Zug (Schweiz) – Euralarm fordert im Entwurf des EU-Gesetzes über digitale Netze eine deutlich längere Übergangsfrist für kritische Sicherheitsdienste. Aus Sicht des Verbands reichen zwei Jahre nicht aus, wenn Brandmeldeanlagen und andere Systeme von auslaufenden Netztechnologien abhängen.
Euralarm ist ein europäischer Branchenverband, der Unternehmen und Organisationen aus der elektronischen Brandschutz- und Sicherheitsindustrie vertritt. (Bild: Euralarm)
Mit dem geplanten Gesetz über digitale Netze (DNA) will die EU den Rechtsrahmen für die Konnektivität modernisieren und den Ausbau einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur vorantreiben. Dazu gehört auch der schrittweise Wechsel auf neue Netztechnologien.
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Nach Angaben von Euralarm betrifft dieser Wandel jedoch Millionen bestehender Systeme in Europa. Dazu zählen unter anderem Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen sowie Telemedizin-Geräte, die für die Übertragung von Notrufsignalen auf öffentliche Kommunikationsnetze angewiesen sind. Für Feuerwehren ist insbesondere die zuverlässige Weiterleitung von Alarmen und Störmeldungen aus solchen Anlagen von zentraler Bedeutung.
Der Verband sieht deshalb Risiken in der aktuell diskutierten Übergangsfrist von zwei Jahren. Bei einem Technologiewechsel müssten laut Euralarm vielfach Hardware ausgetauscht, Produkte neu entwickelt, zertifiziert und vor Ort installiert werden. Diese Prozesse seien komplex und zeitaufwendig.
Aus Sicht des Verbands könnte eine zu kurze Frist dazu führen, dass Systeme vorübergehend nicht mehr zuverlässig arbeiten. In der Folge könnten Sicherheitslücken entstehen, die auch die Funktion von Brandmelde- und anderen lebensrettenden Anlagen betreffen.
Euralarm fordert daher, Änderungen an Netzen, die bestehende Geräte betreffen, mindestens sieben Jahre im Voraus anzukündigen. Eine längere Übergangszeit würde es ermöglichen, Ersatztechnologien zu entwickeln, Zertifizierungen durchzuführen und den Austausch der Systeme strukturiert umzusetzen.
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Für Führungskräfte und technisch Verantwortliche in Feuerwehren sowie für Betreiber sicherheitsrelevanter Infrastruktur ergibt sich daraus ein klarer Handlungsrahmen: Bei der Planung und Beschaffung von Anlagen zur Alarmübertragung spielt die langfristige Kompatibilität mit künftigen Netztechnologien eine entscheidende Rolle. Gleichzeitig wird deutlich, dass Übergangsphasen bei Infrastrukturänderungen ein kritischer Faktor für die Betriebssicherheit bleiben.
Die EU-Kommission verfolgt mit dem DNA-Gesetz das Ziel, einen einheitlicheren und widerstandsfähigeren Rechtsrahmen für digitale Netze zu schaffen. Neben der Förderung von Innovation und Investitionen soll auch die Resilienz kritischer Infrastrukturen gestärkt werden. In diesem Zusammenhang fordert Euralarm, lebensrettende Dienste bei der Ausgestaltung der Regelungen stärker zu berücksichtigen.