Parkende Pkw versperren Zufahrt

Führungsdienst löscht mit Gartenschlauch

Bonn (NW) – Bei einem Balkonbrand im Bonner Ortsteil Südstadt am frühen Donnerstagmorgen haben zwei Führungskräfte der Berufsfeuerwehr Bonn eine ungewöhnliche Maßnahme ergriffen. Weil die Kollegen wegen parkender Pkw mit Drehleiter und Löschfahrzeug nicht dichter heranfahren konnten, dämmten die beiden das Feuer zunächst mit einem Gartenschlauch ein.

Weil die Großfahrzeuge nicht direkt die Einsatzstelle anfahren konnten, dämmten zwei Führungskräfte der BF Bonn einen Balkonbrand kurzerhand mit einem Gartenschlauch ein (Symbolbild).

Im zweiten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses hatten Anwohner am frühen Morgen einen brennenden Balkon entdeckt. Doch die Anfahrt zum betroffenen Gebäude am Ende einer engen Sackgasse war für die Feuerwehr problematisch.

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Eigentlich sollte die Drehleiter der Feuer- und Rettungswache 1 als erstes Fahrzeug in die Sackgasse einfahren, um eine Rettung von Personen aus den Obergeschossen zu ermöglichen. Doch auf halbem Weg war kein Durchkommen mehr.

Bis der Maschinist das Fahrzeug wieder rückwärts aus der Straße herausmanövriert hatte, verging einige Zeit. Auch sein Kollege in einem Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) musste seinen Versuch, ans Ende der Sackgasse zu gelangen, abbrechen. Schließlich legten die Einsatzkräfte eine Schlauchleitung vom HLF zum Gebäude, um die Brandbekämpfung durchzuführen.

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Die beiden Führungskräfte erkundeten während der Rangier-Arbeiten die Lage. Sie stellten fest, dass der Wasserdruck auf der Leitung des Gartenschlauchs gerade so stark ist, dass der Strahl bis zum brennenden Balkon reicht. So konnten sie das Feuer auf diesen begrenzen.

Nach dem Aufbau der Schlauchleitung vom Löschfahrzeug zum Brandobjekt führte ein Trupp Nachlöscharbeiten durch. Im Einsatz waren 25 Kräfte der Feuerwachen 1 und 2 der BF Bonn sowie der Löscheinheit Endenich der FF.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. hallo, das baurecht sieht die Schiebleiter zum 3.Og vor (i.d R.)

    heisst in umkehrschuss: Schiebleiter tragen zur Einsatzstelle.

    (auch eine Begründung, warum diese noch in der Norm ist)

    Uwe

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  2. Fahren auf Material sollte erlaubt werden, es wird doch immer schlimmer, das manche alles zu parken.
    Wobei in manchen Fällen auch das Bauamt eine Mitschuld trägt, hier bei uns gibt es ein Baugebiet, da hatten wir damals schon enorme Probleme mit dem LF 8 durch zu kommen …. wenn es da mal brennen sollte, sehe ich schwarz.
    Mit dem LF 16 oder den neuen HLF Fahrzeugen braucht man es gar nicht erst zu versuchen! Das ist so eng da gebaut worden, die Nachbarn können sich alle beim kochen unterhalten.

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  3. Falsch parkende Fahrzeuge wegrammen klingt zwar im ersten Moment gut, hatcaber einen großen Nachteil. Es besteht nämlich dabei das Risiko, dass das Einsatzfahrzeug so einen Schaden erleidet, dass es nicht mehr Verkehrssicher ist und somit für Folgeeinsätze nicht mehr zur Verfügung steht.

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  4. Parkende Fahrzeuge dürfen kein Hindernis bei einem Rettungseinsatz sein!
    Notfalls muss der Weg freigerammt werden.
    Es kann doch nicht sein, dass ein Auto mehr Wert ist als ein Menschenleben.
    Die Kosten muss der Halter des falsch abgestellten Pkw’s übernehmen wenn keine 3 Meter Fahrbahn freigehalten, oder in Kurven nicht genug Fahrbahn freigehalten wurde.

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  5. Tool Aktion der Kameraden! Ich hoffe doch sehr, dass die Polizei gleich im Anschluss ein paar saftige Knöllchen verteilt hat!
    Falschparker sollten 3 Monatsgehälter an Strafe zahlen müssen und 3 Jahre Fahrverbot bekommen!
    Wer nicht hören will, der muss fühlen!

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  6. ich würde den Pkw Besitzern die Rechnung vom Einsatz aufbrummen, und bezahlen lassen
    ich denke auch mal das die Leute alles vom Fenster beobachtet haben

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