle Auswirkungen enthält die Novelle ebenfalls. Für größere Einsätze, Großschadenslagen und Katastrophen soll das Land künftig die Möglichkeit erhalten, Kosten bis zur vollständigen Höhe zu übernehmen. Damit will die Landesregierung kommunale Aufgabenträger entlasten.
Nach Angaben des rbb begrüße der Landesfeuerwehrverband Brandenburg die geplante Novelle grundsätzlich, habe jedoch auf elf Seiten Änderungsvorschläge eingebracht. Nach der ersten Lesung im Landtag beraten nun die zuständigen Fachausschüsse über den Gesetzentwurf.