Handlungsempfehlung des LFV Schleswig-Holstein

Brände bei der Feuerwehr vermeiden

Kiel – Eine Arbeitsgruppe des Landesfeuerwehrverbandes (LFV) Schleswig-Holstein hat Ende der letzten Woche eine neue Handlungsempfehlung „Brandschutz in Feuerwehrhäusern“ vorgelegt. Darin zeigt sie auf, wo Gefahren lauern und wie sich Lösungen finden lassen. Eingeflossen sind hier auch Erkenntnisse aus den Brandereignissen aus dem Jahr 2017 bei der FF Kronshagen sowie 2021 bei der FF Oldenburg in Holstein.

Die Arbeitsgruppe „Brandschutz in Feuerwehrhäusern“, die die Handlungsempfehlung ausgearbeitet hat: Fachbereichsleiter für Prävention Jörg Taube (v.l.), Referent für Facharbeit beim Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein Jürgen Kock, Ingenieur für Brandschutz im Bauwesen Andreas Grap und Martin Stern von der Brandschutzdienststelle Segeberg. Foto: LFV Schleswig-Holstein

Daher legt nun der LFV Schleswig-Holstein die Handlungsempfehlung „Brandschutz in Feuerwehrhäusern“ vor, die eine Arbeitsgruppe ausgearbeitet hat. Anhand der Vorschläge und Ratschläge sollen künftig Brände in Feuerwehrhäusern vermieden oder frühzeitig entdeckt werden. Dies war vor rund 7 Jahren in Kronshagen nicht der Fall: „Hier konnte sich der berühmte kleine Funken zu einem Großbrand entwickeln und die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Kronshagen mussten zusehen, wie ihre zweite Heimat bis auf die Grundmauern niederbrannte“, so LFV-Vorsitzender und Landesbrandmeister Frank Homrich.

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Auch 2021 standen Kameraden, dieses Mal in Oldenburg in Holstein, hilflos vor den Resten ihrer Einsatzmittel: Ein Feuer vernichtete vor 3 Jahren Fahrzeuge und Teile des Gebäudes. Homrich: „Aus diesem Grund sah der LFV dringenden Handlungsbedarf und ließ durch eine Arbeitsgruppe eine Handlungsempfehlung ausarbeiten. Sie soll den Feuerwehren im Land aufzeigen, wo Gefahren lauern und sich Lösungen finden lassen.“ Der LFV appelliert daher an alle Feuerwehren, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und mit ihren Kommunen Rücksprache zu halten. So solle das Risiko von Bränden in Feuerwehrhäusern minimiert und die Sicherheit der Gemeinden langfristig gewährleistet werden.

Die Handlungsempfehlung steht hier sowie auf der Internetseite des LFV Schleswig-Holstein unter Der Landesverband/Facharbeit/Fachbereich 2 „Prävention“ zum Download bereit.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Das Thema mit den Rauchmeldern in den Fahrzeugen ist durch die immer mehr werdende Akku-Technik wichtig! Da gibts auch schon Anbieter, zum Beispiel safefirehouse.de, dann ist das mit der Haftung nicht so riskant wie Eigenbaulösungen.

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  2. Wir haben bei uns schon seit Jahren eine BMA-Light selbst gebaut. Auslöser war damals der erste Brand bei der FF Syke. Vernetzte Rauchmelder auf eine kleine Zentrale, die eine vorgefertigte Nachricht an den Gerätewart, den Wehrführer und an die Leitstelle sendet. In der Leitstelle hinterlegt Vollalarm für uns und für die Nachbarwehr.
    Preisgünstige Lösung in Eigenregie, finanziert durch den Förderverein.

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  3. Bei den Werten, die in den Feuerwehrhäusern stehen und im Hinblick auf KRITIS müsste es verpflichtend sein, Feuerwehrhäuser mit einer BMA und auch EMA auszustatten.
    Von alleine werden das die wenigsten Kommunen machen, weil es mit Kosten verbunden ist.

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